Publiziert am: 06.10.2017

Der sgv hat wichtige Vorbehalte

FAHRAUSBILDUNG – Das Zulassungsprozedere soll elektronisch ermöglicht werden. Diese und andere Verbesserungen begrüsst der sgv. Er ist jedoch in manchen Punkten, so etwa bei den Bedingungen für das Motorradfahren, skeptisch.

Die Fahrausbildung in der Schweiz soll revidiert und verbessert werden. Wer künftig erstmals allein im Auto unterwegs sein darf, soll dies mit mehr Fahrpraxis als bisher tun. Nebst Anpassungen inhaltlicher Natur sind administrative Vereinfachungen geplant. Zudem soll die ganze Ausbildung für die Autofahrerinnen und Autofahrer günstiger werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Stossrichtung des Revisionsvorhabens, hat aber in einigen Punkten gewichtige Vorbehalte.

Straffere Ausbildung

Bereits 2005 hat der Gesetzgeber die Zwei-Phasen-Ausbildung eingeführt. Zuerst erfolgt die theoretische und praktische Ausbildung bis zur Führerprüfung. Danach beginnt eine dreijährige Probezeit mit Weiterausbildung. Diese oft als zu teuer empfundene Weiterbildung soll gestrafft werden, was der sgv unterstützt.

Lernfahrausweis neu schon 
mit 17 Jahren

Der Lernfahrausweis soll neu bereits mit 17 Jahren erworben werden können. Neu können Personen, die unter 25 Jahre alt sind, nur dann die praktische Führerprüfung absolvieren, wenn sie mindestens zwölf Monate im Besitz des Lernfahrausweises waren und während dieser Zeit Fahrpraxis gesammelt haben. Damit das Mindestalter 18 für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen trotzdem beibehalten werden kann, wird der Lernfahrausweis künftig bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt, was der sgv unterstützt. Hingegen erachtet der sgv eine Mindestfahrpraxis von zwingenden zwölf Monaten für unter 25-Jährige nicht für notwendig und lehnt diese Frist ab.

Vereinfachung administrativer Abläufe

Dass das Hauptaugenmerk bei der praktischen Prüfung mehr den Kompetenzen als den Fehlern gilt, findet die Unterstützung des sgv, ebenso wie die Vereinfachung der administrativen Abläufe. Das Zulassungsprozedere soll elektronisch ermöglicht werden, wie das bei vielen anderen Behördenkontakten bei Bund, Kanton und Gemeinden bereits der Fall ist.

Mehr Flexibilität 
beim Motorradfahren

Hingegen fordert der sgv mehr Flexibilität bei den Bedingungen für das Motorradfahren. Bei den Motorrädern sollen gemäss Bundesrat die Kategorien und Regeln zum Erwerb des entsprechenden Führerausweises den EU-Regeln angepasst werden. Der Einstieg ins Motorradfahren erfolgt damit künftig nur über die Kategorien A1 (125 cm3) und A2 (bis 35 kW). Der Aufstieg in eine höhere Kategorie soll nur mit Prüfung möglich sein. Der sgv lehnt diese Verschärfung ab. Der Direkteinstieg in die Kat. A (Motorräder bis 35 kW) sollte weiterhin möglich sein.

Das Einstiegsalter soll zudem von 25 auf 24 Jahre gesenkt werden, wie das in Deutschland, Italien und Österreich bereits der Fall ist. Sodann soll die Regel beibehalten werden, wonach der Führerausweis für die Kat. A bei zweijährigem Besitz des Führerausweises der neuen Kat. A2 (max. 35 kW) ohne zusätzliche praktische Führerprüfung bereits vor Erreichen des 24. Altersjahrs erworben werden kann, sofern kein Führerscheinentzug erfolgt ist. Für Motorräder bis max. 125 cm3 (11 kW) soll ein einheitliches Mindestalter von 16 Jahren festgelegt werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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