Publiziert am: 08.08.2014

Diskussion ist sachlicher geworden

ENERGIESTRATEGIE 2050 – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt weiterhin auf eine Umsetzung mit möglichst marktnahen Instrumenten.

Um die Energiestrategie 2050 ist es ruhiger geworden. Was einst täglich Zeitungen und Newsportale füllte, wird heute meist in Randnotizen ­abgehandelt. Das muss aber nicht schlecht sein; die Diskussion ist nämlich viel sachlicher als auch schon.

Derzeit befindet sich diese Grossvorlage immer noch in der Vorberatung durch die Energiekommission des Nationalrates. Es ist wahrscheinlich, dass sie erst im Dezember 2014 in den Rat kommt. Inhaltlich gibt es einige Knacknüsse.

Viele Anliegen des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv wurden bisher berücksichtigt; namentlich in Sachen Geräteeffizienz, Zielsetzungen und marktnahe Gestaltung der Instrumente. Doch in einem wichtigen Bereich entschied die Kommission ganz anders. Bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) soll die Kostenbürde erheblich steigen.

Trauerspiel um KEV

Aus der KEV werden Investitionen in neue erneuerbare Energien subventioniert. Um Mittel dafür zu haben, bezahlen alle Stromkonsumenten einen Zuschlag von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Dieser Betrag wird ohnehin demnächst auf 1,1 Rappen erhöht und soll nach Ansicht der Kommission bis auf 2,3 Rappen heraufgesetzt werden können. Das ist doppelt unfair: Noch im Jahr 2013 wurde ein Maximalbetrag von 1,5 Rp versprochen. Und: Grössere Stromverbraucher können sich von der Abgabe befreien; KMU nicht.

Die Kommission hat es auch unterlassen, diese offensichtliche Ungleichbehandlung zu korrigieren. Die Kostensprünge von etwa 300 Prozent in der KEV generieren Zusatzkosten. Bei einem 4-Sterne-Hotel sind es gegen 40 000 Franken pro Jahr; in einem Metallverarbeitungsbetrieb bis sogar 100 000 Franken.

Baustelle Gebäudepark

Die nächste grosse Baustelle ist der Gebäudepark. Die Reduktion des Energieverbrauchs in Gebäuden ist eine der wichtigsten Stellgrössen für die Energiestrategie. Die Sanierungsrate des Gebäudeparks ist massiv zu steigern – das wissen alle. Es ist also folgerichtig, wenn man das bestehende Gebäudeprogramm stärken will. Richtig eingesetzte Förderungen können rasch zu konkreten Aktivitäten und Ergebnissen führen. Damit dies gelingen kann, sind Sanierungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das im Übrigen auch die Ersatzneubauten vorsehen kann, vorzunehmen. Mit der Förderung der erzielten Wirkung können auch die Mitnahmeeffekte reduziert werden.

Der sgv will auch die steuerliche Abzugsfähigkeit auf mindestens vier Jahre ausdehnen, um etappierungsfreie energetische Gesamtsanierungen und Ersatzneubauten attraktiv zu machen. Der Mindeststandard darf dabei nicht auf einem Label basieren, sondern muss auf energetische Mindestanforderungen an das Gebäude ausgerichtet sein. Deshalb sollen CO2-Reduktion und Energieeffizienz im Gebäudepark als gleichwertig behandelt werden.

Der sgv begrüsst die Verantwortung der Kantone im Rahmen des Gebäudeprogramms, allerdings präferiert er eine gleichwertige Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen bei einer CO2-Abgabe von maximal 60 Franken pro Tonne. Wenn die Energiekommission des Nationalrates Ende August tagt, stehen genau diese Diskussionen an. Der sgv setzt weiterhin auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 mit möglichst marktnahen Instrumenten.

Henrique Schneider, Ressortleiter sgv

Meist Gelesen