Publiziert am: 23.11.2018

Ausser Spesen nichts…

LOHNKONTROLLEN – Noch hat es das Parlament in der Hand, die KMU von weiteren bürokratischen und finanziellen Belastungen zu verschonen. Dies indem die Pflicht zu Lohnanalysen in der Schlussabstimmung bachab geschickt wird.

National- und Ständerat sind drauf und dran, unter dem Titel Lohngleichheit Unternehmen ab 100 Stellen externe Lohnanalysen aufs Auge zu drücken. In der kommenden Montag beginnenden Wintersession wird sich die Diskussion im Rahmen der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten gerade noch um die Frage drehen, ob die Pflicht zur Lohnanalyse ab 100 Mitarbeitenden oder ab 100 Vollzeiteinheiten im Gleichstellungsgesetz verankert werden soll. Die Einführung der Lohnanalysepflicht an sich ist bereits beschlossene Sache.

«tieferer Lohn trotz selbstständigkeit: Da hilft auch keine Lohnkontrolle. »

Selbstverständlich soll für vergleichbare Leistung und Qualifikation innerhalb der Firma ein gleicher Lohn bezahlt werden. Diese Forderung ist bereits Teil der Bundesverfassung. Alles andere wäre diskriminierend. Der Lohn ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und wird individuell zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer ausgehandelt. Im Zuge zunehmenden Fachkräftemangels und einer historisch tiefen Arbeitslosigkeit wird systematische Lohndiskriminierung vom Markt sanktioniert. Arbeitgeberinnen, die systematisch keinen marktgerechten Lohn zahlen, werden mit häufiger Fluktuation und Rekrutierungskosten konfrontiert werden.

Selbstständig – mit tieferem Lohn

Aufhorchen lässt eine Ende Oktober in der NZZ publizierte Studie, die zum Ergebnis gelangt ist, dass, gemessen am AHV-pflichtigen Medianeinkommen, selbstständige Ärztinnen 2014 rund 222 500 Franken und damit 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (278 600 Franken) verdienten.

Die selbstständigen – also quasi in Eigenregie arbeitenden – Ärztinnen sind keineswegs schlechter qualifiziert als ihre männlichen Kollegen. Auch kann die Differenz bei den selbstständig erwerbenden Ärztinnen keine Geschlechterdiskriminierung sein – schliesslich sind die erzielten Einkommen eben selbstständig erworben worden –, und die Zahlen sind auf Vollzeiteinkommen aufgerechnet worden. Teilzeitaspekte spielen damit keine Rolle. In solchen Fällen ist nicht nur eine plausible Erklärung schwierig; das Beispiel der selbstständigen Ärztinnen macht klar: Die von Bundesbern verordneten Lohnanalysen werden in solchen Fällen nicht greifen.

In Schlussabstimmung ablehnen

Die von der Politik – zumindest in den Sonntagsreden – immer wieder geforderte administrative Entlastung der KMU bleibt ein frommer Wunsch. In Tat und Wahrheit werden unsere Unternehmen immer wieder mit neuen Auflagen und Forderungen konfrontiert. Die Lohngleichheitsanalyse wird für die betroffenen Firmen nicht nur zu bürokratischen, sondern auch zu finanziellen Belastungen führen. Damit sei auch gesagt: Die Revision des Gleichstellungsgesetzes muss in der Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte abgelehnt werden; zum Wohle der KMU. Sie wird keinen wesentlichen Nutzen bringen, sondern bloss weitere, völlig unnötige Aufwände.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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