Publiziert am: 21.01.2022

Die AHV muss saniert werden

AHV 21 – Bald schon drohen der AHV Defizite in Milliardenhöhe. Die Sa­nie­­rungsvorlage des Parlaments ist aus­gewogen und verdient Zustim­mung.

Die AHV verfügt aktuell über ein Kapital von 48 Milliarden Franken, wovon 10 Milliarden Franken an die IV ausgeliehen und damit bedroht sind. Bis im Jahre 2026 wird die AHV-Rechnung dank den Kapitalerträgen – falls sie denn wie erhofft eintreffen – annähernd ausgeglichen abschliessen. Danach sieht es düster aus. Ab 2027 ist mit Verlusten in Milliardenhöhe zu rechnen, die exponentiell anwachsen werden. Spätestens in fünfzehn Jahren werden alle Reserven aufgebraucht sein.

Das Kapital schmilzt weg

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass noch reichlich Zeit für Reformen bleibt. Doch diieser Eindruck täuscht. Bis in der Schweiz eine Rentenreform in Kraft treten und Wirkung zeigen kann, dauert es mindestens fünf Jahre. Scheitert die vermutlich im September zur Abstimmung gelangende AHV-Revision (AHV 21), wird eine nächste Reform kaum vor 2028 umgesetzt werden können. Und bis dann wird unser wichtigstes Sozialwerk bereits tief in den roten Zahlen stecken. Die jetzige Reform zu gefährden, ist daher fahrlässig und verantwortungslos.

Gerechtfertigt und zeitgemäss

Die AHV 21 ist Sinnbild für einen gut schweizerischen Kompromiss. Das heutige Rentenniveau bleibt unangetastet. Punktuell kommt es sogar zu spürbaren Leistungsverbesserungen. Zur dringend notwendigen Sanierung der AHV tragen im Wesentlichen zwei Massnahmen bei: die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 0,4 Prozent und die Vereinheitlichung des Referenzalters für Frauen und Männer bei 65 Jahren.

Diese Vereinheitlichung ist angesichts der sehr grosszügigen Ausgleichsmassnahen und der nach wie vor deutlich höheren Lebenserwartung der Frauen gerechtfertigt und zeitgemäss. Fakt ist auch: Die AHV führt zu einer starken Einkommensumverteilung von Mann zu Frau, was auch nach Umsetzung dieser Reform Bestand haben wird.

Steuerzahler tragen Hauptlast

Die Hauptlast der Sanierung haben die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Betriebe zu tragen, die inskünftig rund 1,4 Milliarden Franken zusätzlich an die Finanzierung der AHV beisteuern müssen. Das höhere Frauenrentenalter entlastet den AHV-Haushalt um jährlich rund 900 Millionen Franken netto.

Im Rahmen des finanziell gerade noch Verkraftbaren ist das Parlament den Anliegen der Linken und der Frauenorganisationen weit entgegengekommen. Die AHV-Reform sieht grosszügige Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Frauen vor. Insgesamt neun Jahrgänge können im Falle einer vorzeitigen Pensionierung von tieferen Rentenkürzungssätzen profitieren. Die Renten der gleichen neun Jahrgänge werden bedarfsgerecht angehoben. Die AHV 21 ist sozialverträglich und trägt den Anliegen der Frauen massgeblich Rechnung.

Wichtig ist auch, dass das Rentenalter weiter flexibilisiert wird. Dies entspricht dem Bedürfnis vieler Versicherten nach einem individuell gestaltbaren Übergang in die Pensionierung. Dass Beitragszahlungen ab Alter 65 neu zu Rentenverbesserungen führen und neu auch fehlende Beitragsjahre aufgefangen werden können, sind weitere positive Aspekte der Reform.

Nach jahrzehntelanger politischer Blockade und mehreren gescheiterten Reformbemühungen ist eine Stabilisierung der finanziellen Lage der staatlichen Altersvorsorge von eminenter Wichtigkeit. Ohne Reformen drohen der AHV tiefrote Zahlen und der rasche Verlust des heutigen Kapitalstocks. Der sgv wird sich engagiert für eine Annahme der AHV 21 einsetzen.

Kurt Gfeller,

Vizedirektor sgv

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