Publiziert am: 09.02.2018

Aufteilung der Vorlage willkommen

DATENSCHUTZ – Die Zweiteilung der Teilrevisionsvorlage sei angesichts der grossen Mängel des bundesrätlichen Entwurfes sehr zu begrüssen, findet Creditreform-Präsident Raoul Egeli.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates möchte die geplante Totalrevision des Datenschutzgesetzes etappieren. In einem ersten Schritt soll das Gesetz in Bezug auf die Schengen-Verträge europatauglich gemacht werden. Erst dann soll sich das Parlament an die eigentliche Revision machen. Diese Zweiteilung der Vorlage ist angesichts der grossen Mängel des bundesrätlichen Entwurfes sehr zu begrüssen.

Notwendigkeit unbestritten

Niemand wird die Notwendigkeit einer Anpassung des Datenschutzes an geltende Regeln der europäischen Union und des Europarates bezweifeln. Die Datenschutzgrundverordnung der EU tritt Ende Mai 2018 in Kraft, das erneuerte Datenschutzübereinkommen des Europarates harrt der Ratifizierung.

Doch der Bundesrat geht in seinem Entwurf viel weiter und würde damit der Wirtschaft, insbesondere dem Gewerbe und den KMU, Hürden auferlegen, die geeignet sind, die Verarbeitung von Personendaten in ­vielen Bereichen faktisch zu verunmöglichen. Das hätte unter anderem fatale Folgen für die Beurteilung der Bonität eines Kunden.

Dieser Übereifer zeigt sich etwa beim Artikel 5 Absatz 6 des Entwurfes: «Für die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten und das Profiling muss die Einwilligung ausdrücklich erfolgen», heisst es da. Der Teufel steckt im Detail: der Definition des Begriffes «Profiling». Denn darin verstecken sich unter dem Stichwort «automatisierte Bearbeitung von Personendaten» Merkmale wie die wirtschaftlichen Verhältnisse, Aufenthalt oder Mobilität.

Vertragsfreiheit eingeschränkt

Die KMU übernehmen in vielen Fällen die Vorfinanzierung in Form eines Lieferantenkredites. Somit müssen sie beurteilen können, ob ein Kunde in der Lage ist, die Rechnung auch zu bezahlen. Ohne Kenntnis der ­Bonität als Teil der wirtschaftlichen Verhältnisse ist dies nicht möglich. Der Aufenthaltsort einer Person ist für jeden Vertragspartner eine wichtige Grundlage für eine spätere Durchsetzung einer Forderung oder eines Vertrages.

«DER GESETZESENTWURF MUSS DRINGEND 
BEARBEITET WERDEN.»

Die im Entwurf verlangte Einwilligung zur Verwendung dieser Personendaten erschwert nicht nur die in der Schweiz besonders beliebte ­Lieferung auf Rechnung, sondern schränkt auch die Vertragsfreiheit ein. Das ist weder im Interesse des Rechnungsstellers noch des Kunden.

Spielraum ausloten

Eine Überarbeitung des Gesetzes­entwurfs tut dringend not. Es gilt, nach einer angemessenen Lösung zu suchen, die den Unternehmen keine unnötigen Belastungen aufbürdet und den Spielraum gegenüber der EU und dem Europarat auslotet. Der wirtschaftliche Wettbewerb ist schon hart genug.

Raoul Egeli, 
Präsident Creditreform

KONFLIKT MIT DER EU

«Vermeintlicher Zeitdruck»

Kaum hat sich der Pulverdampf über die befristete Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenaufsicht gelegt, droht schon der nächste Knatsch mit der EU. Diesmal geht es um den Datenschutz (vgl. Haupttext). Auch hier kann die EU der Schweiz den Marktzugang erschweren. «Der vermeintliche Zeitdruck ist die Folge davon, dass bisher keine Aufteilung in zwei Vorlagen mit dem Schengen-relevanten und dem nicht-Schengen-relevanten Teil vorgeschlagen wurde», sagt Creditreform-Präsident Raoul Egeli. Die Botschaft des Bundesrates sei zu spät erschienen und die Verwaltung schiesse mit ihrem Vorschlag übers Ziel hinaus, indem sie in vielen Punkten weiter gehe als die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. «Man hat sich zu wenig mit dem Handlungsspielraum auseinandergesetzt und will uns glauben machen, dass nur mit diesem Vorschlag die EU-Angemessenheit erreicht werden könne», so Egeli. Die Ratifizierung der Datenschutz-Konvention des Europarates habe «nicht oberste Priorität».

Die DSGVO gilt ab 25. Mai 2018 grundsätzlich auch für Schweizer Unternehmen. En

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