Publiziert am: 25.10.2019

Den eigenen Lohn absichern

VERSICHERUNGSRATGEBER – Saisonale Schwankungen können einen grossen Einfluss auf die Berechnung des Taggeld-Anspruchs bei Unfall oder Krankheit haben. Je nach Branche macht es deshalb Sinn, mit einem Zusatz das Taggeld fix und bedarfsgerecht zu definieren.

L. M. aus F.: «Ich führe ein Seehotel und bin mit saisonal schwankenden Umsätzen konfrontiert. Immer wieder leidet mein Betrieb – eine kleinere Aktiengesellschaft – unter den schlechten Witterungsbedingungen, und aktuell sind zufolge der Klimadiskussion zahlreiche Stornierungen, gerade von Auslandgästen zu verzeichnen. Die Stornis wirken sich ziemlich drastisch auf meinen Geschäftsgang aus: Auf neue Businessopportunitäten, auf meine Investitionen, aber ganz besonders auf meine eigene Lohnsituation. Im Sommer erlitt ich beim Walking eine etwas schleppend heilende Rückenverletzung; ich war leider sechs Wochen arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung hat meinen Taggeld-­Anspruch (TG) auf meinem letztjährigen AHV-Jahreslohn berechnet. Dieser lag jedoch um mehrere tausend Franken tiefer als im Vorjahr, und mein TG-Bedarf ist damit nicht mehr gedeckt. Wie kann ich trotz stark schwankendem Lohn meinen wirklichen persönlichen Bedarf von rund 140 000 Franken anderweitig versichern?»

Sehr geehrte Frau M.: Die Beurteilung der Lohnsituation durch Ihre Unfallversicherung ist richtig. Das Taggeld wird gestützt auf dem von Ihnen im vergangenen Geschäftsjahr deklarierten AHV-Lohn berechnet. Dabei hat der Unfalltaggeldversicherer mindestens den «branchen- und ortsüblichen» Lohn zu berücksichtigen. Zur Überwindung von grösseren Lohnschwankungen ist dabei die berufliche Funktion, das Alter, die Ausbildung, die Anstellungsdauer sowie die Betriebsgrösse zu berücksichtigen. Wenn in Ihrer Police nichts anderes vereinbart ist, ist für Ihr TG dieser «branchen- und ortsübliche» Lohn massgebend.

Taggeld fest vereinbaren

Sie sind als Inhaberin Ihrer Aktiengesellschaft rechtlich und versicherungstechnisch als Geschäftsführerin angestellt. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen und einen massgeschneiderten Versicherungsschutz zu vereinbaren. Es ist bekannt, dass der «branchen- und ortsübliche» Lohn gerade in der Hotellerie relativ stark schwankt. Es macht deshalb durchaus Sinn, Ihr TG auf Ihren bedarfsgerecht definierten Bedürfnissen als Lohn fix zu definieren.

Neben dem Unfall-TG sind gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) auch Rentenleistungen versichert, die ebenfalls auf der Basis des massgebenden AHV-Lohnes berechnet werden. Sofern Sie einen Versicherungsbedarf haben, der über dem «branchen- und ortsüblichen» Mittelwert liegt, lässt sich dieser über eine sogenannte Ergänzungsversicherung als UVG-Ergänzungsversicherung oder über eine Einzel-Unfallversicherung abdecken.

Fixer Lohn auch fürs Krankentaggeld

Auch beim Krankentaggeld (KTG) sind individuelle Lösungen möglich. Zusammen mit Ihren Mitarbeitenden können auch Sie sich über eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung zu einer fix vereinbarten, bedarfsgerechten Lohnsumme versichern. Eine angepasste KTG-Lösung ist wichtig und sinnvoll, da damit in Ergänzung zum UVG auch Lohnausfälle für Krankheiten abgedeckt sind.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater – er kann Ihre persönlichen Bedürfnisse bei der Versicherung des Lohnausfalles richtig berücksichtigen.

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