Publiziert am: 22.09.2017

Anliegen der KMU berücksichtigt

FIDLEG und FINIG – Zusammen mit unabhängigen Vermögensverwaltern, der Treuhandbranche und KMU-Banken erreichte der sgv wesentliche Verbesserungen in beiden Finanzgesetzen.

Der Nationalrat hat das Finanzdienstleitungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinstitutsgesetz (Finig) beraten und verabschiedet. An dem vor Jahren durch den Bundesrat lancierten Paket haben Stände- und Nationalrat wesentliche Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden Regulierungskosten reduziert und die Gesetze verhältnismässig gemacht.

Wie geht es weiter?

Bevor die Frage nach der Zukunft beantwortet wird, lohnt sich ein Blick in die Geschichte. Auslöser des Ganzen war die Europäische Union und der vorauseilende Gehorsam des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Kaum hatte die EU verlauten lassen, der Kundenschutz im Finanzbereich müsse gestärkt werden, hatte das EFD schon eine Vorlage erarbeitet. In der EU gab es ausser einem frommen Wunsch noch nichts, und in der Schweiz lag schon ein Vorentwurf auf dem Tisch.

Dieser Vorentwurf des helvetischen Musterschülers enthielt unzählige Regulierungskosten. Die einfachen Kundinnen und Kunden hätten von beinahe allen Finanzdienstleistungen ausgeschlossen werden müssen. Das EFD wollte Sammelklagen, Deklarationspflichten, Dokumentationsgebote und sogar ein separates Rechtsverfahren für Finanzdienstleistungen einführen. Dies zu Kosten von gegen die 500 Millionen Franken im Jahr. Klar war schon damals: Diese Kosten wären auf die Kundinnen und Kunden überwälzt worden.

Harter Kampf des sgv belohnt

Das war für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv inakzeptabel. Warum muss die Schweiz im Alleingang die Ziele der Europäischen Union erfüllen? Warum muss die Schweiz dies noch vor der EU tun? Weil es keine Antworten auf diese Fragen gab – und gibt –, meldete der sgv heftigsten Widerstand gegen Fidleg und Finig an. Denn man mache sich nichts vor: Leidtragende solcher Überregulierungen sind die Kundinnen und Kunden, welche schlechter versorgt werden und die Zechen auch noch bezahlen sollen.

«DER VORENTWURF 
DES HELVETISCHEN 
MUSTERSCHÜLERS WAR SCHLICHT INAKZEP­TABEL.»

Zusammen mit dem im sgv organisierten KMU-Finanzplatz – u.a. unabhängige Vermögensverwalter, Treuhand, KMU-Banken – erreichte der sgv schon in der Vernehmlassungsphase eine markante Entschlackung der Vorlage. Die Botschaft des Bundesrates, d.h. der definitive Gesetzesentwurf, sollte «nur» noch 200 Millionen Franken im Jahr kreieren. Das war immerhin besser – aber noch immer zu viel.

Gegenvorschlag des sgv

Der KMU-Finanzplatz und der sgv lehnten diesen Vorschlag des Bundesrates ab und entwickelten einen eigenen Gegenvorschlag. Um die Beratung als Dialog auf Augenhöhe zwischen Kunden und Dienstleister zu gewährleisten, hätte ein abgespecktes Fidleg absolute Minimalstandards für Beratung und Produktbeschreibungen (Prospekte) setzen sollen. Die Institute hätten differenziert angegangen werden sollen; die Banken mit dem bisherigen Bankengesetz. Die Fondsverwalter mit dem bisherigen Gesetz über kollektive Kapitalanlagen. Und die unabhängigen Vermögensverwalter mit einem neu zu schaffenden Vermögensverwaltungsgesetz.

Nach langem Hin und Her sind die Vorschläge des sgv aufgenommen worden. Drei Konzessionen mussten gemacht werden. Das Vermögensverwaltungsgesetz wurde in die Gefässe der Finig gegossen, damit Bundesrat und EFD das Gesicht wahren konnten. Im Fidleg wurden mehr als minimale Mindeststandards festgelegt. Und in der politischen Beratung kamen die Fintech dazu, also die IT-gestützten Finanzdienstleistungen.

