Publiziert am: 17.09.2021

Ein altes Ärgernis muss endlich weg

FAIRER WETTBEWERB – Der Ständerat behandelt in der Herbstsession die Motion «Fairerer Wettbewerb gegen­über Staatsunternehmen» von Andrea Caroni sowie weitere Vorstösse mit derselben Stossrichtung. Der Schwei­ze­rische Gewerbeverband sgv empfiehlt eine Annahme dieser Anliegen.

Das Problem ist ebenso bekannt, wie es ärgerlich ist: Immer häufiger nutzen Unternehmen der öffentlichen Hand ihre Monopolstellung aus und werden mit neuen Dienstleistungen oder durch Firmenübernahmen zu direkten Konkurrenten der KMU. Dieser Kampf mit höchst ungleichen Spiessen verzerrt den Wettbewerb und führt in der Tendenz zu höheren Kosten für die Abnehmer.

Seit neun Jahren am Ball

Schon 2012 hatte die FDP-Fraktion, vertreten durch Sprecher Andrea Caroni – der Appenzeller sass damals gerade einmal ein Jahr im Nationalrat –, ein Postulat «Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen» eingereicht. Neun Jahre später setzt sich Caroni als Ständerat noch immer für faire Chancen für KMU ein. In der Herbstsession ­gelangt seine Motion «Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen» in der kleinen Kammer zur Debatte. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. «Dabei soll er den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten», fordert Caroni.

Allzu viele Vorteile

«Private Wirtschaftsteilnehmer finden sich oft im Wettbewerb mit Unternehmen, die dem Staat gehö­ren bzw. über staatliche Monopolkonzessionen verfügen», begründet Caroni seine Motion. In diesem Wettbewerb habe das Staatsunternehmen dank seiner Staatsnähe oft längere Spiesse. «Dazu gehören Vorteile in der Finanzierung, der Besteuerung, der Regulierung, der Quersubventionierung, des Verbundes und der Datennutzung. Solche Wettbewerbsverzerrungen benachteiligen die privaten Unternehmen und schaden dem Wettbewerb und damit der Volkswirtschaft.»

Eine «mögliche – aber nicht zwingende – Lösung» könnte laut Caroni darin liegen, das Binnenmarktgesetz mit dem Grundsatz zu ergänzen, dass Staatsunternehmen den Wettbewerb nicht verzerren dürfen, ­indem sie die genannten Kategorien von Verzerrungen unterlassen oder kompensieren, und dass die Wettbewerbskommission die entsprechenden Instrumente zur Aufsicht erhält.

«Der Wettbewerb ist nicht das Problem»

Zusammen mit der Motion Caroni kommen Vorstösse von Ständerat Beat Rieder (CVP/VS) und Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) in den Rat, alle mit gleicher Stossrichtung: fairerer Wettbewerb. «Ursprünglich gemeinsam war diesen Unternehmensformen der öffentlichen Hand», hatte der Unternehmer Schilliger seine parlamentarische Initiative im Jahr 2017 begründet, «dass sie dem Gemeinwohl verpflichtet und damit nicht gewinnorientiert waren.» Es sei allgemein anerkannt, dass pri­vatwirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand respektive öffentlicher Unternehmen nicht wettbewerbsverzerrend sein dürften. «Das bedeutet, dass diese Tätigkeiten den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterworfen sein müssen wie bei einem entsprechenden privaten Unternehmen», mahnte Schilliger mit Verweis auf die in Art. 94 der Bundesverfassung verankerten Grundsätze der Wirtschaftsordnung.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv empfiehlt alle drei Vorstösse zur Annahme. «Auf allen ­Stufen – Bund, Kanton und Gemeinde – sind einige Staatsunternehmen notwendig», sagt der fürs Dossier verantwortliche, stellvertretende sgv-Direktor Henrique Schneider. Doch oft nützten diese ihre hybride Natur aus, um andere Unternehmen mit ungleich langen Spiessen zu konkurrenzieren. «Der Wettbewerb ist dabei nicht das Problem. Unter­nehmen im freien Markt sind sich gewohnt, im Wettbewerb zu bestehen. Problematisch wird es, wenn die Staatsunternehmen ihre vielen Privilegien einsetzen, um in freie Märkte einzudringen. Zu diesen Privilegien gehören die Staatsgarantie, eine deshalb günstig ­ausfallende Kapitalstruktur, Quersubventionierungen oder die Nähe zum Gesetzgeber.»

Eine umfassende und verbindliche Eigentümerstrategie sei ein geeignetes und verhältnismässiges Mittel, die genannten Wettbewerbsverzerrung zu verkleinern.En

Meist Gelesen