Publiziert am: 16.06.2017

Altersvorsorge: Es gibt Alternativen!

Tribüne

Karin Keller-Sutter, Ständerätin FDP St. Gallen

Kaum ist die Debatte über die Energiestrategie verklungen, hat der Abstimmungs­kampf über die Rentenreform begonnen, über die wir am 24. September abstimmen. Dass es überhaupt zu einer Abstimmung kommt, ist nicht selbst­ver­ständlich. Um Haaresbreite, d.h. mit nur einer Stimme Unterschied, ist die Vorlage im Nationalrat überhaupt durchgekommen. Dies zeigt, wie umstritten die Renten­reform in den letzten zwei Jahren im Parlament war.

Von Harmonie und Kompromiss kann also nicht die Rede sein. Umso über­raschender ist deshalb das Argument der Befürworter der Vorlage, nach 20 Jahren Reformstau und Stillstand müsse nun ein Schritt gemacht werden – koste es, was es wolle. Der «Kompromiss» der Räte müsse unterstützt werden, denn der Verzicht auf eine Reform sei teurer als das vorliegende Ergebnis. Nachbessern könne man ja später noch. Mit diesem Appell versucht man, nicht nur jede inhaltliche Debatte im Keim zu ersticken, sondern es wird auch suggeriert, es gebe auf mittlere Frist keine anderen Lösungen, keinen Plan B. Man gibt sich staatsmännisch und lenkt geschickt von den inhaltlichen Mängeln der Vorlage ab.

Die Altersvorsorge 2020 löst nämlich die Probleme der AHV nicht, sondern ver­schlimmert sie. Der Rentenzuschlag von 70 Franken monatlich ausschliesslich für Neurentner verletzt nicht nur die Generationengerechtigkeit und schafft eine Zwei-Klassen-AHV, sondern führt 2035 zu zu einem derart starken Finanzbedarf, dass nicht einmal mehr Rentenalter 67 das Loch von rund 
sieben Milliarden stopfen könnte. Zudem sollen die Frauen ein Jahr länger arbeiten, um einen Sanierungs­beitrag zur AHV zu leisten. Auch ich unterstütze dies. Stossend ist nun aber, dass dieser Beitrag in einen AHV-Ausbau umgeleitet wurde, der mittelfristig nur über eine weitere Erhöhung der Lohnprozente oder der Mehrwertsteuer finanzierbar ist.

Verantwortungsvolle Sozialpolitik und nachhaltige Reformen sehen für mich anders aus. Dabei ist der Handlungsbedarf in der Altersvorsorge auch für mich unbe­stritten. Eine Reform, die die Probleme der AHV jedoch nicht löst, sondern diese im Gegenteil noch verschlimmert, kann auch nach 20 Jahren kein erster Schritt sein. Eine Reform, die Mehrkosten verursacht, verschlechtert nämlich auch die Ausgangs­lage für jede weitere Vorlage. Eine tatsächliche Sanierung der AHV rückt damit in weite Ferne. Der effektive Reformstau entsteht deshalb bei einem Ja zur Vorlage Altersvorsorge 2020, denn es ist absehbar, dass der teuer erkaufte erste Schritt nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Die Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 ist zur Finanzierung des Rentenzustupfs von 70 Franken vorgezeichnet, genauso wie eine weitere Erhöhung der Lohnprozente und der Mehrwertsteuer.

Bei einem Nein am 24. September schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass AHV und BVG getrennt und in kleineren und übersichtlicheren Paketen saniert werden können. So könnte z.B. die Angleichung des Frauenrentenalters zusammen mit einer moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen. Der Mindestumwandlungssatz könnte mit einer hinreichenden Kompensation in der 2. Säule erfolgen.

Aus meiner langjährigen politischen Erfahrung weiss ich, dass es immer Alter­nativen gibt. Das aktuelle Beispiel der Unternehmenssteuerreform III mag dies 
illustrieren. Auch dort hiess es, man sei alternativlos. Als Befürworterin der USR III wäre mir ein schnelles Ergebnis natürlich auch lieber gewesen, aber das Volk hat das Paket an den Absender zurückgeschickt. Nach der Ablehnung im Februar wird der Bundesrat noch vor den Sommerferien die neuen Eckwerte definieren. Die neue Vorlage geht im Herbst in die Vernehmlassung und soll dem Parlament im ersten Quartal 2018 zugeleitet werden, so dass sie per 2019 in Kraft treten kann.

Genauso wie bei der USR III liegen auch bei der Altersvorsorge alle Fakten auf dem Tisch. Alle Fragen rund um die Sozialwerke wurden in unzähligen Berichten ausgeleuchtet. Auch hier wäre nach einem Nein daher eine schnelle Lösung möglich, sofern der politische Wille vorhanden ist. Es gibt also keinen Grund, sich mit dem Argument, es gebe auf längere Sicht keine Lösung, eine Reform aufzwingen zu lassen, von der wenige profitieren und für die viele bezahlen.

*Karin Keller-Sutter ist seit 2011 St. Galler FDP-Ständerätin. Zuvor war sie Justizdirektorin ihres Kantons.

 

Die Tribüne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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