Publiziert am: 20.11.2015

Echte Entlastung für KMU nötig

RTVV – Nach dem hauchdünnen Ja zum neuen Radio- und Fernsehgesetz RTVG werden nun die Grundlagen für den Systemwechsel festgelegt. Der sgv fordert, dass Unternehmen bis zu einem Umsatz von 10 Millionen von der Mediensteuer ausgenommen werden.

In der Volksabstimmung vom 14. Juni hat eine hauchdünne Mehrheit von nur 3000 Stimmberechtigten das vom sgv bekämpfte neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) angenommen. Schwerpunkt der RTVG-Teilrevision ist die Ablösung der bisherigen ­Empfangsgebühr mit Abmeldemöglichkeit durch eine neue Radio- und Fernsehsteuer, die künftig voraussetzungslos geschuldet sein wird. Neu wird eine noch zu bestimmende ­Erhebungsstelle (bisher die Billag) die Steuer bei den Privathaushalten erheben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wird neu die ­Mediensteuer für die Unternehmen erheben. Der Schweizerische Ge­werbeverband sgv hat die Gesetzesrevision bekämpft, unter anderem mit der Begründung, dass vor künftigen Entscheiden zuerst die Debatte über den Service public geführt werden muss. Dazu ist im Juni ein umfangreiches Vorstosspaket eingereicht worden, das der sgv unterstützt. Von der Service-public-Debatte, die der Bundesrat versprochen hat, ist nichts zu spüren.

Grundlagen für den Systemwechsel

Mit einer Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) werden die Grundlagen für den Systemwechsel gelegt. Die Verwendung der Mediensteuer erfolgt sofort nach Inkrafttreten nach revidiertem Recht, bis zum Systemwechsel wird aber die Mediensteuer nach bisherigem Recht erhoben. Mit anderen Worten ändert vorderhand weder für die Unternehmen noch für die privaten Haushalte etwas. Die Billag kassiert weiterhin nach bisherigem Muster ein.

Budgetvarianten gefordert

Der Souverän hat am 14. Juni 2015 mit dem knappen Abstimmungs­resultat auch deutlich Kritik am Angebot der SRG geäussert. Die von der SRG am 21. Oktober publizierten Zahlen liefern einen Einblick in die Kosten einzelner Sendungen. Mit den im Postulat von der Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli geforderten Budgetvarianten können verschiedene Möglichkeiten des publizistischen Angebotes aufgezeigt werden. Vor dem Hintergrund des fehlenden Willens des Bundesrates, das Postulat umzusetzen und mit verschiedenen Budgetvarianten die Diskussion um den Umfang der Leistungen zu ermöglichen, fordert der sgv eine Mediensteuer für Privathaushalte in der Höhe von 200 Franken.

Transparenz und 
­ertragsneutraler Einzug

Der sgv hat bezüglich Billag vermehrt Transparenz gefordert. Wieso gemäss des Entwurfs der RTVV der Vertrag zwischen dem UVEK und der Erhebungsstelle nicht publiziert werden soll, leuchtet nicht ein. Die Diskussionen rund um das neue Radio- und Fernsehgesetz haben die Notwendigkeit der Transparenz genügend klar unterstrichen. Ebenso fordert der sgv, dass der Einzug der Mediensteuer ertragsneutral sein muss. Die Rechnungen sollen offengelegt werden.

Unternehmensabgabe – 
neue Schwelle gefordert

Die Höhe der Mediensteuer für die Unternehmen wird der Bundesrat kurz vor dem Systemwechsel festlegen. Aufgrund der neuen Datenqualität durch die ESTV werden künftig alle mediensteuerpflichtigen Firmen erfasst. Der sgv fordert eine Senkung der Mediensteuer für die Unternehmen. Die genauen Tarifkategorien werden vom Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. Gemäss Botschaft des Bundesrates sollen die Firmen ab 500 000 Franken Umsatz abgestuft die Mediensteuer bezahlen. Der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes liegt eine Motion zugrunde, welche verlangt, kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe von der Mediensteuerpflicht auszunehmen. Gemäss allgemein gültigem Verständnis und der Definition des Bundesamtes für Statistik umfassen Kleinbetriebe zwischen einem und 50 Mitarbeitende. Sollen gemäss ursprünglichem Auftrag des Parlamentes nun Betriebe bis 50 Mitarbeitende befreit werden, ist die in der Botschaft des Bundesrates kommunizierte Umsatzschwelle von 500 000 Franken viel zu tief angesetzt. Ausgehend davon, dass eine Arbeitsstelle den Arbeit­geber im Schnitt zwischen 100 000 Franken und 200 000 Franken kosten dürfte, fordert der sgv, die Schwelle bei 10 Millionen Franken anzusetzen. Das würde eine echte Entlastung für die KMU bedeuten.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

 

Position des sgv

Die wichtigsten Forderungen

n  Führung der Service-public-Diskussion.

n  Budgetvarianten der SRG: Damit kann aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen welches publizistische Angebot umgesetzt werden kann.

n  Erhöhung der Schwelle für die Mediensteuerpflicht von 500 000 Franken auf 10 Millionen Franken Umsatz. Damit würden die KMU (bis zu 50 Mitarbeitende) von der Mediensteuer ausgenommen.

n  Transparenz in Bezug auf die künftige Erhebungsstelle für Privathaushalte und bezüglich der Mediensteuer für Unternehmen.

n  Ertragsneutraler Einzug durch die neue Erhebungsstelle für Privathaushalte bzw. die ESTV für die Unternehmen.

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