Publiziert am: 16.06.2017

Die Verwaltung spielt Gesetzgeber

GEWALTENTRENNUNG – Mittels Verordnungen und Wegleitungen werden in der Exekutive Fakten geschaffen, welche die Legislative so nie vorgesehen hat.

Eigentlich ist die Sache klar: Gesetzgeber – auf nationaler Ebene National- und Ständerat – erlassen Gesetze. Diese setzt die Regierung, also der Bundesrat, unter Mithilfe der Verwaltung um. Soweit die Theorie. In der Praxis aber spielt sich die Verwaltung, spielen sich vom Steuerzahler besoldete Bundesbeamte immer wieder – und, wie es scheint, immer häufiger – gleich selber als Gesetzgeber auf.

Wille der Legislative missachtet

Ein aktuelles Beispiel ist die Verordnung über die Berufsbildung BBV. Hier setzt sich die Verwaltung, konkret das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Inno­vation SBFI, über den Willen des Parlaments hinweg – und desavouiert dabei den «eigenen» Bundesrat, Bildungsminister 
Johann Schneider-Ammann. «Dass sich die Verwaltung bei der Ausarbeitung von Verordnungen als Gesetzgeber aufspielt, ist inakzeptabel», sagt der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, dazu.

Tatsächlich lassen weitere Beispiele vermuten, dass in der Verwaltung auf breiter Front Gesetze nach eigenem Gusto zurechtgebogen, an vorgegebenen Inhalten herumgeschraubt und damit der Wille des Gesetzgebers missachtet wird.

Beispiel Überwachung

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird derzeit mit einer Verordnung konkretisiert. «Die vom EJPD vorge­schlagene Verordnung erfindet dabei Massnahmen, die nicht im Gesetz stehen, und weitet die vom Parlament bewusst restriktiv gehandhabten Gesetzesvorgaben eigenmächtig aus», stellt der stellvertretende sgv-Direktor Henrique Schneider fest.

So ist im BÜPF etwa kein Antennensuchlauf für WLAN als Massnahme vorgesehen. Dennoch soll dieser nun auf Verordnungsweg eingeführt werden – «eine klare Ausweitung der Kompetenzen». Zudem soll der restriktive Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden. Dieses sieht die Überwachung ausschliesslich aufgrund deliktischer Tatbestandsmerkmale vor. Dies bedeutet: Wer verdächtigt wird, darf überwacht werden.

Die Verordnung erweitert nun die Überwachung auf alle «Nutzer». Wobei nicht klar definiert ist, wer das überhaupt sein soll. Das können sowohl WLAN-Abonnenten sein – Hoteliers, Restaurateure, Warenhäuser mit Gratis-Internetzugang – als auch Gäste der Abonnenten – etwa Mitarbeitende eines Betriebs oder Besucher eines Hotels. Sie alle können überwacht werden; ohne Verdachtsmoment oder gericht­lichen Überwachungsbeschluss.

Ein zweites Beispiel: Anbieter von Fernmeldediensten müssen Finanzdaten – Kontonummer, Inhaber des Kontos, Zahlungsmodalität, Zahlungsrhythmus – über die Abonnenten sammeln und melden, auch wenn gegen diese kein Verdachts­moment, geschweige denn ein gerichtlicher Überwachungsbeschluss vorliegt.

 

Beispiel Arbeitsgesetz

Ein weiterer Beleg für den lockeren Umgang der Verwaltung mit der Gewalten­trennung ist das Arbeitsgesetz (ArG). Dessen Artikel 2 hält klar fest, dass das Arbeitsgesetz nicht anwendbar ist «auf ... Milchsammelstellen und die damit verbundenen Milchverarbeitungsbetriebe». Damit sind auch Käsereien in der Nachbarschaft von landwirtschaftlichen Betrieben vom ArG ausgenommen.

Derzeit überarbeitet das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO die Wegleitung zum Arbeitsgesetz. Das Dokument umfasst über 400 Seiten. Mit der Überarbeitung laufen die Käsereien nun aber Gefahr, dass gegen die Hälfte aller Betriebe plötzlich dem ArG unterstellt werden.

Es entsteht viel Irritation

Die Branche ist darob höchst irritiert. Denn bisher war ihr immer bestätigt worden, dass sowohl die Landwirtschaft und die Milchsammelstellen als auch die gewerb­lichen Käsereien und Molkereien dem Arbeitsgesetz grundsätzlich nicht unterstellt seien.

«Wieso also dieser Paradigmenwechsel?», fragt der beim sgv zuständige Ressortleiter Dieter Kläy. «Wesentlich ist doch der Wortlaut des Gesetzes, der in diesem Falle nicht einmal durch eine Verordnungsänderung, sondern durch eine simple Wegleitung des SECO uminterpretiert werden soll.» Er werde in dieser Angele­gen­heit Anfang Juli zusammen mit dem betroffenen Branchenverband Fromarte beim SECO vorsprechen, so Kläy.

«Arbeitsteilung respektieren»

Bleibt zu hoffen, dass – nicht nur in den genannten Fällen – die Verwaltung zurückgepfiffen und dem Willen des Gesetzgebers Genüge getan wird, denn: «Der Unmut unter den Parlamentariern steigt ständig», sagt Nationalrat Bigler. «Es liegt nun an der Verwaltung und an deren Chefs im Bundesrat, das Steuer herum­zureissen und dafür zu sorgen, dass die bewährte Arbeitsteilung wieder respektiert wird. Die gegenwärtige Situation ist einer funktionierenden Demokratie schlicht unwürdig.»

Gerhard Enggist

Lesen Sie dazu auch

Meist Gelesen