Publiziert am: 10.03.2017

Die Umsetzung macht es aus

KLIMAVERTRAG – Was die Ziele des Übereinkommens von Paris genau bedeuten, legt erst das neue CO2-Gesetz fest. Wird es ­flexibel, ist mehr Klimaschutz möglich.

Der Nationalrat stimmt der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris zu. Er sagt also Ja zur weltweiten Klimaschutzvereinbarung. Zuvor stritt die grosse Kammer über die Emissionsreduktionsziele. Richtig so – doch was die Ziele eigentlich bedeuten, das sagt erst das neue CO2-Gesetz.

Der Bundesrat will das Übereinkommen ratifizieren. In einem System unilateraler, freiwilliger Verpflichtungen gab die Schweiz an, den CO2-­Ausstoss bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Die Reduktion wird vom Jahr 1990 aus gerechnet. Der Nationalrat überlegte sich, dieses Ziel auf eine Reduktion von 40 Prozent zu reduzieren.

Flexibler Rahmen

Doch die Zieldiskussion ist bloss die eine Seite der Medaille. Die andere sind die Instrumente für die Zielerreichung. Paris bietet nämlich einen sehr flexiblen Rahmen. Im Übereinkommen von Paris verpflichten sich Länder auf einen angemessenen Klimaschutz. Jedes Land tut, was es kann und für angemessen hält. Die Pariser Beschlüsse sehen deshalb viele flexible Mechanismen vor, wie dieser globale Klimaschutz umzusetzen ist.

Zweierlei gibt es zu bedenken: Erstens muss das Übereinkommen noch ausgedeutscht werden. Es waren und sind die Klimakonferenzen von 2016, 2017 und 2018, welche diese Aufgabe erfüllen müssen. Erst im nächsten Jahr wird nämlich klar sein, was ­«Paris» wirklich bedeutet. Zweitens muss jedes Land für sich selbst klären, was das Übereinkommen bedeutet. Jedes Land wird demnach eine eigene Gesetzgebung haben; so auch die Schweiz.

Flexibles Gesetz

Genauso wie das Übereinkommen von Paris flexible Mechanismen vorsieht, sollte das neue CO2-Gesetz der Schweiz pragmatisch ausfallen. Dieses Gesetz soll ab Herbst im Parlament beraten werden. Doch schon der Vernehmlassungsentwurf glänzte durch Starrheit und Bürokratie­liebe. Beides bremst den wirksamen Klimaschutz.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wünscht – zusammen mit anderen Verbänden – klare Korrekturen an der Vorlage. Zum Beispiel sollen CO2-Emissionsreduktionen im In- und Ausland anrechenbar sein. Zwischen ihnen soll eine grosse Flexibilität gewährt bleiben. Dann sollen sich alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie es schaffen, aus eigener Kraft ihren CO2-Ausstoss zu reduzieren. Zuletzt sollen Subventionen abgeschafft werden und stattdessen Anreize für die Senkung der Emissionen gesetzt werden.

Pragmatisches Ziel

Es ist in Abhängigkeit dieser Instrumente, dass sich die Machbarkeit des Klimaschutzes ergibt. Und damit auch die Ziele. Fällt das CO2-Gesetz flexibel aus – so wie das Übereinkommen von Paris es vormacht –, ist es leichter, ambitiös zu sein.

«JEDES LAND WIRD EINE EIGENE GESETZGEBUNG HABEN. SO AUCH DIE SCHWEIZ.»

Die Schweiz glänzt heute schon durch einen vorbildlichen Umweltschutz. Leider ist das geltende CO2-Gesetz voller Bremsen für noch mehr Klimaschutz. Ab Herbst hat das Parlament die Chance, diese Fehler zu korrigieren und die Spitzenstellung der Schweiz auszubauen. Das geht nur mit Flexibilität.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

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