Publiziert am: 06.09.2019

«Dieser ‹Kompromiss› ist abzulehnen»

BVG-REVISION – Mia Mendez leitet seit 2017 die Pensionskasse von PwC Schweiz. Sie hält wenig vom Vorschlag der Gewerkschaften, der vom Arbeitgeberverband unterstützt wird. Eine Kompensation für alle sei falsch – «da ist Nichtstun wirklich besser.»

Schweizerische Gewerbezeitung: Was halten Sie vom Vorschlag der Gewerkschaften zur BVG-Revision, die vom Arbeitgeberverband unterstĂĽtzt wird?

Mia Mendez: Der Vorschlag beinhaltet teilweise gute Komponenten, wie zum Beispiel die Reduktion des Koordinationsbetrags für Teilzeiterwerbstätige. Das könnte jedoch durch eine Gewichtung des Beschäftigungsgrads am Koordinationsabzug (50% Pensum = 50% Koordinationsabzug) einfacher erreicht werden. Der Vorschlag zur Einführung einer Umlagekomponente im Kapitaldeckungsverfahren lehnen wir strikt ab.

Die Sozialpartner haben – ohne Mittun des Schweizerischen Gewerbeverbands – vor der Sommerpause einen sogenannten «Kompromiss» präsentiert und wollen im BVG eine Umlagekomponente einführen. Weshalb lehnen Sie dieses Vorgehen ab?

In der Schweiz sind wir stolz auf unser bewährtes 3-Säulen-Prinzip. Die 1. Säule ist im Umlageverfahren finanziert. Die 2. Säule ist im Kapitaldeckungsverfahren zu finanzieren. Hier macht eine Umlagekomponente keinen Sinn. Die 2. Säule ist sowieso bereits politisiert worden, indem man technische Parameter, die von der Lebens- und Renditeerwartung abhängen, ins Gesetz geschrieben hat. Solche Grössen gehören nicht in unser Gesetz.

Der Gewerkschaftsvorschlag sieht vor, der Generation der Baby-Boomer einen Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken zu zahlen. Wer soll fĂĽr diese Kosten aufkommen?

Laut Vorschlag sollen das alle im BVG versicherten Personen über einen zusätzlichen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent bis zu einem Lohn von maximal 853 200 Franken finanzieren.

Ist eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent der richtige Weg, um die 2. Säule zu stabilisieren?

Nein. 6 Prozent ist immer noch viel zu hoch, und wir brauchen eine Soll-Rendite von knapp 3,5 Prozent, damit wir diese Rentenleistung nachhaltig finanzieren können. Da Renten nicht gekürzt werden dürfen, müsste theoretisch diese Rente risikolos zu finanzieren sein. Der risikolose Zins liegt aktuell bei –0,8 Prozent (10-jährige Bundesobligationen).

Viele Pensionskassen haben den Umwandlungssatz schon gesenkt, ohne dass ihre Rentner eine Kompensation erhalten haben. Zu Recht?

Viele Stiftungsräte haben im Rahmen der Möglichkeiten des Arbeitgebers und der Pensionskasse Massnahmen ergriffen, um Rentensenkungen (teilweise) auszugleichen. Sei es durch eine einmalige Erhöhung des Deckungskapitals der älteren Generationen und/oder durch eine Erhöhung der Sparbeiträge. Bei PwC Schweiz haben wir das ebenfalls gemacht und zusätzlich das Tabu der Rentenaltererhöhung über 65 Jahre gebrochen (für Männer und Frauen). Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, zwischen 58 und 70 Jahren in Pension zu gehen.

Damit auch künftige Generationen trotz tieferen Umwandlungssatzes frankenmässig eine gleich hohe Rente erhalten wie eine heute 65-jährige Person, muss länger in die Pensionskasse einbezahlt werden. Ich selber beispielsweise muss 9 Monate länger arbeiten, um mein Rentenniveau halten zu können.

Einmal mehr mĂĽssten nach diesem Modell die Jungen fĂĽr die Alten bezahlen. Wie lange wird sich die jĂĽngere Generation dieses Spiel noch bieten lassen?

Wir brauchen eine Greta Thunberg für die Altersvorsorge. Die Jungen sind sich dieser Problematik gar nicht bewusst, und es interessiert auch die wenigsten von ihnen. Dieser «Kompromiss» gehört zurückgewiesen. PwC Schweiz fühlt sich vom Arbeitgeberverband überhaupt nicht vertreten.

Aus Fachkreisen war zu hören, Nichtstun sei besser, als den «Kompromiss» von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband anzunehmen. Teilen Sie diese Ansicht?

Ich bin der Ansicht, dass dringend etwas gemacht werden muss bei der 1. und der 2. Säule. Was jetzt aber sicher nicht gemacht werden darf, ist ein neuer Leistungsausbau für die kommenden 15 Rentnerjahrgänge (Baby-Boomer). Wieso soll eine Kompensation für alle stattfinden, wo doch «nur» 15 Prozent in reinen BVG-Plänen versichert werden? Pensionskassen senken seit Jahren die Umwandlungssätze. Es gibt also bereits heute Tausende Rentner, die mit einem Umwandlungssatz von weniger als 6,8 Prozent in Rente gingen. Und plötzlich gibt es einen Zuschlag. Da ist Nichtstun wirklich besser.

Interview: Gerhard Enggist

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