Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Ein neuer Kostentreiber
lohnkontrollen – Der Nationalrat befĂĽrwortet die Pflicht zu Lohnanalysen 
fĂĽr Firmen mit 100 oder mehr Vollzeitstellen. Damit ist die Schweiz – aller 
SonntagsÂreden zu Gunsten von KMU zum Trotz – um eine Regulierung reicher.
Der Nationalrat hat sich gegen die KMU entschieden. Nur FDP und SVP wehrten sich gegen die Pflicht zu Lohnanalysen in Unternehmen mit 100 oder mehr Vollzeitstellen. Damit bleibt die administrative Entlastung der KMU ein frommer Wunsch in den Sonntagsreden. Und der Eindruck verdichtet sich: Von Session zu Session werden immer neue Regelungen und Auflagen beschlossen.
Neue bĂĽrokratische Belastung
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes will mit zusätzlichen staatlichen MassÂnahmen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern verwirklichen. ArbeitÂgeberinnen und Arbeitgeber, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und ArbeitÂnehmer beschäftigen, sollen gemäss ÂNational- und Ständerat gesetzlich dazu verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzufĂĽhren und diese ĂĽberprĂĽfen zu lassen.
Diese Revision des Gleichstellungsgesetzes bedeutet nicht nur eine neue bĂĽroÂkratische Belastung, sie wird sich als Kostentreiber entpuppen. FĂĽr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es nicht eine Frage der Diskriminierung, sondern eine ökonoÂmische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen, wie das in der Bundesverfassung bereits verankert ist. Geschlechterdiskriminierung zahlt sich nicht aus und wird langfristig vom Markt sanktioniert.
AHV-Alter unverändert
Zwar befreit der Nationalrat den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von weiteren Analysen, sobald eine PrĂĽfung zeigt, dass das Unternehmen die Lohngleichheit eingehalten hat. Nach dem Willen des Bundesrates hätten Unternehmen unabÂhängig vom Resultat der letzten Untersuchung die Analyse alle vier Jahre durchÂfĂĽhren mĂĽssen. Entscheiden muss der Rat noch, ob die Massnahme auf zwölf Jahre befristet werden soll. Gescheitert ist ein Antrag, eine stufenweise Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre im Gesetz zu verankern. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wäre der logische nächste Schritt gewesen. Wenn man die gleichen Löhne durchsetzen will, soll auch das gleiche Rentenalter Âgelten.
Schriftliche Information
Kontrovers diskutiert worden ist die Frage, wie die Arbeitgeber die ArbeitÂnehmenden ĂĽber das Ergebnis der Lohnanalyse informieren sollen. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und dem Ständerat. Demnach wird im Gesetz verankert, dass die Arbeitnehmenden schriftlich informiert werden mĂĽssen. Ein vom SchweizeÂrischen Gewerbeverband sgv unterstĂĽtzter Antrag auf mĂĽndliche Orientierung ist abgelehnt worden. Börsenkotierte Gesellschaften mĂĽssen das Ergebnis der LohnÂgleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.
Insgesamt haben sich die Forderungen des sgv nicht durchgesetzt. Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes wird ein neues Kapitel im bereits viel zu umfangreich gewordenen Buch der Regulierungen aufgeschlagen.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv
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