Publiziert am: 19.01.2018

«Bleibt eine Schreibtischtat»

MATTHIAS SAMUEL JAUSLIN – Der Aargauer Unternehmer und FDP-Nationalrat erachtet die ­bundesrätliche Verordnung zur Umsetzung der Massen­einwanderungs­initiative als untauglich.

Schweizerische Gewerbezeitung: Im Dezember hat der Bundesrat die Arbeits­vermittlungsverordnung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Massen­ein­wanderungsinitiative definitiv verabschiedet. Darin sind die Eckwerte zur Stellenmeldepflicht festgelegt. Was ist Ihre Einschätzung als Politiker?

n Matthias Samuel Jauslin: Der Bundesrat hat es verpasst, die effektiven Problemberufe anzugehen. Bei den Schwellenwerten verlangte das Bundes­parlament eigentlich, dass neben Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen zwingend die Wirtschaftsregion zu berücksichtigen sei. Auch dies hat der Bundesrat ausge­blendet. Das führt zur grotesken Situation, dass sich zum Beispiel Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Bündnerland mit dem Berufsbild des ­Décolleteurs beschäftigen müssen, obwohl dieser Beruf hauptsächlich in der Westschweiz vorkommt.

 

Wie beurteilen Sie den bundesrätlichen Entscheid als Unternehmer?

n Ich beurteile die Verordnung als untaugliche Schreibtischtat. Als KMU sind wir auf eine rasche und unkomplizierte Rekrutierung von Fachkräften angewiesen. Wir sind selbst­verständlich bereit, inländischen Arbeitskräften den Vorrang zu geben und diesbezüglich einfache Regeln einzuhalten.

Der Bundesrat geht nun aber von der irrwitzigen Annahme aus, dass stellen­suchende Fachkräfte auch gleichzeitig arbeitslos sind und sich in jedem Falle bei einer öffentlichen Arbeitsvermittlung melden werden. Viele stellensuchende Inländerinnen und Inländer sind aber gar nicht arbeitslos, sondern suchen schlicht und einfach auf dem Arbeitsmarkt eine neue Herausforderung. Die Ursachen sind vielfältig: Sammeln von Berufserfahrung, Auslandaufenthalt, Babypause, Militär­dienst, Ausbildung, Auszeit etc. Gilt nun für die entsprechende Berufsgruppe die Stellenmeldepflicht, aber die betreffende Person hat sich nicht bei einer öffentlichen Arbeitsvermittlung als arbeitslos gemeldet, haben die Arbeitgeber keine Möglichkeit, diese Person direkt anzustellen. Diese Diskriminierung halte ich für falsch, denn sie belastet die Arbeitswelt unnötigerweise.

«DER BUNDESRAT HAT ES VERPASST, DIE ­EFFEKTIVEN PROBLEME ANZUGEHEN.»

Hätte der Bundesrat den gesetz­lichen Spielraum besser nutzen sollen?

n Unbedingt. Der Gesetzgeber hat ja dem Bundesrat die Möglichkeit gelassen, weitere Ausnahmen zu definieren. Im Nachhinein war es wohl ein Fehler, dass das Parlament keine zwingenden Vorgaben gemacht hat. Die Verordnung hätte so gestaltet werden sollen, dass die ursprüngliche Idee, nämlich eine Steuerung der Zuwanderung, effektiv und gezielt wirkt. Stattdessen werden nun flächendeckend alle Berufe ins Visier genommen. Dass die RAVs, die bis anhin einen tollen Job machen, mit der neuen Regelung an den Anschlag kommen, verwundert nicht.

Was hätte der Bundesrat konkret besser machen müssen?

n Es gibt Berufsgruppen, die extrem hohe Arbeitslosenzahlen aufweisen. Hier sticht vor allem der Detailhandel mit über 10 700 arbeitslosen Personen (alle Zahlen gemäss SECO, Jahresdurchschnitt 2016) heraus. Auch Berufe im Bauhauptgewerbe oder Lageristen, Service- und Küchenpersonal in der Gastronomie und Raumpflege­berufe zählen je über 3000 arbeitslose Personen. Dabei sind aber nicht alle Wirtschaftsregionen gleich stark betroffen.

Der Bundesrat müsste sich auf diese Problemberufe und betroffenen Wirtschafts­regionen konzentrieren. Damit werden die Ressourcen in den RAVs gebündelt. Stattdessen bewirtschaftet man nun Berufe wie Werkzeugmaschinisten. Ein Beruf, in dem gesamtschweizerisch gerade mal 86 Personen arbeitslos gemeldet sind.

 

Ab 1. Juli 2018 gilt für die Stellenmeldepflicht ein Schwellenwert von acht Prozent Arbeitslosigkeit. 2020 soll dieser bei fünf Prozent festgelegt werden. Welche Folgen wird das haben?

n Für mich ist der Schwellenwert in Prozenten nicht das Mass aller Dinge. Auch die reale Zahl an arbeitslosen Personen hat eine Bedeutung. Der nun ab Juli 2018 gültige Prozentsatz von acht Prozent führt dazu, dass für die 194 arbeitslosen Schauspielerinnen und Schauspieler die Stellenmeldepflicht gilt. Anderseits darf weiterhin Verkaufspersonal aus der EU geholt werden, obwohl es bei uns über 10 700 arbeitslose Verkäuferinnen und Verkäufer gibt, weil die Arbeitslosenquote eben «nur» bei ­
5,6 Prozent liegt.

