Publiziert am: 08.08.2014

Das Trauerspiel endlich beenden

KARTELLGESETZ – Der Kampf gegen die für KMU äusserst schädliche Vorlage geht weiter. Im September kann ihr der Nationalrat den Todesstoss geben. Ansonsten hält das Feilschen an.

«Es gibt zwei Möglichkeiten», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler: «Entweder wird das Kartellgesetz jetzt begraben oder die Beratungen gehen weiter.» Diese Aussage ist alles andere als banal. Denn die entscheidende Weichenstellung für das Kartellgesetz (KG) erfolgt im September.Ein kurzer Rückblick zeigt das Hin und Her: Im Jahr 2010 sagte der Bundesrat, man müsse das KG liberalisieren. Ein Jahr später schlug der Bundesrat die Verschärfung des KG vor. Im Jahr 2013 hat der Ständerat das Gesetz nicht nur angenommen, sondern die Verschärfung gleich nochmals verschärft. Im März 2014 trat der Nationalrat nicht ein; im Juni schliesslich hielt der Ständerat an seiner Version fest.

Wie geht es weiter? Nun ist der Nationalrat wieder dran. Wenn er im September nochmals nicht auf die Vorlage eintritt, ist das KG erledigt. Tritt er ein, dann beginnen die Detailberatungen und später die Differenzenbereinigung. Es stimmt also schon: Entweder wird die Vorlage definitiv begraben oder das Feilschen geht weiter.

Für KMU äusserst unfair

Bis heute konnte noch niemand aufzeigen, wieso eine Revision des KG überhaupt notwendig sein soll. Neuestens behauptet der Bundesrat, die Revision führe zu keiner Änderung der Praxis. Mit Verlaub: Wenn dem tatsächlich so ist – warum braucht es dann ein neues KG? Und: Noch vor zwei Jahren wollte der Bundesrat mit dem KG die Frankenstärke bekämpfen. Wie das KG mit der Währung zusammenhängt, blieb indes unklar.

Was hingegen sehr klar ist: Die Verschärfung des KG ist insbesondere für KMU schädlich. Das sogenannte Teilkartellverbot drängt gerade die Kleinen aus dem Markt. Wenn diese nicht miteinander kooperieren können, ist es für sie ungemein schwieriger, gegen grosse, vertikalintegrierte Unternehmen anzutreten. Das kleine, eigentümergeführte Sportgeschäft kann ohne Kooperation nicht gegen die Migros-Tochter SportXX antreten.

Warum es überhaupt zu dieser Revision des KG kommt, ist unklar. Schon die heutige Schweizer Praxis ist sehr streng: Die Busse von 156 Millionen Franken an BMW (Vorwurf: vertikale Abrede) ist noch schärfer als jene 90 Millionen Euro, die in einem vergleichbaren Fall in der EU dem Autohersteller VW auferlegt worden sind. Und die Schweiz ist erst noch ein viel kleinerer Markt als Europa!

760 Millionen in einem Jahr

Weitere Beispiele von Weko-Bussen in der Schweiz – allein im Jahr 2012 – sind der Fall Luftfrachtspediteure (horizontales Kartell), Altimum (vertikale Abrede betr. Sportartikel), Dachverband der Ton- und Tonbildträgerhersteller (horizontal) und der Fall Submissionsabsprachen im Aargau (horizontales Kartell). Insgesamt wurden Bussen in der Höhe von 760 Millionen Franken gegen 120 Unternehmen verfügt.

Vor allem aber atmet die Vorlage den Geist der Überregulierung; deshalb ist sie nicht mit einer freien und verantwortungsvollen Marktordnung zu vereinbaren. Und machen wir uns nichts vor: Regulierungskosten bedeuten automatisch höhere Preise für Konsumentinnen und Konsumenten.

Breite Ablehnung

Was bleibt? Die Vorlage ist in Vielem widersprüchlich. Sie ist wirtschaftlich unausgewogen und schafft Rechtsunsicherheit, indem die sich langsam entwickelnde Rechtsprechung zum geltenden Recht zur Makulatur erklärt wird. Sie schadet vor allem den Interessen der KMU. Aus diesen Gründen lehnt der sgv die Revision des KG klar ab.

«Die Revision Schadet KMU nach wie vor.»

Der Gewerbeverband ist dabei Teil einer breiten Ablehnung. Noch vor der letzten nationalrätlichen Diskussion äusserten sich um die 100 Verbände und Unternehmen für ein Nicht-Eintreten. Dazu kamen noch der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB, economiesuisse, das Konsumentenforum und die Scienceindustries. Sie alle plädierten für eine Beerdigung der Revision.

Die Lage hat sich nicht verändert. Die Revision ist immer noch widersprüchlich, überladen und KMU-schädlich. Deshalb fordert der sgv ihre definitive Beerdigung. Der Nationalrat hat es im September in der Hand.

Henrique Schneider, Ressortleiter sgv

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