Publiziert am: 12.05.2021

Anreize statt Verbote

CO2-GESETZ – Das neue Gesetz baut auf dem bisherigen auf – teilweise auf Kosten der unternehmerischen Freiheit. Technologieneutralität und nicht ideologische Vorgaben helfen dem Klima, lautet deshalb das Credo von Biofuels Schweiz.

Deutlich, mit 58 Prozent, nahm das Volk im Mai 2017 das revidierte Energiegesetz an und stimmte damit der Energiestrategie 2050 des Bundes zu. Dass Bundesrat und Parlament Gesetze zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 vorlegen, ist die logische Folge davon. Mit dem am 13. Juni 2021 zur Abstimmung stehenden totalrevidierten CO2-Gesetz erhält das Stimmvolk ein weiteres Mal die Möglichkeit, über die Massnahmen und die Kosten des eingeschlagenen Weges zu befinden.

Das neue CO2-Gesetz baut auf dem bisherigen auf. Um den CO2-Ausstoss bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren, musste der Gesetzgeber die Massnahmen deutlich verschärfen. So müssen die Treibstoffimporteure im Vergleich zum bisherigen Gesetz vorerst drei Mal, ab 2025 vier Mal so viel vom Verkehr verursachtes CO2 kompensieren. Liegenschaftsbesitzer mit Öl- und Gasheizungen kommen nicht umhin, in den kommenden Jahren auf andere Technologien umzustellen.

Jeder Liter Biotreibstoff wirkt

Die Treibstoffimporteure nahmen die Sache von Anfang an ernst. Ab 2013 stieg der Anteil an biogenen Treibstoffen – Biodiesel und Bioethanol auf Basis von Abfällen und Reststoffen – sprunghaft an. Fast unbemerkt reduzieren abfallbasierte Biotreibstoffe unter den weltweit strengsten Auflagen mittlerweile rund 600 000 Tonnen CO2 pro Jahr. Kein anderes Reduktionsinstrument erzielte auch nur annähernd denselben Erfolg. Drei Faktoren führten zum Durchbruch der alternativen Treibstoffe: die Kompensationspflicht, die Steuererleichterungen sowie das Anreizsystem der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK.

Jeder Liter Biotreibstoff wirkt unmittelbar, ohne Komforteinbusse, unabhängig von Fahrzeugtyp und mit der bestehenden Infrastruktur. Synthetische Treib- und Brennstoffe, sogenannte E-Fuels, aus überschüssigem erneuerbaren Strom lassen zudem nicht mehr lange auf sich warten. Dazu lohnt ein Blick über den Tellerrand in die europäische Union. Aus der Sicht der Schweizer Biotreibstoffindustrie haftet dem neuen Gesetz allerdings ein gravierender Makel an.

Verbote als kritisch beurteilt

Als «Auswirkung auf andere Erlasse» fallen ab 2024 die Steuererleichterungen für dieses effiziente Klimaschutzinstrument weg – obwohl die Steuerausfälle gemäss Mineral­ölsteuergesetz auf den fossilen Treibstoffen zu kompensieren sind und sowohl den Bund als auch die Konsumentinnen und Konsumenten keinen Rappen kosten. Einzig der Mehrpreis für die alternativen Treibstoffe wirkt sich auf den Säulenpreis aus. In den letzten acht Jahren betrug der Aufpreis lediglich 1,5 Rappen pro Liter. Auch im Gebäudebereich sieht der Gesetzgeber Eingriffe vor, die den Grundsatz von Handels- und Gewerbefreiheit ritzen. Die Limitierung des Energieverbrauchs pro Quadratmeter bedeutet de facto ein Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen. Viele unserer Mitglieder werden daher den Eindruck nicht los, dass mit dem revidierten CO2-Gesetz Verbrennungsmotoren sowie Öl- und Gasheizungen aus ideologischen Gründen verteufelt werden. Unsere Branche beurteilt die im neuen Gesetz versteckten Technologieverbote deshalb kritisch.

Leitplanken setzen

Gesetze sollen den Rahmen festlegen und Leitplanken setzen. Wie Bevölkerung und Wirtschaft die Vorgaben umsetzen, ist dem Ideenreichtum und dem Unternehmergeist überlassen. Die Treibstoffbranche hat bewiesen, dass die Kompensationspflicht mit alternativen Treibstoffen auf privatwirtschaftlicher Basis äusserst günstig zu bewerkstelligen ist. Auch mit dem neuen Gesetz werden die Auswirkungen kaum mehr als drei Rappen pro Liter betragen. Zwingend dafür ist allerdings die Fortführung der Steuererleichterungen bis Ende 2030. Ulrich Frei,

Biofuels Schweiz

www.biosprit.org

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