Publiziert am: 04.11.2016

Der sgv lehnt die Rasa-Initiative ab

ZUWANDERUNG – Aus staats- und demokratiepolitischen Gründen ist es für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv nicht 
opportun, den Volksentscheid zur Masseneinwanderungsinitiative in Frage zu stellen und wieder rückgängig zu machen.

Die Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» (Rasa-Initiative) wurde im Oktober 2015 eingereicht und verlangt die ersatzlose Streichung der Artikel 121a und 197 Ziffer 11 der Bundesverfassung (BV). Im 
Klartext: Sie will die Massenein-wanderungs-Initiative (MEI) rückgängig machen. Hauptziel der Ini-tiantinnen und Initianten ist es, die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) zu erhalten. Falls die Umsetzung von Artikel 121a BV 
diese gefährden, sollen Volk und Stände über den Fortbestand des Freizügigkeitsabkommens und damit der bilateralen Verträge ent-scheiden.

Der sgv akzeptiert das Volks-Ja

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Rasa-Initiative ab. Aus staats- und demokratie-
politischen Gründen ist es nicht 
opportun, nach etwas mehr als 
zwei Jahren den Volksentscheid 
zur Masseneinwanderungs-Initiative in Frage zu stellen und wieder 
rückgängig zu machen. Zwar hat 
der sgv die Masseneinwanderungs-
Initiative abgelehnt und im Hinblick auf die damalige Abstimmung vom 9. Februar 2014 bekämpft, akzeptiert aber den vom Souverän gefällten Mehrheitsentscheid. «Nach so kurzer Zeit drängt sich kein neuer 
Entscheid auf», stellt sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler klar.

Direkter Gegenvorschlag des 
Bundesrates

Der Bundesrat, lehnt die Rasa-
Initiative ebenfalls ab, spricht sich aber für einen direkten Gegen-
entwurf aus. Allerdings lässt er 
sich zum heutigen Zeitpunkt nicht in die Karten schauen und will 
inhaltlich einen Entscheid erst 
dann fällen, wenn das Parlament seinen Entscheid zur Umsetzung 
des Zuwanderungsartikels gefällt hat.

«DER SOUVERÄN HAT ENTSCHIEDEN – EIN 
NEUER ENTSCHEID IST NICHT OPPORTUN.»

Der Nationalrat hat in der Herbstsession einen Entscheid gefällt und den Inländervorrang light beschlossen. Der Ständerat will diese Umsetzung der MEI verschärfen und voraussichtlich in der Wintersession 2016 einen Entscheid fällen. Gestützt auf dieses Ergebnis wird der Bundesrat dem Parlament innerhalb der gesetzlichen Frist bis am 27. April 2017 eine Botschaft vorlegen und seine Präferenz betreffend einen direkten Gegenvorschlag darlegen. Möglichkeiten gibt es mehrere. Beispielsweise könnte der Verweis auf die Kontingente und Höchstzahlen aus der Verfassung gestrichen werden. Was bleiben würde, wäre die Forderung nach einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung. Möglich ist auch, die bilateralen Verträge auf Verfassungsstufe zu verankern und ihnen einen Vorrang zu geben, um den Konflikt mit der EU zu umgehen. Dies allerdings wäre ein Präzedenzfall, Staatsverträge verfassungsrechtlich abzusichern. Drittens könnte die Verfassung mit einem Artikel zum Verhältnis der Schweiz zu Europa ergänzt werden.

sgv fordert unbürokratische
Umsetzung der MEI

Den vom Bundesrat angekündig-
ten direkten Gegenvorschlag zur 
Rasa-Initiative will der Schweizerische Gewerbeverband erst dann 
prüfen, wenn der genaue Wortlaut vorliegt. Der sgv hat sich in der Vergangenheit aber schon verschiedentlich für die bilateralen Verträge ausgesprochen. Er befürwortet deshalb grundsätzlich das Engagement des Bundesrates für die bilateralen Verträge.

Der sgv begrüsst hingegen den 
vom Nationalrat eingeschlagenen unbürokratischen Weg zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-
Initiative. «Die durch den Nationalrat in der Herbstsession beschlos-sene Grundstossrichtung stimmt», so Bigler. «Der Verzicht auf fixe 
Kontingente und die Steuerung 
der Zuwanderung über die Stärkung des Inländervorrangs sind der richtige Weg. In der Praxis ist nur eine niederschwellige und unbürokra-
tische Meldepflicht tauglich.»

Offene Stellen sollen dem RAV ohne Anspruch auf RAV-Exklusivität gemeldet werden müssen. Ein Widerspruchsrecht der Behörden bei der Besetzung offener Stellen lehnt der sgv ab. Mit dem jetzt vorliegenden Umsetzungsvorschlag kann die Arbeitsmarktintegration von Inländern verbessert werden. «Dies darf jedoch nicht in eine versteckte Regulierung des Arbeitsmarktes münden», warnt sgv-Direktor Bigler.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

Thema

Titel

Text

mASSENEINWANDERUNGS-INITIATIVE BEERDIGEN

Das will Rasa

Gemäss Initiativkomitee ist die 
Rasa-Initiative eine Reaktion auf 
die am 9. Februar 2014 ange-
nommene Masseneinwanderungs-
Initiative und deren «unvorher-
sehbare und inakzeptable Konsequenzen». Ziel ist gemäss Initiativ-
komitee die Erhaltung der bilatera-len Verträge mit der Europäischen Union einschliesslich der Personenfreizügigkeit. Ein klar geregeltes 
und vorteilhaftes Verhältnis mit der Europäischen Union sei Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz und sei auch für Forschung, Kultur und Bildung von entscheidender Bedeutung. Die Initiative fordert, die am 9. Februar 2014 angenommene Verfassungsbestimmung betreffend Masseneinwanderung wieder zu streichen.

Das Initiativkomitee bedauert, dass der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Die Streichung der MEI-Verfassungsbestimmung sei nach wie vor die einfachste und 
klarste Lösung. Das Komitee begrüsst es jedoch, dass der Bundesrat einen Gegenvorschlag ausarbeiten will. 
Er anerkenne damit gemäss Initiativkomitee den Widerspruch zwischen Verfassung und Personenfreizügig-keit und gebe das letzte Wort dem Volk. Kl

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