Publiziert am: 22.11.2024

Unbegrenzte persönliche Verantwortung

PRIVATBANKIERS – Die Mitglieder der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken (VSPB) sind Privatinstitute, die in der Vermögensverwaltung für private oder institutionelle Kunden tätig sind. Davon gibt es nur noch fünf.

Banken haben in letzter Zeit nicht immer einen guten Ruf. Dennoch gibt es diejenigen noch – ganz nach dem Bild, das man sich von Finanzberatern macht –, die sich wirklich um unser langfristiges Vermögen kümmern: die Privatbankiers. Diese sind Mitglieder des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, da es sich um Unternehmen handelt, die in der Schweiz zwischen 50 und 180 Mitarbeiter beschäftigen. Von diesen Banken mit einem besonderen Profil gibt es in der Schweiz nur noch fünf (nach 81 im Jahr 1941, 17 im Jahr 2000): Baumann & Cie und E. Gutzwiller & Cie in Basel, Bordier & Cie in Genf, Rahn+Bodmer & Co. in Zürich und Reichmuth & Co. in Luzern.

Unbeschränkte Haftung

Die meisten Schweizer Privatbankiers entstanden in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Sie waren damals die einflussreichsten Akteure im Schweizer Bankensystem. Ihre Rechtsform ist durch die unbeschränkte Haftung ihrer Teilhaber gekennzeichnet. Zu dieser Zeit agierten sie als Universalbankiers, die den Kreditbedarf ihrer Kunden deckten. Mit dem grossen industriellen Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts konzentrierten sie sich jedoch auf die Verwaltung der kommerziellen und finanziellen Angelegenheiten ihrer Kunden. Seit mehr als zwei Jahrhunderten profilieren sich die Privatbankiers als weltweit anerkannte Spezialisten für internationale Vermögensverwaltung.

Besonderer Status

Im Jahr 1943 wurde die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers gegründet. Dies anlässlich des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen, welches von Anfang an die Stellung und den besonderen Status der Privatbankiers anerkannte.

«Der Privatbankier ist gleichzeitig Bankier und Unternehmer – und zwar mit unbeschränkter haftung.»

Es handelt sich um Banken mit der Rechtsform der Einzelfirma, der Kollektiv-, Kommandit- oder Kommanditaktiengesellschaft. Diese sind nicht verpflichtet, ihre Bücher oder ihren Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Der besondere Status der Privatbankiers ist dadurch gerechtfertigt, dass sie einen oder mehrere Teilhaber haben, die unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der Bank haften. Nur Banken, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen, dürfen sich als «Privatbankiers» bezeichnen.

Bankier und Unternehmer

Der Ausdruck «Privatbankier» weckt die Vorstellung von freiem Unternehmertum, unabhängigen Persönlichkeiten, einer tief verwurzelten Tradition, Diskretion und Weltoffenheit, vor allem aber die Vorstellung von der Beherrschung eines Handwerks, der Vermögensverwaltung und des Wertpapierhandels.

Eine weitere wesentliche Unterscheidung: Der Privatbankier ist gleichzeitig Bankier und Unternehmer. Die von Privatbankiers gewählten Gesellschaftsformen basieren auf ihrer unbegrenzten Haftung, ihrem vollen Engagement für ihr Unternehmen, in dem ihre Interessen und die ihrer Kunden gleichgerichtet sind.

Da sie vor dem Druck externer Aktionäre geschützt sind, folgen Privatbankiers keinen Modetrends, sondern einer langfristigen Vision, die darauf abzielt, Vermögen für künftige Generationen zu erhalten.

Fusionen und Übernahmen

Das allmähliche Verschwinden der Privatbankiers ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass einige von ihnen fusionierten oder von Schweizer Grossbanken übernommen wurden. Oder aber darauf, dass viele von ihnen ihren Status änderten und sich in börsennotierte oder nicht börsennotierte Aktiengesellschaften umwandelten, hauptsächlich um Nachfolgeprobleme zu bewältigen oder ihr Wachstum zu finanzieren.

Die gleiche Entwicklung war auch auf der anderen Seite des Atlantiks zu beobachten, wo klangvolle Namen wie Merrill Lynch & Co. oder Salomon Brothers verschwanden oder wie Goldman Sachs durch den Staat gerettet werden mussten, als die langfristige Vision der Pioniere durch den Kurzzeitgedanken der Börsenanleger ersetzt wurde.

Verbliebene verdienen Respekt

Die fünf in der Schweiz verbliebenen Privatbankiers verdienen unseren Respekt; und die Regulierungsbehörden sollten anerkennen, dass ihr sehr vorsichtiger, von ihrer unbegrenzten persönlichen Verantwortung geleiteter Risikoansatz kein Korsett durch regulatorische Auflagen und unaufhörliche Kontrollen erfordert.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv,

und Jan Langlo, Direktor

Vereinigung Schweizer Privatbanken

www.abps.ch

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