Publiziert am: 08.05.2015

Aufwand und Ertrag stimmen nicht

BINNENSCHIFFFAHRT – Der Gewerbeverband lehnt ein gesamtschweizerisches Register für die Schifffahrt ab.

Derzeit sind in Bezug auf die Binnenschifffahrt zwei Projekte in Vernehmlassung. Die Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes und eine Totalrevision der Abgasvorschriften für Schiffsmotoren. Ein gesamtschweizerisches Register für die Schifffahrt lehnt der sgv ab. Aufwand und Ertrag stimmen nicht überein.

Staat wälzt Aufgaben ab

Auch die Schweizer Binnenschifffahrt bleibt vor wachsender Regulierung nicht verschont. Mit der Einführung des Sicherheitsnachweises soll erreicht werden, dass neu der Gesuchsteller die Sicherheit seines Schiffes nachweisen muss und nicht die staatliche Aufsichtsbehörde das Gegenteil. Der Staat wälzt Aufgaben, die er bisher wahrgenommen hat, ab. Das Bundesamt für Verkehr begründet diesen Paradigmenwechsel damit, dass die vorhandenen personellen Ressourcen zielgerichtet und vertieft für die Überprüfung kritischer Bereiche eingesetzt und von routine­mässigen Untersuchungen entlastet werden können. Doch es bleibt den Beweis schuldig, wie viel Kapazitäten wo genau besser eingesetzt werden. Dafür fallen Mehrkosten bei den Gesuchstellern an.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv erwartet eine markante personelle und kostenmässige Reduktion in den entsprechenden Stellen des Bundesamtes, sollte dieser Paradigmenwechsel umgesetzt werden. Eine administrative und finanzielle Mehrbelastung der Gesuchsteller lehnt er ab. Insbesondere lehnt der sgv eine Ausdehnung dieser Regelung auf die Güterschifffahrt ab. Die in der Schweiz immatrikulierten Lastschiffe werden von den kantonalen Schifffahrtsämtern regelmässig einer technischen Kontrolle unterzogen und unterliegen bereits heute einer hohen Sicherheitsaufsicht, welche sich bewährt hat. Da die technischen Anforderungen an die Lastschiffe um ein Vielfaches kleiner sind als diejenigen für die kommerzielle Fahrgastschifffahrt, drängt sich auch nicht ein gleicher Zulassungsprozess auf. Der Transport auf dem Lastschiff ist zudem eine der umweltfreundlichsten Arten, Güter zu transportieren.

Kein zentrales 
Schifffahrtsregister

Der sgv lehnt ein zentrales Schiffsregister mit Angaben über den Halter, Fahrberechtigungen und Administrativmassnahmen ab. Der Aufwand (Erstellung, Betrieb und Wartung bzw. Datenpflege) würde im Vergleich zu seinem Nutzen in keinerlei Verhältnis stehen.

Bussen statt Administration

In jüngster Zeit sind die Regelungen wie z.B. die Kontrollen und Definition von Fahruntauglichkeit sinngemäss aus dem Strassenverkehr übernommen worden. So wurden etwa neue Blutalkoholgrenzwerte festgelegt. Unberücksichtigt blieben hingegen Forderungen der Branche nach einem Ordnungsbussenverfahren. Vergehen analog dem Strassenverkehr bis zu einer Obergrenze von 300 Franken werden nicht geregelt. Ein fehlbarer Schiffsführer wird immer mit einem Administrativverfahren konfrontiert, was auch in Bagatellfällen hohe Kosten für den Betroffenen nach sich zieht. Wenn man schon die Regelungen aus dem Strassenverkehr übernehmen will, dann sollen auch jene übernommen werden, die den Schiffsführer begünstigen. Das Ordnungsbussengesetz muss daher revidiert und die entsprechende Anpassung im Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt geregelt werden.

Dieter Kläy,

Ressortleiter sgv

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