Publiziert am: 05.10.2018

Ein neuer Kostentreiber

lohnkontrollen – Der Nationalrat befürwortet die Pflicht zu Lohnanalysen 
für Firmen mit 100 oder mehr Vollzeitstellen. Damit ist die Schweiz – aller 
Sonntags­reden zu Gunsten von KMU zum Trotz – um eine Regulierung reicher.

Der Nationalrat hat sich gegen die KMU entschieden. Nur FDP und SVP wehrten sich gegen die Pflicht zu Lohnanalysen in Unternehmen mit 100 oder mehr Vollzeitstellen. Damit bleibt die administrative Entlastung der KMU ein frommer Wunsch in den Sonntagsreden. Und der Eindruck verdichtet sich: Von Session zu Session werden immer neue Regelungen und Auflagen beschlossen.

Neue bĂĽrokratische Belastung

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes will mit zusätzlichen staatlichen Mass­nahmen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern verwirklichen. Arbeit­geberinnen und Arbeitgeber, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer beschäftigen, sollen gemäss ­National- und Ständerat gesetzlich dazu verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese überprüfen zu lassen.

Diese Revision des Gleichstellungsgesetzes bedeutet nicht nur eine neue büro­kratische Belastung, sie wird sich als Kostentreiber entpuppen. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es nicht eine Frage der Diskriminierung, sondern eine ökono­mische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen, wie das in der Bundesverfassung bereits verankert ist. Geschlechterdiskriminierung zahlt sich nicht aus und wird langfristig vom Markt sanktioniert.

AHV-Alter unverändert

Zwar befreit der Nationalrat den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von weiteren Analysen, sobald eine Prüfung zeigt, dass das Unternehmen die Lohngleichheit eingehalten hat. Nach dem Willen des Bundesrates hätten Unternehmen unab­hängig vom Resultat der letzten Untersuchung die Analyse alle vier Jahre durch­führen müssen. Entscheiden muss der Rat noch, ob die Massnahme auf zwölf Jahre befristet werden soll. Gescheitert ist ein Antrag, eine stufenweise Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre im Gesetz zu verankern. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wäre der logische nächste Schritt gewesen. Wenn man die gleichen Löhne durchsetzen will, soll auch das gleiche Rentenalter ­gelten.

Schriftliche Information

Kontrovers diskutiert worden ist die Frage, wie die Arbeitgeber die Arbeit­nehmenden über das Ergebnis der Lohnanalyse informieren sollen. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und dem Ständerat. Demnach wird im Gesetz verankert, dass die Arbeitnehmenden schriftlich informiert werden müssen. Ein vom Schweize­rischen Gewerbeverband sgv unterstützter Antrag auf mündliche Orientierung ist abgelehnt worden. Börsenkotierte Gesellschaften müssen das Ergebnis der Lohn­gleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.

Insgesamt haben sich die Forderungen des sgv nicht durchgesetzt. Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes wird ein neues Kapitel im bereits viel zu umfangreich gewordenen Buch der Regulierungen aufgeschlagen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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