Publiziert am: 24.06.2016

Die Risiken des Betriebs einkalkulieren

VERSICHERUNGSBERATUNG – Neben den teilweise obligatorischen Personenversicherungen benötigt ein Start-up bei seiner ­Gründung auch sachspezifische Versicherungslösungen, damit es gegen die wichtigsten Gefahren gut geschützt ist.

B.M. aus A. «Ich bin seit rund zehn Jahren als Angestellter in einer Schreinerei tätig und fühle mich, gestützt auf Alter und Berufserfahrung, bereit für eine neue Herausforderung. In den letzten Monaten habe ich intensiv die Option einer selbständigen Erwerbstätigkeit geprüft. Mein «Start-up» rund um die Gründung meines eigenen Betriebs mit ein paar Mitarbeitenden ist schon weit geplant. Mir ist bewusst, dass dafür ein schlaues Versicherungskonzept zentral ist. Ich habe im Internet zahlreiche Informationen gefunden, trotzdem bin ich verunsichert: Welche Versicherungen sind zwingend und wogegen schütze ich mich und meine Firma am besten?»

Sehr geehrter Herr M.: Sie gehen die Fragen rund um die Gründung Ihrer Firma richtig an. Es ist sehr wichtig, neben einer fundierten Geschäfts- und Finanzplanung auch über die Risiken Ihres Betriebes nachzudenken. Neben den teilweise obligatorischen Personenversicherungen benötigt Ihr Betrieb auch sachspezifische Versicherungslösungen, damit Sie sich und Ihre Firma gegen die wichtigsten Gefahren gut schützen können.

Obligatorische Versicherungen

Sie wollen Mitarbeitende beschäftigen. Deshalb fallen obligatorisch die Sozialversicherungen der 1. & 2. Säule an, wonach Sie verpflichtet sind, Ihre Angestellten für die Altersvorsorge (AHV), die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und die berufliche Vorsorge (BVG) zu versichern. Je nachdem, welche Geschäftsform Sie wählen, haben Sie sich als Inhaber und Geschäftsführer ebenfalls gegen den Lohnausfall zu versichern. Als Selbständigerwerbender sollten Sie für sich eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung überlegen, denn Sie wären nur als Angestellter einer juristischen Person (AG, GmbH) obligatorisch versichert. Sie werden wahrscheinlich auch einen Fahrzeugpark unterhalten. Selbstverständlich gilt die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ebenfalls zur obligatorischen Versicherung. Als Arbeitgeber sind Sie gemäss Obligationenrecht für Ihre Mitarbeitenden zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Deshalb macht auch eine Krankentaggeldversicherung Sinn.

Einige Versicherungslösungen sind fakultativ

Schützen Sie Ihren Betrieb auch gegen das Haftpflichtrisiko, eventuell ergänzt mit einer Rechtsschutzversicherung. Damit kann Ihr Betrieb etwaige Ansprüche gegen Lieferanten durchsetzen. Ihr Betrieb kann wegen Feuer- oder Elementarereignissen in Mitleidenschaft gezogen werden. Für die Sachversicherungen drängt sich ein Risikotransfer für Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl, eventuell auch Glas auf. Ihre zahlreichen Maschinen stellen ein Engpassrisiko dar, weshalb neben einer Maschinenversicherung auch ein Betriebsunterbrechungsschutz sinnvoll sein dürfte. Wenn Sie Ihre Waren auch ausliefern, wäre zudem eine Transportversicherung zu prüfen. Ein risikogerechtes Versicherungspaket zu vereinbaren, ist sehr anspruchsvoll: Wenden Sie sich an einen Unternehmensberater Ihrer Versicherung, der Ihnen, gestützt auf Ihre Bedürfnisse, konkrete Lösungen für Ihren Betrieb offerieren kann.

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