Publiziert am: 22.02.2019

Das ist purer «Swiss Finish»

Inhaberaktien – Der Bundesrat will Inhaberaktien und AGs mit Inhaberaktien verbieten. Damit würde er Inhaber solcher Papiere, die sich nicht registrieren, enteignen. Das Argument, dass dies auf internationalen Druck hin geschehe, sticht aber nicht. In Tat und Wahrheit handelt es sich um Musterschülertum mit bürokratisch weitreichenden Folgen.

Im Jahr 2014 beschloss das Parlament, dass nicht börsenkotierte Gesellschaften ein Register über ihre Inhaberaktionäre führen müssen. Damit wurde die Anonymität ganz aufgehoben. Der Verwaltungsrat hat sogar die persönliche Pflicht, ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre und der gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen inkl. Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum zu führen. Die im Jahr 2014 verabschiedeten Regelungen gehen weiter als jene für die Namensaktie.

Inhaberaktien gesichert? Von wegen…

Dieser Entscheid hatte zwei Folgen. Erstens: Die damalige Fraktionschefin der FDP, Nationalrätin Gabi Huber, verkündete: «Damit ist der künftige Bestand der Inhaberaktien gesichert.» Und zweitens: Tausende von KMU-Inhaberaktiengesellschaften haben die entsprechenden Änderungen vornehmen lassen. Kostenpunkt: 1000 bis 2000 Franken pro Firma, bei einigen sogar über 10 000 Franken! Daraufhin stellte das Global Forum, das internationale Netzwerk gegen Geldwäscherei, fest, die Schweiz sei mit seinen Empfehlungen «weitgehend konform». Es hatte dennoch etwas an den Inhaberaktien auszusetzen und formulierte die folgende Empfehlung: «Switzerland should ensure that appropriate reporting mechanisms are in place to effectively ensure the identification of the owners of bearer shares in all cases. In such cases, Switzerland should ensure that ownership and identity information is available. Switzerland should ensure that its system of oversight … is effective.»

Was heisst das? Das Global Forum will nur Information, Zugriff auf Daten, Umsetzung der Transparenz- und Registerpflichten sowie eine funktionierende Aufsicht. Um dieser Empfehlung nachzukommen, hätte es also ausgereicht, eine entsprechende Strafbestimmung für das Nichtregistrieren von Inhaberaktien ins Gesetz aufzunehmen.

Doch was macht der Bundesrat daraus? Ohne dass irgendjemand es verlangt, will er nun die Inhaberaktien-AG verbieten. Diese Absicht ist völlig unverhältnismässig.

«Ohne dass es jemand verlangt, will der Bundesrat die Inhaberaktien verbieten.»

Betroffen sind um die 50 000 Unternehmen. Ein Bürokratiemonstrum ohne Not, das alleine dem zwanghaften Musterschülertum entspringt und den KMU nur schadet.

Die Erfüllung der Pflichten genügt

Selbst wenn der Bundesrat unbedingt ein Musterschüler sein will – international alleine und ohne Druck – gäbe es eine viel verhältnismässigere Variante. Er könnte einfach die Gründung neuer Inhaberaktien-AGs verbieten und von den bereits bestehenden die Erfüllung der Pflichten gemäss Global Forum verlangen. Es ist nun am Parlament, für Rechtssicherheit und Eigentumsgarantie einzustehen.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

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