Publiziert am: 06.07.2018

Das Wichtigste zur Stellenmeldepflicht

arbeitsmarkt – Seit dem 1. Juli 2018 ist die Stellenmeldepflicht in Kraft. Arbeitgeber müssen offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden.

Haben Sie eine Stelle zu besetzen? Dann melden Sie diese online über arbeit.swiss, telefonisch oder persönlich dem zuständigen RAV. Ob Ihre Stelle der Meldepflicht unterliegt, können Sie mit wenigen Schritten auf www.arbeit.swiss/stellenmeldepflicht prüfen. Geben Sie dazu den gesuchten Berufstitel einfach im Check-up ein. Ist eine Stelle meldepflichtig, kann diese erst nach einer Sperrfrist von fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben werden. So erhalten Personen, die bei einem RAV als Stellensuchende registriert sind, einen Informations- und Bewerbungsvorsprung. Auf diese Weise soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.

Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Stellenmeldepflicht.

 

Registrierung ab sofort möglich

Seit dem 1. Juli haben Sie die Möglichkeit, sich auf arbeit.swiss zu registrieren. Die Registrierung ermöglicht Ihnen die Bewirtschaftung Ihrer gemeldeten Stellen sowie die Kontaktaufnahme mit passenden Kandidatinnen und Kandidaten. Die Anonymität von Personendaten bleibt dabei garantiert.

Beim RAV angemeldete Stellensuchende können ihrerseits mit der Registrierung den Informationsvorsprung von fünf Arbeitstagen nutzen und die von Ihnen gemeldeten Stellen als Erste einsehen.

 

RAV übermittelt interessante Kandidaten

Innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Meldung übermitteln die RAV dem Arbeitgeber Dossiers, die auf die ausgeschriebene Stelle passen, oder teilen ihm mit, wenn keine solchen Dossiers vorhanden sind. Je präziser die Stelleninformationen sind, umso effizienter und effektiver gestaltet sich die intermediäre Arbeit der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Aus diesem Grund ist den Arbeitgebenden im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem RAV zu empfehlen, ein möglichst detailliertes Anfor­derungsprofil (Stellenprofil) beizulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeit.swiss/stellenmeldepflicht.

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