Publiziert am: 04.03.2017

Altersvorsorge 2020: Ein Scheitern ist keine Katastrophe

REFORM ALTERSVORSORGE – Die Befürworter der Ständeratslösung versuchen die Altersvorsorge 2020 als alternativlos darzustellen. Es brauche eine Lösung auf Biegen und Brechen. Ein Scheitern wäre bedauerlich, aber keine Katastrophe. Einfachere und bessere Lösungen können rasch umgesetzt werden.

Ist eine Vorlage überladen, bietet sie viel Angriffsfläche und droht zu Scheitern. Diese Gefahr besteht aktuell auch bei der Altersreform 2020. Der Reformbedarf bei der Altersvorsorge ist unbestritten. Gelingt in den nächsten zwei Wochen eine ausgewogene Vorlage, wäre das sehr gut. Gelingt dies nicht, bestehen aber auch durchaus gute und rasch umsetzbare Alternativen, die einer vermurksten Reform vorzuziehen sind.

Konzentration auf die Kernelemente

Wie könnte ein solcher Plan B aussehen? Mehrheitsfähig wird dieser nur sein, wenn er ausgewogen die Lasten gleichmässig verteilt. Und er muss schlank gehalten werden. Die wichtigsten Kernelemente der Reform müssten deshalb in zwei getrennten Vorlagen für AHV und zweite Säule verpackt sein. Diese beiden Revisionspakete sind ausschliesslich auf die mittelfristige finanzielle Sicherung der Altersvorsorge auszurichten. Alle sonstigen Anpassungen wie beispielsweise die Flexibilisierung oder die Erhöhung des Rentenalters wären auf eine spätere grössere Reform zu verschieben.

Ein ausgewogenes Minimalpaket AHV

Bei der AHV wären die Eckpunkte einer Minimalvorlage ein einheitliches Renten­alter 65 und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozent. Politisch ist eine solche Lösung realistisch, wenn links und rechts etwa gleich stark belastet werden. Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre senkt die AHV-Ausgaben um 1.2 Milliarden Franken. Die Einnahmen steigen um 110 Millionen Franken, weil auch die Frauen länger einzahlen. Netto wird die AHV um 1.3 Milliarden Franken entlastet.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.5 Prozent sorgt für Zusatzeinnahmen von 1.75 Milliarden Franken und steuert dabei sogar etwas mehr zur mittelfristigen finanziellen Sicherung der AHV bei.

Mit den beiden Elementen Mehrwertsteuererhöhung und einheitliches Rentenalter 65 wird im Sinne einer ausgewogenen Vorlage eine Opfersymmetrie geschaffen. Diese darf nicht aufgebrochen werden. Eine Mehrwertsteuererhöhung wäre fix an die Erhöhung des Frauenrentenalters zu koppeln.

Das entschlackte BVG-Paket

In einem ausgewogenen und mehrheitsfähigen BVG-Paket müsste die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.0 Prozent mit Kompensationsmassnahmen in der zweiten Säule aufgefangen werden. Dies ist primär durch eine Erhöhung der Sparbeiträge (Altersgutschriften) möglich. Oder indem man in beschränkterem Masse durch eine Senkung des Koordinationsabzuges den versicherten Verdienst erhöht. Dazu braucht es weitere Kompensationsmassnahmen für die Übergangs­generation für die Jahrgänge, die aufgrund ihres Altes nicht mehr die Gelegenheit haben, sich ein ausreichend hohes Alterskapital anzusparen. In diesem Bereich haben sich National- und Ständerat schon in der jetzigen Beratung sehr weit angenähert. Das spricht dafür, dass eine mehrheitsfähige schlanke Lösung durchaus möglich wäre.

Umsetzung bis anfangs 2020

Falls der politische Wille vorhanden ist – und nach einem Nein zur jetzigen Reform wir der Druck hoch sein - kann ein solcher Plan B bis zur Dezembersession 2018 durchberaten werden. Eine Abstimmung wäre im Sommer 2019 möglich. Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze könnten auf Anfang 2020 umgesetzt werden.

Für die AHV und die zweite Säule ist es besser, wenn in den nächsten zwei Wochen eine aufgewogene Lösung gelingt. Ein Scheitern wäre aber keine Katastrophe. Es gibt durchaus einen Plan B. Es gibt deshalb für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier keinen Grund, sich zu jeder noch so schlechten Lösung drängen zu lassen.

Gf

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