Publiziert am: 22.08.2014

Der heisshungrige ­Datenstaat

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist nur das neueste Beispiel: In vielen Gesetzesrevisionen der jüngsten Zeit werden Informationen über Personen für Behörden auf dem Selbstbedienungsbuffet angerichtet.

NACHRICHTENDIENSTGESETZ

Immer mal wieder sind die Zeitungen mit Indiskretionen im Nachrichtendienst des Bundes (NDB) voll. Ob nun ein Mitarbeiter eine gesamte Festplatte entwendet oder Bürger ausspioniert; der NDB kann keine Gewähr bieten, dass die Informationen, die er hat, geschützt werden.

Das ist vor allem deswegen ein Problem, weil der NDB ständig noch mehr Informationen will. Mit dem Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes werden die Bundesspione ihren Datenhunger nach Belieben stillen können. Sie werden es im In- und Ausland tun, und sie werden es verdeckt tun. Und falls der Hunger in Gefrässigkeit mündet, sieht das Gesetz keine wirksame Mittel vor, ihn zu stoppen. Der fliessende Übergang von Spionage und Polizei wird im Gesetzesentwurf geradezu zelebriert.

Wie im Selbstbedienungsladen

Der staatliche Datenhunger wird aber nicht nur im Nachrichtendienstgesetz verankert. In vielen Gesetzesrevisionen der jüngsten Zeit werden Informationen über Personen für Behörden auf dem Selbstbedienungsbuffet angerichtet. Beispiele gefällig?

n Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen ist ein Beschluss des Bundesrates. Mit ihm werden Steuerdaten ohne Wissen der betreffenden Personen an ausländische Behörden geliefert.

n Mit dem Abkommen mit der EU in Wettbewerbsangelegenheiten können die entsprechenden Kartellbehörden Informationen zu Firmen austauschen, ohne diese zu informieren (bei Paralleluntersuchungen). Wie es von den Verteidigern dieses Abkommens immer wieder heisst, geht es dabei um die «Freiheit der Behörden».

n Das neue Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BüPF) erlaubt die Installation von Bundestrojanern auf Computern und Mobiltelefonen, die Speicherung auf Vorrat aller Verbindungsdaten während 12 Monaten (E-Mail, Handy, IP-Adressen usw.) sowie eine intrusive Überwachung der Mobiltelefonie.

n Das Zollgesetz erlaubt neu die Personenüberwachung inklusive Beschattung (d.h. das unerkannte Verfolgen). Brisant ist dabei, dass der Zoll dies auch schon tat, bevor es eine gesetzliche Grundlage hatte, wie der Bundesrat zugibt.

n Und selbst im neuen Sportgesetz soll eine automatische Verarbeitung von Personeninformationen vorgenommen werden. Warum? Während die anderen Gesetze es mindestens versuchen, den Datenhunger zu begründen, unterlassen es die Materialien zum Sportgesetz sogar, diese abstruse Disposition zu erklären.

Der geneigte Leser, die wache Leserin merkt: Der hungrige Datenstaat ist nicht einfach die CIA oder die NSA oder gar ein Gespenst ausgefallener Fantasiefilme – sondern schlicht und ergreifend eine Realität in der Schweiz von heute.Henrique Schneider,

Ressortleiter sgv

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