Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
«Die Richtung stimmt»
onlinehandel – Erfreuliche Neuerung für den Schweizer Handel: Der Bundesrat hat beschlossen, dass 
Versandhändler inskünftig ab einem bestimmten Umsatz in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Onlinehändler bisher keine Mehrwertsteuer zahlen. Die Sendungen inländischer Versandhändler dagegen unterliegen der Mehrwertsteuer – sofern der Händler im MWSt-Register eingetragen ist.
Ab 2019 wird diese Ungleichbehandlung beendet. Neu gelten Lieferungen als Inlandlieferungen, sobald ein Versandhändler pro Jahr mindestens 100 000 Franken mit Kleinsendungen umsetzt, die er vom Ausland in die Schweiz befördert. Ab dieser Umsatzgrenze muss er sich im MWSt-Register eintragen und wird steuerpflichtig.
Der Bundesrat hat die Verordnung zur Versandhandelsregelung auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt und will damit gleich lange Spiesse fĂĽr ausländische und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz schaffen. Er schätzt die Zusatzeinnahmen aufgrund der neuen VersandhandelsÂregelung auf 20 Millionen Franken pro Jahr.
Versandhändler erfreut, aber ...
Für eine MWSt-Pflicht für ausländische Onlinehändler hatte sich der Verband des Schweizerischen Versandhandels (VSV) starkgemacht. VSV-Präsident Patrick Kessler ist denn auch erfreut über den Entscheid des Bundesrats, in dem Bereich nun endlich gleich lange Spiesse zu schaffen. «Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und verkleinert den seit Jahren bestehenden Vorteil ausländischer Onlinehändler gegenüber in der Schweiz ansässigen Unternehmen.»
In der EU bestehe ein rigides MWSt-System, welches sich für Nicht-EU-Mitglieder wie die Schweiz erschwerend auswirke. Dies mit der Folge, so Kessler, «dass Schweizer Unternehmen es sehr schwer haben, in der EU ohne eigene Niederlassung Onlinehandel zu betreiben.» Umgekehrt aber profitierten ausländische Onlinehändler bisher von paradiesischen MWSt-Freigrenzen in der Schweiz.
... Ungleichbehandlungen bleiben
Mit der getroffenen Regelung wĂĽrden nun zwar gewisse MWSt-Nachteile fĂĽr Schweizer ausgemerzt, so Kessler weiter. Auf Ebene der Verzollung jedoch bestĂĽnden noch immer ungleiche Spiesse. Weiterhin störend sei auch, dass Markplätze bzw. sogenannte Plattformen wie Aliexpress, Wish etc. nicht dieser MWSt-Regelung unterworfen seien und gleichzeitig auch keine Produktedeklarationsvorschriften einhalten mĂĽssten. «Obwohl sie die GeldflĂĽsse, Kundendaten und zum Teil die Logistik der verkauften Ware konÂtrollieren, treten sie als ‹Vermittler› auf und negieren eine MWSt- bzw. ordentliche Deklarationspflicht, wie sie jeder Schweizer Händler einhalten muss.» Hier sei die Politik gefordert, weitere Massnahmen zu ergreifen, damit Schweizer Händler nicht benachteiligt blieben.
Nicht nur im Bundesrat, auch im Parlament tut sich derzeit etwas in Sachen Onlinehandel: Mittels einer Motion versucht der Freiburger CVP-Ständerat Beat Vonlanthen, fairere Wettbewerbsbedingungen für einheimische Anbieter zu schaffen.
Auch Apotheker erfreut
Und auch im stationären Handel freut man sich ĂĽber den bundesrätlichen Entscheid. «Wir begrĂĽssen, dass die Verordnung die Grundlage fĂĽr eine Gleichbehandlung legt», sagt Fabian Vaucher, Präsident Â
des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse, warnt aber zugleich: «Die Situation beim Versandhandel von Medikamenten unterscheidet sich von normalen KonsumgĂĽtern. Falsch eingenommen, können Medikamente die Gesundheit massiv gefährden. Das gilt auch fĂĽr rezeptfreie Medikamente. Wer im Internet Arznei- oder Dopingmittel ohne Fachberatung bestellt und einnimmt, geht somit grosse – gesundheitliche und finanzielle – Risiken ein.»En/Kl
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