Parlament im Sinn des sgv

Dieses neue Paket wurde dann zuerst im Ständerat beraten. Dort wurde das «neue» Finig nochmals abgespeckt. Und nun ist es dem Nationalrat gelungen, auch im Fidleg Überflüssiges wegzuschneiden. Mittlerweile sind diese Gesetze KMU-konform. Freilich generieren sie noch immer Regulierungskosten. Aber es sind nur noch 10 bis 15 Prozent der anfangs befürchteten Kostenlawine.

Der sgv konnte seine Überlegungen durchsetzen. Das erfolgte dank der fein koordinierten Zusammenarbeit mit den im sgv organisierten KMU-Finanzplatzverbänden. Auch arbeiteten jene Mitglieder des sgv-Vorstandes und der Gewerbekammer, die im Parlament aktiv sind, eng zusammen. Die parlamentarische Gewerbegruppe leistete vollen Support.

Die Arbeit geht weiter

Die Arbeit ist jedoch noch nicht zu Ende. Die verbleibenden Differenzen müssen zu Gunsten der KMU bereinigt werden. Auch die Verordnungen müssen differenziert ausfallen. Der sgv steht zu einem sicheren Finanzplatz, der die Freiheiten der Kundinnen und Kunden mit jenen der Unternehmen kombiniert und zum Vorteil des Finanzplatzes Schweiz einsetzt.

Henrique Schneider, 
Stv. Direktor sgv

REAKTION direkt aus der branche

«Dank seriöser Arbeit ein besseres Resultat»

Der Finanzplaner, Vermögensverwalter und helpy-Experte Willy Graf äussert sich zu Fidleg und Finig.

Schweizerische Gewerbezeitung: Der Nationalrat hat das Fidleg und Finig beraten. Sind Sie zufrieden?

n Willy Graf: Mehr Regulierung heisst immer steigende Kosten, und damit wird die Dienstleistung für den Kunden in jedem Falle teurer. Man sieht es zum Beispiel an den von den Banken bereits eingeführten Gebühren für die einfache Führung eines Bankkontos. Ob damit auch die Dienstleistung besser wird, ist fraglich, das Bankkonto erfüllt ja noch immer die gleiche Funktion wie vorher. Zu Ihrer Frage: Verglichen mit dem, was mit dem ersten Entwurf des Fidleg/FINIG geplant war, sind wir wirklich zufrieden.

Worin genau ist die jetzige Fassung des Fidleg und des Finig besser, als der Vorschlag vom Bundesrat es war?

n Dank der seriösen und profunden Arbeit der Finanzdienstleister-Verbände und des Gewerbeverbandes sind viele für uns unnötige Dinge aus dem Gesetz gefallen, die anders oder an anderer Stelle besser gelöst werden können. Darunter fällt etwa die geplante Regelung einer Ombudsstelle, aber auch die für den Finanzdienstleister kostenpflichtige Umkehr der Beweislast. Anderes ist in gelockerter Form dringeblieben, z. B. die Prospektpflicht, die Abschaffung der Beweislastumkehr bei Prospekten, die Regelung der Aufsichtspflicht durch selbständige Aufsichtsorganisationen etc.

Für wen ist das Fidleg überhaupt gut? Für Kundinnen und Kunden oder für Finanzdienstleister?

n Sicher einmal für den Schweizer Finanzplatz insgesamt. Gelingt es, das Verständnis des Auslands, insbesondere der Europäischen Union, für diesen Weg der Schweiz zu gewinnen, ist dieser Druck weg. Dann ist es auch gut für die Kundinnen und Kunden. Die Beratung wird bewusster. Für den Finanzdienstleister bedingt das Gesetz vor allem mehr Aufwand: EDV-Aufwand, Anpassung der internen und externen Arbeitsprozesse und im Auftritt des Unternehmens. Ganz zu schweigen von der Notwendigkeit der Anpassung von Dokumenten. Das Gesetz bringt daher auch mehr Papierkrieg und mehr elektronische Archivierungsvorgaben. Wird die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Kunden und Finanzdienstleister jedoch mit einer gemeinsamen Basis, wie beispielsweise einem für den Kunden individuell ausgearbeiteten Vorsorgeplan, gestartet, dann sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zu einer Finanzberatung zwischen mündigen Bürgern auf Augenhöhe.

Interview: Sc

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