Publiziert am: 04.04.2014

«Ein sehr waghalsiges Experiment»

NEIN ZUM MINDESTLOHN – Nach dem Ja vom 9. Februar darf die Arbeitsmarktpolitik nicht schon wieder aufs Spiel gesetzt werden, fordert swissstaffing, der Verband der Personalverleiher.

Nach der Masseneinwanderungs-­Initiative naht bereits der nächste Angriff auf das Erfolgsmodell Schweiz: Die Mindestlohn-Initiative. Es ist wichtig, dass die Schweizer diese ­Initiative ablehnen, denn sie schwächt die Wirtschaft und gefährdet Arbeitsplätze. Weiter hilft sie keineswegs denjenigen, denen sie zu helfen vorgibt.

Etliche Branchen – wie der Handel, Verkehr und Lagerei sowie die Forstwirtschaft – müssten bei der Einführung eines Mindestlohnes von 4000 Franken zehn Prozent ihrer Belegschaft auf einen Schlag mehr Lohn zahlen. Das Gastgewerbe und die persönlichen Dienstleistungen, zum Beispiel Coiffeursalons oder Wäschereien, müssten gar über einen Viertel der Arbeitsverhältnisse korrigieren. Das ist betriebswirtschaftlicher Wahnsinn und würde in diesen Branchen viele Jobs kosten.

Darum gibt es in der Schweiz 614 Gesamtarbeitsverträge. Sie sind ein viel adäquateres Instrument für den Schutz der Arbeitnehmerschaft als ein nationaler Mindestlohn, weil sie auf regionale und branchenspezifische Besonderheiten achten.

Kein Mittel gegen Armut

Laut einer aktuellen Studie des Bundesamts für Statistik BFS gelten in der Schweiz 120 000 Personen trotz Erwerbstätigkeit als arm. Doch der Mindestlohn würde hier keine Abhilfe schaffen: Er würde nur in Einzelfällen Besserung bringen. Gemäss der Studie des BFS beziehen nämlich zwei Drittel der Working Poor einen Lohn über der Tieflohnschwelle. Sie sind dennoch arm, weil sie Lebenshaltungskosten haben, die über ihrem Einkommen liegen. Ihnen wäre mit dem neuen Mindestlohn nicht geholfen.

Andererseits gelten nur 13 Prozent der rund 400 000 Tieflohnbezüger als Working Poor. Die übrigen 87 Prozent sind nicht von Armut betroffen. Sie erzielen zwar ein bescheidenes Arbeitseinkommen, haben aber Lebenshaltungskosten, die durch diesen Lohn gedeckt werden. Das gilt beispielsweise für junge Menschen oder für Erwachsene, die mit einer berufstätigen Person zusammenleben.

Ein ausgeklügeltes System

Die Schweiz kennt zahlreiche Sicherheitsnetze, die die Bürgerinnen und Bürger davor schützen, in die Armut zu fallen: Dazu gehören die Arbeitslosenversicherung, die Sozialhilfe, die Invalidenversicherung, die AHV, die Pensionskasse und 3. Säule sowie Sozialtransfers und Prämienverbilligungen oder vergünstigte Krippenplätze.

Dieses Umverteilungssystem hat sich bewährt. Kombiniert mit einer wirtschaftsfreundlichen Arbeitsmarkt­politik bringt es bestechende Ergebnisse für die Schweiz hervor: Die Erwerbslosigkeit liegt bei 4,3 Prozent. In der EU beträgt sie mit 10,6 Prozent das Zweieinhalbfache. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei 8,5 Prozent. In der EU sind 23,5 Prozent der Jugend­lichen arbeitslos. Das BIP pro Kopf beträgt in der Schweiz 74 900 Franken pro Jahr. In der EU liegt es mit 30 900 Franken nicht einmal bei der Hälfte. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt das BIP pro Kopf 39 500 Franken und in den USA 48 600 Franken.

Tragen wir diesem Erfolgsmodell Sorge! Mit einem Nein zum waghalsigen Mindestlohn-Experiment.

Myra Fischer-Rosinger, Vizedirektorin swissstaffing

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