Publiziert am: 23.02.2018

«Anreize statt Staatszwang»

JOACHIM EDER – Die Wirtschaft hat ein ureigenes Interesse, keine Lohn­diskriminierung zuzulassen, 
sagt der Zuger FDP-Ständerat. Er lehnt eine Lohnpolizei deshalb entschieden ab.

Schweizerische Gewerbezeitung: Inwiefern sind ungleiche Löhne in der Schweizer Wirtschaft heute ein Problem?

n  Joachim Eder: Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein wichtiges Anliegen der Schweizer Bevölkerung, das ich vorbehaltlos unterstütze. Für die Gleichstellung wie auch alle anderen Politikbereiche gilt aber: Die Ziele müssen über Anreize und freiwillige Massnahmen und nicht über staatlichen Zwang oder starre Regu­lie­rungen erreicht werden.

«Die Vorlage stammt vom Gesamtbundesrat. bei der klar vorhandenen bürgerlichen Mehrheit in diesem Gremium ist dies erstaunlich.»

In der Schweizer Wirtschaft sind in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen erreicht worden. Die Lohnunterschiede nahmen in den vergangenen Jahren stetig ab. Sie könnten noch durch gezielte Massnahmen im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verkleinert werden. Dies wäre bedeutend sinnvoller als büro­kratische Gesetze zu erlassen. Vorhandene Lohnunterschiede kann man beispiels­weise wirksam bekämpfen, indem Erwerbsquoten von Frauen weiter erhöht werden und Frauen verstärkt in männerdominierte Berufe vorstossen. Ohne weitere solche Bemühungen drohen die in den letzten Jahren in der Schweizer Wirtschaft erzielten Verbesserungen in der Lohngleichheit zu stagnieren.

 

Bei der Lohndiskussion wird zwischen einer erklärbaren und einer unerklärbaren Lohndifferenz unterschieden. Jetzt vermeldet die Botschaft des Bundesrates aber eine tendenzielle Abnahme der unerklärbaren Lohndifferenz. Weshalb braucht es dann überhaupt ein neues Gesetz?

n Zu den Facts: Der nicht erklärbare Anteil des Lohnunterschieds sank zwischen 2012 und 2014 von 8,6 auf 7,5 Prozent. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser in den letzten vier Jahren (2014–2018) weiter gesunken ist und heute noch bei rund 5 Prozent liegt.

«Eine Mehrheit der unternehmen hat die hausaufgaben schon längst gemacht.»

Dies ist für mich ein Zeichen, dass es diesen Gesetzeszusatz nicht braucht. Das Gleichstellungsgesetz existiert bereits und zeitigt seit seinem Inkrafttreten positive Effekte. Eine stärkere Regulierung ist daher nicht notwendig. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Unternehmen ihre Hausaufgaben schon gemacht hat und die Wirtschaft ein ureigenes Interesse hat, keine Lohndiskriminierung zuzulassen.

 

Was halten Sie grundsätzlich 
vom Vorschlag von Bundesrätin Sommaruga, zwingende Lohn­kontrollen einzuführen?

n Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Die Vorlage stammt vom Gesamt­­­bundesrat, was bei der klar vorhandenen bürgerlichen Mehrheit in diesem Gremium eigentlich erstaunlich ist. Regulierungen mit einer Lohnpolizei treffen alle Unternehmen, auch die grosse Mehrheit, die heute schon ihre Hausaufgaben gemacht hat. Darum lehne ich sie ab.

Lohngleichheit ist in der Verfassung verankert. Viele Verbände, so auch der Schweizerische Gewerbeverband, und diverse Sozialpartner beteiligten sich deshalb aus Überzeugung am Lohngleichheitsdialog.

 

Der Vorschlag beinhaltet die Möglichkeit, ein Revisionsunternehmen zu beauf­tragen, einen anerkannten Lohngleichheitsexperten oder eine innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung beizu­ziehen. Die Ergebnisse müssen den Mitarbeitenden und im Falle einer börsenkotierten Gesellschaft den Aktionären kommuniziert werden. Wird es in solchen Firmen zu grundsätzlichen Lohndiskussionen kommen?

n Die Kommission hat die sog. anerkannten Lohngleichheitsexperten aus der Vorlage gestrichen, und zwar ersatzlos. Damit bleibt es bei den zugelassenen Revisionsunternehmen oder einer innerbetrieblichen Arbeitnehmervertretung. Ob es in den Unternehmen zu Lohndiskussionen kommt, hängt ganz von der Art und Weise ab, wie die Ergebnisse firmenintern kommuniziert werden.

