Publiziert am: 18.06.2021

Das Ärgernis bleibt bestehen

DEBITKARTEN – Die Auseinandersetzung um die Höhe der Provisionen für Mastercard, Visa & Co. hält an. In den Streit zwischen dem Schweizerischen Gewerbeverband und den Kartenanbietern haben sich nun der Preisüberwacher und die Weko eingeschaltet.

In der Problematik rund um die neuen Debitkarten zeigt sich der Einzelhandel zunehmend unzufrieden. Und es scheint noch ein weiter Weg zu sein, bis die Behörden die Belastung erkennen, die die KMU im Einzelhandel tragen. Der Provisionssatz für die Maestro-Karte beträgt etwa 26 Rappen. Für die Debit Mastercard beträgt die Gebühr 10 Rappen plus 0,49 Prozent des Betrages bis maximal 2 Franken. Bei der Visa-Lastschrift beträgt die Gebühr 10 Rappen + 0,95 Prozent des Betrages bis zu einem Maximum von 3,50 Franken.

Das Austauschen der bisherigen Karten wird rasch vollzogen, getrieben vor allem von den Banken, die an der Interchange Fee verdienen können; aber auch der Acquirer Worldline/Six payment services und in geringerem Masse Concardis nutzen den Wechsel voll aus.

Gleiche Leistung, mehr Kosten

Der Kostenanstieg lässt sich an den Zahlen der betroffenen Mitglieder des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv deutlich ablesen. Es ist sehr leicht, einen typischen Fall als Beispiel zu finden. Die zusätzlichen Kosten werden an die KMU weitergegeben, obwohl die Dienstleistung, d. h. die Abwicklung einer Transaktion mit einer Debitkarte, für den Händler am Point of Sale (POS) gleich bleibt.

Laut den Analysen für die neuen Debitkarten bestehen zwischen 65 und 79 Prozent des Provisionssatzes aus der Acquiring-Service-Gebühr. Worldline/Six payment services kassiert daher einen erheblichen Anteil an der Erhöhung des Provisionssatzes für Debitkarten und hat gleichzeitig eine marktbeherrschende Stellung inne.

Ansonsten sind im Provisionssatz auch die Interchange Fees der Banken enthalten, die von der Wettbewerbskommission (Weko) auf durchschnittlich 12 Rappen für Visa Debit und 20 Rappen für DebitMastercard begrenzt sind. Für den Onlinehandel wurde ein Maximum von 0,31 Prozent festgelegt, das nach fünf Jahren ab 2017 auf 0,2 Prozent reduziert werden soll.

So machen die Interbankenent­gelte zwischen 16 und maximal 27,5 Prozent des Provisionssatzes aus. Der Rest setzt sich aus den Gebühren der Kartensysteme Visa und Mastercard zusammen, die nach wie vor niedriger sind (zwischen 10 und 12 Prozent für Mastercard und zwischen 2,5 und 3,4 Prozent für Visa).

Der Preisüberwacher und die Weko schalten sich ein

Nach Angaben des Preisüberwachers ist auch die Käuferprovision im Durchschnitt auf das gesamte Transaktionsvolumen begrenzt. Dies ist ein Durchschnittswert, was bedeutet, dass es Coop und Migros in diesem Fall gelungen ist, aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung einen sehr niedrigen Provisionssatz auszuhandeln, der in Form einer hohen Vergütung an die kleinen und mittleren Einzelhändler weitergegeben wird.

Das Sekretariat der Weko hat angekündigt, dass es wahrscheinlich ein Marktbeobachtungsverfahren einleiten wird, um ein besseres Verständnis für die Besonderheiten der neuen Debitkarten und die Rolle der Worldline/Six-Zahlungsdienste zu erlangen.

Der Preisüberwacher hat ebenfalls eine Untersuchung gegen den Erwerber eingeleitet. Die Art der Untersuchung durch das Sekretariat der Weko ist dem sgv bisher nicht bekannt.

Das Sekretariat der Weko erklärte ausserdem, dass es nur dann effektiv gegen Interchange Fees vorgehen könne, wenn diese massgeblich für die Erhöhung des Gebührensatzes verantwortlich seien.

Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine generelle Regelung der Gebühren, die von Händlern erhoben werden.

Keine langfristige Lösung

Normalerweise müsste das Weko-Sekretariat drei Jahre nach der Einführung der neuen Debitkarten oder bei Überschreiten eines Marktanteils von 15 Prozent die Situation der neuen Debitkarten erneut bewerten. Je mehr sich die beiden Produkte (Maestro vs. neue Debitkarten) im Marktanteil annähern, desto mehr sollte die Ungleichbehandlung, d. h. die Möglichkeit der Erhebung von Interchange Fees, überprüft werden.

Ab Januar 2022 sollten daher die Interbankenentgelte überprüft werden. Das Weko-Sekretariat hatte jedoch Interchange-Gebühren genehmigt, die eindeutig eine illegale Vereinbarung nach dem Kartellgesetz darstellen, um neue Konkurrenten für die Maestro-Karte zu gewinnen.

Diese Ermächtigung ist als «sicherer Hafen» zu verstehen, damit die neuen Debitkarten eingesetzt werden können und die ausgebenden Banken von der Deckung ihrer Investitionen profitieren können.

Eine solche «Lösung» für die Entwicklung der neuen Debitkarten – Visa Debit und Debit Mastercard – ist sicherlich keine langfristige Lösung. Der sgv wird deshalb weiterhin dafür kämpfen, die Gebühren so weit wie möglich zu senken. Auch die hohen Acquirer-Gebühren werden in Frage gestellt.

Der Präsident und der Direktor des sgv, Fabio Regazzi und Hans-Ulrich Bigler, werden sich im Juli 2021 mit den Verantwortlichen im Sekretariat der Wettbewerbskommission treffen, um die Möglichkeiten zur Reduzierung dieser hohen Gebühren und Provisionen für den Einzelhandel zu besprechen.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

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