Publiziert am: 06.06.2014

«Beim Status quo bleiben»

MFK-INTERVALLE – Das Astra will die Nachprüfintervalle für Fahrzeuge verlängern. Der AGVS fordert die Beibehaltung der heutigen Fristen.

Heute müssen Auto- und Motorradfahrer ihre Fahrzeuge zum ersten Mal nach vier Jahren prüfen lassen. Das Bundesamt für Strassen Astra strebt nun eine Änderung an. Neu sollen Personenwagen und Motorroller erst nach sechs Jahren examiniert werden. Gründe dafür sind vor allem der technische Fortschritt, die bessere Qualität der Fahrzeuge sowie längere Garantiefristen und Serviceintervalle. Vertreter der Autobranche sind mit diesen Bestrebungen jedoch unzufrieden – darunter auch die Schweizer Garagisten und der Auto Gewerbe Verband Schweiz. «Nicht rechtzeitig behobene Mängel an den Fahrzeugen – beispielsweise an Reifen, Bremsen und der Lenkung – gefährden die Sicherheit auf den Schweizer Strassen erheblich», findet AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli. Seiner Meinung nach sei die Absicht des Astra darauf zurückzuführen, dass die Strassenverkehrsämter bereits heute überlastet und mit den Prüfungen im Rückstand seien.

«Regelmässige Prüfungen – 
weniger Mängel»

Statistiken zeigen laut AGVS, dass letztes Jahr rund 70 Prozent weniger Unfälle in der Schweiz geschehen seien. «Dies ist unter anderem auf regelmässige Prüfungen zurückzuführen», sagt Wernli. Auch Markus Peter, Leiter Automobiltechnik und Umwelt beim AGVS, meint: «Heute sind die Autos zwar tendenziell sicherer, qualitativ jedoch nicht besser.» Die Komplexität der modernen Fahrzeuge nehme kontinuierlich zu. Somit seien sie anfälliger für Mängel. Bereits ab dem vierten Lebensjahr eines Autos würden die Mängel um drei Prozent pro Jahr ansteigen, sagt Uwe Ewert, Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschung beim Bundesamt für Umwelt BfU.

Gemäss AGVS stehe eine Verlängerung der Nachprüfintervalle zudem direkt im Gegensatz zum bundesrätlichen Sicherheitsprogramm «Via sicura». «Zu spät geprüfte Fahrzeuge stossen mehr Schadstoffe aus und belasten die Umwelt. Dies steht auch im Gegensatz zur CO2-Gesetzgebung und der Energiestrategie 2050», sagt Wernli. Der Bund würde also mit einer Verlängerung der Nachprüfintervalle von 4-3-2-2 auf neu 6-3-2-2 Jahre «das öffentliche Interesse missachten».

Stéphanie Jenzer

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