Was wird überhaupt von dieser Vorlage erwartet? Schaffen wir nicht einen neuen Papiertiger, 
der am Ende nur ein Mäuschen gebiert?

n Was mich enorm stört: Die Gesetzesrevision fokussiert einseitig auf geschlechterspezifische Unterschiede, lässt aber persönliche Qualitäten wie Erfahrung und Engagement ausser Acht. Die Wirtschaft hat nicht nur die gesellschaftliche Verantwortung, sondern ein ureigenes Interesse, keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zuzulassen. Denn systematische Diskriminierungen kann sich kein Unternehmen leisten, sonst wird es keine motivierten und fähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr rekrutieren können. Unternehmen sind auch ohne staatliche Vorgaben bemüht, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen.

 

Die WBK-S ist im Januar mit einer knappen Mehrheit auf die Vorlage eingetreten. Wo liegen jetzt Ihre Schwerpunkte für die Debatte im Ständerat?

n Es ist kein Geheimnis, dass ich zur Minderheit gehöre, welche nicht auf die Vorlage eintreten wollte. Leider sind wir mit 7:6 knapp gescheitert. Immerhin dürfen wir jetzt für uns in Anspruch nehmen, am 13. Februar 2018 in der Detailberatung unserer Kommission einiges erreicht zu haben. Ich erwähne die wichtigsten Punkte stichwortartig:

n Sunset-Klausel: Die Gültigkeitsdauer des Abschnitts 4a (Lohngleichheitsanalyse) und der damit verbundenen Artikel ist ab Inkrafttreten auf zwölf Jahre beschränkt.

n Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass die Lohngleichheitsanalysepflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gilt. Die Kommission hat den Geltungsbereich nun auf 100 Arbeitnehmende erhöht, was konkret 0,85 Prozent der Unternehmen bzw. 45 Prozent Arbeitnehmende betrifft. Ein Antrag, die Schwelle auf 250 Arbeitnehmende hinaufzusetzen, scheiterte.

«PERSÖNLICHE QUALITÄTEN WIE ERFAHRUNG UND ENGAGEMENT WERDEN AUSSER ACHT GELASSEN.»

n Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse für den öffentlichen Sektor ist in der Vorlage des Bundesrats nicht geregelt. Wir haben eine wichtige Präzisierung im Gesetzestext vorgenommen, damit wir gleich lange Spiesse zwischen privatem und öffentlichem Sektor haben. Der Bundesrat hat die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse im Bund zu regeln. Die Kantone werden verpflichtet, dies in ihrem Zuständigkeitsbereich zu tun.

n Die Vorlage soll für die betroffenen Unternehmen so wenig Aufwand wie möglich verursachen. Dies geht unter anderem über eine möglichst hohe Flexibilisierung bezüglich Kommunikation und Überprüfung. Weiter soll den Unternehmen ein kostenloses Standardanalysetool zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen sie von der Analysepflicht befreit werden, sofern die Analyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist.

«ES WÄRE ein Misstrauensvotum gegenüber der Wirtschaft UND ein Eingriff in die Vertragsfreiheit.»

Diese Punkte sind klare Verbesserungen gegenüber der Bundesratsvor­lage.

 

Welche Konsequenz hätte die Annahme der Vorlage auf den Arbeitsmarkt insgesamt? Welches Signal würde die neue Regulierung senden?

n Es wäre ein generelles Misstrauensvotum gegenüber der gesamten Wirtschaft, auch ein ungerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn eines ist klar: Für Arbeitgeber ist es eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen. Diskriminierung wird vom Markt sanktioniert, Verstösse gegen die Lohngleichheit können auch vor Gericht eingeklagt werden. Dies 
genügt. Es liegt im Interesse der Unternehmen selbst, für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn zu bezahlen.

Interview: Gerhard Enggist

ZUR PERSON

Joachim Eder (66) ist seit 2011 Ständerat des Kantons Zug. Der FDP-Politiker war vorher Kantonsrat (1983–2001) und Regierungsrat (2001–2012). Er stand der Gesundheitsdirektion vor.

Am 23. Oktober 2011 wurde Joachim Eder in den Ständerat gewählt. Obwohl die Zuger Verfassung damals noch ein Doppelmandat erlaubte, trat Eder auf den 31. Januar 2012 als Regierungsrat zurück. Seither konzentriert er sich ganz auf die Bundespolitik.

Eder nahm Einsitz in folgenden Kommissionen und Delegationen: Sicherheitspolitische Kommission (SIK), Geschäftsprüfungskommission (GPK, wo er die Subkommission EFD/WBF präsidiert), Legislaturplanungskommission (LPK, Präsident), Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) und Delegation für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag (Präsident). Seit 2018 präsidiert Joachim Eder auch die wichtige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK).

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