Publiziert am: 05.07.2019

3-Säulen-Prinzip bewahren

BVG-REVISION – «Alle sparen in der 2. Säule ihr eigenes Altersguthaben an»: Fundamental anders als Arbeitgeberverband und Gewerkschaften orientiert sich der Gewerbeverband konsequent an der Ordnungspolitik und will eine systemfremde Umverteilung nach dem Giesskannenprinzip verhindern.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat diese Woche Bundesrat Alain Berset sein Modell für die BVG-Revision vorgestellt. Eckwerte sind die Senkung des Mindestumwandlungssatzes, abgefedert durch die Erhöhung der Altersgutschriften und Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration. «Das sgv-Modell verzichtet auf einen Leistungsausbau», sagt sgv-Präsident und Nationalrat Jean-François Rime. «Eine Umverteilung in der 2. Säule, wie es das Modell von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband vorsieht, wird verhindert. Das sgv-Modell bewahrt das 3-Säulen-Prinzip und führt zu über einer Milliarde Franken weniger Kosten als das Gegenmodell.»

Keine Umverteilung in 2. Säule

«Das 3-Säulen-Prinzip hat sich bewährt», sagt sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. «In der 2. Säule spart jeder Versicherte mit der Unterstützung seines Arbeitgebers sein eigenes, ihm klar zugeordnetes Altersguthaben.» Deshalb gilt für den grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft: keine Umverteilung in der 2. Säule. «In diesem Punkt unterscheidet sich das sgv-Modell fundamental vom Mehrheitsmodell der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands», so Bigler weiter. «Ihr Modell kehrt vom bewährten 3-Säulen-System ab, indem nach dem Giesskannenprinzip Rentenzuschläge erteilt werden. Damit wird vom Grundsatz des Einlageprinzips im BVG abgewichen und neu eine systemfremde Umverteilung eingeführt. Es ist nichts anderes als der erste Schritt in Richtung Einheitskasse oder Volksrente.»

1,2 Milliarden günstiger

Eine Reform der 2. Säule verursacht Kosten. «Das sgv-Modell verursacht Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Franken», rechnet der für das Dossier verantwortliche sgv-Vizedirektor Kurt Gfeller vor. Rund 1,1 Milliarden Franken fallen in Form höherer Prämienzahlungen an die Vorsorgeeinrichtungen an. Die Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration verursachen Mehrkosten in der Höhe von rund 400 Millionen Franken (bei einer Übergangsgeneration von zehn Jahrgängen).

«Der Gegenvorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands verursacht Gesamtkosten von mindestens 2,7 Milliarden Franken», so Gfeller weiter. Gut 1,3 Milliarden Franken an Zusatzkosten fallen in Form höherer Prämienzahlungen an die Vorsorgeeinrichtungen an. Die Lohnbeitragserhöhungen verursachen je nach Ausgestaltung der Rentenzuschläge Mehrkosten von 1,2 bis 1,5 Milliarden Franken. «Das sgv-Modell ist also auch noch um rund 1,2 Milliarden Franken günstiger.»

Keine Erhöhung der Lohnprozente

«Der sgv-Lösungsansatz verzichtet bewusst auf die Erhöhung der Lohnprozente, da diese für den Wirtschaftsstandort Schweiz prinzipiell schädlich ist», sagt sgv-Direktor Bigler. «Sie verteuert die Produkte und schmälert damit die Konkurrenzfähigkeit der hiesigen Betriebe. Sie verringert die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten und entzieht den Betrieben Mittel, die dringend für Investitionen in die Zukunft benötigt werden.»

Koordinationsabzug auf gleicher Höhe erhalten

Für das Gewerbe ist wichtig, dass das sgv-Modell auf Anpassungen beim Koordinationsabzug verzichtet. «Der Niedriglohnbereich wird so vor überdurchschnittlich starken Mehrbelastungen geschützt», stellt sgv-Vize Gfeller fest. Auch in diesem Punkt unterscheidet das sgv-Modell fundamental vom Gegenvorschlag, was volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung ist.

Volkswille wird respektiert

«Das sgv-Modell respektiert den Volkswillen», sagt sgv-Direktor Bigler. Die Nachwahlbefragung zur Altersvorsorge 2020 hat ergeben, dass der dort vorgesehene Rentenzuschlag von 70 Franken im Giesskannenprinzip der wichtigste Grund für die Ablehnung war. «Unser Modell verzichtet konsequent auf solche Rentenzuschläge. Sie sind enorm teuer und eine ordnungspolitische verfehlte Abkehr vom bewährten 3-Säulen-Prinzip.» sgv

www.sgv-usam.ch/mk-bvg

AHV-REFORM

Ja zu Rentenalter 65 –Nein zu +0,7% MwSt

Der sgv verlangt eine schlanke, rasch umsetzbare AHV-Reform. Er begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, das einheitliche Referenzalter auf 65 Jahre festzulegen. Die Mehrwertsteuersätze dürfen jedoch nur um maximal 0,3 und nicht um 0,7 Prozent erhöht werden. Alle Ausgleichsmassnahmen, welche die Einsparungen vermindern, lehnt der sgv ab.

www.sgv-usam.ch

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