Publiziert am: 18.03.2016

Die Mär von der Prävention

SNUS – Die Tatsache, dass der Bundesrat und das BAG das Verkaufs- und Handelsverbot für ein legales Produkt aufrechterhalten möchten, ist rein ideologisch motiviert und kann nicht mit Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden.

Snus (ausgesprochen «Snuus») ist eine feuchte Tabakmasse, die entweder als Kügelchen oder in einem Beutelchen dargereicht wird, das man zwischen die Lippe und das Zahnfleisch schiebt. Bei einer Vielzahl von Rauchern ist Snus als eine Alternative zur schädlicheren Zigarette beliebt. Der Erfolg von Snus geht so weit, dass das BAG die Kantonschemiker und den Zoll mit einer Hexenjagd beauftragen will. Da sich das Parlament gegenwärtig anschickt, die Aufhebung des Verkaufsverbots von Snus zu diskutieren, erscheint dieses Vorgehen ziemlich fragwürdig.

Massiv mehr Importe

Auch wenn das schweizerische Recht den Verkauf von Snus in der Schweiz seit 1995 verbietet, kann und darf der Konsument diese Ware dennoch für seinen persönlichen Gebrauch einführen. Darüber hinaus tritt seit geraumer Zeit eine steigende Anzahl von gesetzlich tolerierten Kautabakprodukten auf dem Markt in Erscheinung. Innerhalb von zehn Jahren haben sich die Einfuhren von Schnupf- und Kautabakprodukten von weniger als 20 Tonnen auf mehr als 135 Tonnen erhöht. Die Einfuhren aus Schweden, dem Stammland des Snus, haben sich verfünfzigfacht, nämlich von kaum einer Tonne im Jahr 2006 auf fast 50 Tonnen im Jahr 2015. Die Liebhaber des Snus finden ihr Glück insbesondere dank des Internets und importieren ihr Produkt hauptsächlich aus Schweden, d.h. aus dem Land, in dem Snus frei verkäuflich ist und wo er seit mehr als zweihundert Jahren konsumiert wird.

Veränderungen ignoriert

Dessen ungeachtet ignoriert der Bundesrat schlicht und einfach die Veränderungen, die sich im Laufe der letzten Jahre im Verhalten der Konsumenten ergeben haben, und hält unter Berufung auf ideologische und sachlich nicht fundierte Argumente stur am Verkaufsverbot von Snus fest. Der Zuwachs an Einfuhren von Snus für den persönlichen Gebrauch, der Snus in den Fokus gerückt hat, beweist deutlich das Interesse der Konsumenten an diesem Produkt und zeigt die Notwendigkeit auf, die Gesetze entsprechend anzupassen. Die Aufhebung des Verbots ist von besonderer Aktualität, zumal sie derzeit im Zusammenhang mit dem neuen Tabakproduktegesetz im Parlament erörtert wird. Nun beabsichtigt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren eine Verordnung 
zu erlassen, die das von den 
Kantonschemikern und vom Zoll durchzusetzende Verkaufsverbot für ­Snus-ähnlichen Kautabak verschärft. Abgesehen davon, dass Snus ohne jegliche gesundheitspolitische Rechtfertigung verboten, der schweizerische Handel diskriminiert und der Verhältnismässigkeitsgrundsatz mit Füssen getreten wird, lässt es der Bundesrat zu, dass eine Bundesbehörde gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstösst...

Risiko deutlich kleiner

Unsere Bundesverwaltung scheint zu vergessen, dass es sich bei Snus um ein deutlich weniger schädliches Tabakprodukt als die Zigarette handelt, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass es bei Snus kein Passivrauchen gibt. In den vergangenen Jahren haben mehrere wissenschaftliche Studien gezeigt, dass der Konsum von rauchfreiem Tabak mit niedrigem Nitrosamingehalt, der in Schweden unter dem Namen Snus bekannt ist, im Vergleich zum Genuss von herkömmlichen Zigaretten mit einem um mindestens 90 Prozent geringeren Gesundheitsrisiko verbunden ist. Darüber hinaus weist Schweden, wo der Verkauf von Snus erlaubt ist und eine von vier Personen Snus konsumiert, die bei weitem niedrigste Raucherquote in Europa auf (nämlich gemäss Euro­barometer 11 Prozent). Auch der wirtschaftliche Faktor ist nicht zu unterschätzen. Das derzeitige Verbot eines solchen Produkts stellt eine sinnlose Diskriminierung des gesamten inländischen Vertriebsweges, beginnend bei den Herstellern über die Grosshändler bis hin zu den Einzelhändlern, dar und hindert Tausende von volljährigen Konsumenten daran, Snus in der Schweiz zu kaufen.

«SNUS IST EINE LEGALE
ALTERNATIVE ZUM RAUCHLOSEN TABAK.»

Snus muss als eine legale Alternative zu anderen rauchfreien Tabakprodukten angesehen werden, die im schweizerischen Handel erhältlich sind. Die Aufhebung seines Verbots würde zudem eine wirksame Alterskontrolle beim Kauf von Snus ermöglichen und so einen besseren Jugendschutz sicherstellen.

Rein ideologisch motiviert

Die Tatsache, dass der Bundesrat und das BAG das Verkaufs- und Handelsverbot für dieses Produkt aufrechterhalten möchten, ist rein ideologisch motiviert und kann nicht mit Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden. Das Verkaufs- und Handelsverbot für Snus in der Schweiz muss aufgehoben werden. Angesichts der Tatsache, dass eine dahingehende parlamentarische Gesetzesinitiative innerhalb des Gesundheitsausschusses des Nationalrates im Jahr 2014 allgemeine Zustimmung fand und dass das Thema im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens betreffend das neue Tabakproduktegesetz behandelt wird, erscheint eine strengere Anwendung des derzeit geltenden Rechts, das bald obsolet sein dürfte, zumindest fraglich.

Hélène Noirjean, Geschäftsführerin Allianz der Wirtschaft für eine

massvolle Präventionspolitik

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