Publiziert am: 18.06.2021

Die Schweiz muss in die Hosen

GLOBALE MINDESTSTEUER – Hochsteuerländer fordern Mindeststeuern für Grossunternehmen: Die Schweiz kommt damit schon wieder unter Druck. Sie muss handeln und ihre Steuersouveränität verteidigen. Es geht um wichtige Landesinteressen.

«Nicht schon wieder!», ist man geneigt auszurufen: Die Absichtserklärung der Gruppe der Sieben, kurz G7, zur Einführung eines Mindeststeuersatzes kann die Steuersituation für die Unternehmen in der Schweiz von Grund auf verändern. Und dies nicht zum Guten.

Bereits im Juli wird die G20 – wie die G7 keine internationale Organisation, sondern ein informelles Forum der Staats- und Regierungschefs – zu diesen Plänen Stellung beziehen. Sie ist dafür bekannt, die Dinge voranzutreiben und ziemlich getreu den Vorgaben der G7 zu folgen. Die Genehmigung durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dürfte daher nach dem G20-Treffen nur noch eine Formsache sein.

Mindeststeuer von 15 Prozent

Der Reihe nach: Am 5. Juni 2021 haben die Finanzminister der G7 (USA, Kanada, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien und Japan) eine historische Vereinbarung über eine globale Mindeststeuer für Unternehmen abgeschlossen. Sie haben ausserdem bekannt gegeben, dass sie eine bessere Verteilung der Besteuerungsrechte in ­Bezug auf die Gewinne der Internetgiganten anstreben.

Heute ist es allerdings die globale Mindeststeuer von 15 Prozent, die für Schlagzeilen sorgt (vgl. auch sgz vom 23. April). Die Verteilung der Besteuerungsrechte in Bezug auf die multinationalen Grossunternehmen ist eine Handlungsachse, wo die OECD-Arbeiten zurzeit – glücklicherweise – nicht vorankommen. Doch die Stossrichtung ist gegeben, denn die OECD bevorzugt ein System, bei dem die Unternehmensgewinne unabhängig vom Gesellschaftssitz besteuert würden. Eine solche Lösung würde Länder mit einem grossen Binnenmarkt bevorteilen.

Attraktiv – für wen?

Wieso aber will die G7 einen Mindeststeuersatz einführen? Ganz einfach deshalb, um es den steuerlich wenig attraktiven Staaten, die seit Jahrzehnten verschuldet sind (und möglicherweise auch härter von der Covid-19-Krise in Mitleidenschaft gezogen wurden) zu erlauben, das Ruder herumzuwerfen und sich im internationalen Steuerwettbewerb besser zu positionieren.

Tatsächlich brächte die Steuerharmonisierung eine gewisse Glättung der Unterschiede im internationalen Steuerwettbewerb mit sich. Dies sei an einem Beispiel erläutert: Wird eine in einem Niedrigsteuerland angesiedelte Tochtergesellschaft zu weniger als 15 Prozent besteuert, könnte das Land, in dem die Muttergesellschaft domiziliert ist, den Differenzbetrag einfordern. Der Mechanismus der Mindestbesteuerung würde die in steuerlich «allzu attraktiven» Staaten ansässigen Unternehmen dazu zwingen, ihren «Steuergewinn» dem Fiskus anderer Länder abzuliefern. Folglich könnten die betroffenen Firmen versucht sein, sich anderswo anzusiedeln, da der bisherige Steuervorteil entfällt.

Kartellabsprache – was sonst?

Die Mindeststeuerabsprache der G7-Staaten, die de facto nichts anderes ist als eine Kartellabsprache, kommt nicht überraschend, hat sie doch dank der unter der Regierung Joe Biden eingeleiteten US-Steuerwende neuen Schwung erhalten (vgl. Kasten «Der Steuerheuchler»).

UrsprĂĽnglich hatte die US-Regierung eine Mindeststeuer von 21 Prozent gefordert. Die nunmehr gefundene Einigung legt als erste Verhandlungsgrundlage einen bescheideneren Mindestsatz von 15 Prozent fest.

Ist das nun ein Grund zum Feiern? Nein, keineswegs! Wurde der ursprünglich geforderte Mindeststeuersatz von 21 auf 15 Prozent gesenkt, so deshalb, weil es die G20 und die OECD zu überzeugen gilt. Diese Abmachung ist auch vor dem Hintergrund der von der OECD durchgeführten Arbeiten über die Tech-Giganten zu sehen, bei denen es sich oft um US-Unternehmen handelt, die enorme Gewinne erwirtschaften, aber nur lächerlich anmutende Steuerbeträge bezahlen; dies deshalb, weil sie in Ländern domiziliert sind, wo der Gewinnsteuersatz ex­trem tief oder gar null ist.

