Publiziert am: 23.11.2018

Ein Nein und ein Ja

Abstimmungen – Die Selbstbestimmungsinitiative verliert an Zustimmung und dürfte abgelehnt werden. Die Sozialdetektive dürften durchkommen.

Übermorgen Sonntag wissen wir mehr. Schon in den beiden Wochen vor der Abstimmung vom 25. November aber wurde klar: Die Selbstbestimmungsinitiative (SBI) hat bei den Befragten an Support verloren und dürfte am Abstimmungssonntag einen schweren Stand haben. Der Bekämpfung des Sozialmissbrauchs dagegen steht eine Mehrheit der Befragten positiv gegenüber.

Klares Nein des sgv zur SBI

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die SBI ab; die Kammer hat die Nein-Parole mit 29 Nein zu 4 Ja bei 4 Enthaltungen deutlich gefasst. Die Initiative sei radikal, wirtschaftsfeindlich und rufschädigend für unser Land, befand die Mehrheit.

Bereits heute kann die Schweiz keine internationalen Verträge abschliessen, die ihrer Verfassung widersprechen. Und bringt ein Vertrag später Nachteile, kann per Initiative seine Kündigung verlangt werden. Die Selbstbestimmungsinitiative bringt der Schweizer Demokratie also keinen Mehrwert. Sie schafft aber jede Menge Probleme, weil sie die weitere Einhaltung von Verträgen, die von der Schweiz bereits unterzeichnet wurden, in Frage stellt.

Bereits abgeschlossene Verträge werden bei einer Annahme nämlich unter Generalverdacht gestellt, was zu einer massiven Verunsicherung sämtlicher Vertragsparteien führen wird. Denn: Was heute noch gilt, kann morgen bereits als verfassungswidrig interpretiert werden. Bei zukünftigen Verhandlungen hätten die schweizerischen Unterhändler einen schweren Stand, da sämtliche Vertragspunkte nur unter Vorbehalt beschlossen werden könnten. Damit schwächt die Initiative die Schweiz enorm. Diese Radikalität der Initiative führte deshalb in National- und Ständerat zu einer klaren Ablehnung.

Standortvorteile nicht verspielen

Mit der Annahme der Initiative würden wichtige Abkommen, die den Zugang zu den weltweiten Absatz-märkten sichern und den Firmen im internationalen Handel Sicherheit geben, gefährdet, fand die Kammer. Rechtssicherheit und Stabilität seien für die Unternehmen und somit auch unsere Arbeitsplätze wesentliche Standortfaktoren.

Die Schweiz geniesse hier international einen exzellenten Ruf. Dieser Standortvorteil dürfe nicht verspielt werden, so die Delegierten. Es widerspreche unserem Selbstverständnis als Land und jenem der Unternehmerinnen und Unternehmer, diese Zuverlässigkeit der Schweiz so leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Und: Dass völkerrechtliche Verträge von den anderen Vertragsparteien eingehalten werden, darauf verlasse sich auch die Schweiz. Deshalb sei die Initiative abzulehnen.

Ja zu Sozialdetektiven

Zur Abstimmung über die Sozialdetektive empfiehlt die Gewerbekammer ein Ja. Sozialmissbrauch solle wirksam bekämpft werden können. Als letztes Mittel müssten unter klaren Bedingungen Observationen zugelassen werden. Die Gesetzesrevision regelt die Voraussetzungen für die Überwachung von Versicherten.

Sozialversicherungen wie die Invalidenversicherung (IV), die obligatorische Unfallversicherung (UV) durch die Suva und private Versicherer sind zentrale soziale Errungenschaften der Schweiz. Sie schützen Arbeitnehmer vor den Folgen von Unfall und Krankheit. So sichern sie bei Erwerbsunfähigkeit die Existenzgrundlage. Wer Sozialversicherungen missbraucht, spielt unfair.

Zur Hornkuhinitiative hat der sgv keine Parole gefasst.sgv/En

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