Sorry, das ist ein Systemfehler. Die Kantone und die Wirtschaft haben sich gegen einen tiefen Prozentsatz gewehrt. Mit Recht. Doch effektiver wäre es gewesen, zusätzlich eine Mindestanzahl von Arbeitslosen pro Berufsgruppen festzulegen, ab welcher überhaupt eine Stellenmeldepflicht eingeführt werden soll.

«KMU SIND AUF EINE ­RASCHE UND UNKOM-
P­LIZIERTE REKRUTIERUNG ANGEWIESEN.»

Als Inhaber eines Elektrofach­geschäfts könnten Sie bei der Mitarbeitersuche auch betroffen sein. Was erwarten Sie von der neuen Stellenmeldepflicht und wo liegen die Herausforderungen für die KMU?

n Ich erwarte eine Zunahme der Bürokratie und Abnahme der Flexibilität im Bereich Personalmanagement. So gilt zum Beispiel ab 2020 die Meldepflicht für Elektrozeichner, obwohl es in der SECO-Statistik 2016 gerade mal 26 arbeitslose Elektrozeichner in der ganzen Schweiz gibt. Trotzdem müsste ich meine offene Stelle beim RAV melden.

«ANZUNEHMEN, ALLE STELLENSUCHENDEN SEIEN AUCH ARBEITSLOS, IST IRRWITZIG.»

Wie genau die Behörde mit dem Malermeister umgehen wird, der auf sein Fahrzeug schreibt «Wir suchen laufend Kollegen», oder mit dem Baumeister, der bei der Werkeinfahrt eine Tafel stehen hat «Suche Betonbauer/in», oder mit der Marketingfirma, die ein YouTube-Video aufs Netz stellt: «Wir wachsen und suchen Dich als PR-Fachfrau», bin ich mal gespannt. Für den Gewerbler stellt sich die bange Frage, ob er sich damit strafbar macht und dafür gebüsst wird. Der Bundesrat hat es auch hier versäumt, bei so einfachen Praxisbeispielen Klarheit zu schaffen.

 

Was empfehlen Sie Arbeitgebern in KMU, die der Stellenmeldepflicht unterliegen?

n Grundsätzlich möchte ich betonen, dass die engere Zusammenarbeit zwischen den RAV und der Wirtschaft ein Gewinn sein kann. Auch ohne Stellenmeldepflicht. Arbeitgeber, die in wirklichen Problemberufen rekrutieren müssen, empfehle ich daher eine intensive Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen. Da die Kandidatenauswahl zusammen mit dem RAV gezielt organisiert werden kann, entsteht eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Wer jedoch Fachkräfte in relativ kleinen Berufsfeldern sucht, dem empfehle ich, Wunschkandidatinnen und Wunschkandidaten direkt anzusprechen und die vakante Stelle gar nicht als offene Stelle zu deklarieren. Denn ab wann eine Stelle als offen gilt, konnte mir auch der Bundesrat nicht beantworten.

«DER BUNDESRAT HAT ES VERSÄUMT, BEI ­EINFACHEN PRAXIS­BEISPIELEN KLARHEIT ZU SCHAFFEN.»

Wie erklären Sie als Mitglied des Parlaments denjenigen Ihrer Wähler, die für die Masseneinwanderungsinitiative gestimmt haben, die jetzige Umsetzung des Volksentscheids?

n Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass mit gezielten Massnahmen im Arbeitsmarkt eine Steuerung der Zuwanderung unter gleichzeitiger Sicherung der Bilateralen zu erreichen ist. Damit ist aus meiner Sicht den Forderungen der Masseneinwanderungsinitiative nachgelebt. Mit einem praxisorientierten Inländervorrang kann das durchaus gelingen.

Dabei ist aber zu beachten, dass die Lösung im Geschäftsalltag auch wirklich funktionieren muss und sowohl für die Arbeitgeber wie auch für Stellensuchende das Aufwand-Nutzen-Verhältnis gewährleistet bleibt. Ich halte die nun gültige Arbeitsvermittlungsverordnung weder für effektiv noch für praxistauglich. Sie muss sich zuerst bewähren und gegebenenfalls angepasst werden.

Interview: Gerhard Enggist

POSITION DES SGV

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv erachtet die vorgesehene Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als arbeitgeberfeindlich. Ab 2018 soll schweizweit eine Meldepflicht für diejenigen Berufsarten gelten, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote acht Prozent erreicht. Bereits 2020 sinkt diese Grenze auf fünf Prozent. «Das ist viel zu tief», sagt sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. Rund 200 000 Stellen würden so unter eine Meldepflicht fallen. «Eine solche Umsetzung ist KMU-feindlich und führt zu einer Flut von Meldungen, die die KMU belasten und von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren kaum sinnvoll bearbeitet werden können», so Bigler.

Auch die Zeitdauer der Exklusivmeldefrist von fünf Arbeitstagen ist aus Sicht des sgv zu lang. «Über Feiertage kann sich diese Frist auf bis zu eine Woche ausdehnen. Das verlängert den Rekrutierungsprozess bei den Unternehmen unnötig.» sgv

ZUR PERSON

Matthias Samuel Jauslin (56) aus Wohlen/AG ist Geschäftsführer und Hauptaktionär eines Unternehmens, das im Bereich Elektroanlagen, Telematik und Automationen tätig ist. Er beschäftigt über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 2015 ist Jauslin Mitglied des Nationalrates und der Staatspolitischen Kommission.

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