Was unternimmt der Bundesrat?

Angesichts der jüngsten Resultate bei den bilateralen Verhandlungen mit der EU oder bei der Handhabung der zweiten Phase der Covid-19-Krise ist nicht davon auszugehen, dass der Bundesrat das Dossier im Griff hat und die Landesinteressen mutig verteidigen wird. «Wenn die Schweiz an den Verhandlungen teilnehmen kann, ist das schon mal gut», sagen sich gewisse hohe Beamte im Finanzdepartement. Im Allgemeinen nimmt die Schweiz einfach zur Kenntnis, was auf Ebene der OECD passiert.

Genau das ist auch diesmal passiert: Die Schweiz hat die Absichtserklärung zur Kenntnis genommen und wird «die erforderlichen Massnahmen» ergreifen, damit unser Land attraktiv bleibt. Aber man kennt das Muster: Am Ende passt sich die Schweiz immer an die OECD-Entscheide an.

Wirklich immer MusterschĂĽler?

Dies bringt die Frage auf: Kann man wirklich nicht ein wenig mehr erwarten? Muss die Schweiz, müssen ihre Offiziellen denn immer alles akzeptieren, was ihnen präsentiert wird, ohne je laut und deutlich aufzumucksen? Müssen wir wirklich jedes Mal den Musterschüler spielen?

Dem Bundesrat stehen folgende Optionen offen: «kämpfen wie ein Löwe» (man wird ja noch träumen dürfen), «wie üblich kämpfen» (also nicht sehr entschlossen wie beim Rahmenvertrag) oder «echte Leitlinien für die Schweiz ausarbeiten». Letzteres könnte etwa darin bestehen, einen tieferen Steuersatz für die Schweizer Unternehmen zu wahren, indem beispielsweise die Forschung und die Innovation, die als wichtige Wirtschaftsmotoren fungieren, gefördert werden. Oder indem, wie schon von Finanzminister Ueli Maurer vorgeschlagen, möglichst viele Steuern und Abgaben in die Berechnung der neuen Mindeststeuer mit einbezogen werden.

Keine Lösung gegen Verschuldung

Eines ist sicher: Die Verschuldungsprobleme der Staaten lassen sich nicht über höhere Steuern lösen. Heisst die Schweiz eine solche Politik gut, so schadet sie damit ihrer eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Aus Sicht der Schweiz – genauer: der bürgerlich geprägten Schweiz – steht fest: Eine niedrige Besteuerung der auf einem Staatsgebiet ansässigen Unternehmen wirkt sich positiv auf die Wirtschaftsdynamik aus und generiert wachstumsfördernde Synergien. Mehr Unternehmen, mehr Arbeitsstellen, höhere Löhne und folglich auch mehr Steueraufkommen, und zwar sowohl auf Ebene der juristischen als auch der natürlichen Personen.

Auch hier gilt also: Die längerfristigen Konsequenzen der erneuten internationalen Auseinandersetzung rund um Steuerfragen werden zu einem Grossteil davon abhängen, welche Haltung die Schweiz in der Frage der Mindeststeuern einnimmt.

Alexa Krattinger,

Ressortleiterin sgv

vgl. auch «Tribüne», Seite 19

US-PRÄSIDENT JOE BIDEN

Der Steuerheuchler

Joe Biden:Der heutige US-Präsident, der die Schweiz vor wenigen Wochen – kurz vor seinem Besuch in Genf – als «Steueroase» bezeichnet hat, war lange – genauer: von 1973 bis 2009 – Senator des als perfekte Steueroase berüchtigten US-Bundesstaats Delaware. Der vormalige Vizepräsident und heutige Steuerheuchler Biden hätte als mehr als ein Vierteljahrhundert Zeit gehabt, daran etwas zu ändern, so er das denn je gewollt hätte ... Aber offenbar ist es auch für einen Präsidenten einfacher, mit dem Finger auf andere zu zeigen, als vor der eigenen Haustür zu kehren.

Mehr zum Thema im Artikel «Why Delaware Is Considered a Tax Shelter» auf der Plattform

www.investopedia.com

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