Publiziert am: 25.04.2014

Ein sehr wichtiger Wirtschaftsmotor

PAUSCHALBESTEUERUNG – Kein willkürliches, sondern ein bewährtes, wirtschaftlich bedeutsames Instrument: CVP-Ständerat Paul Niederberger* verteidigt die Besteuerung nach dem Aufwand.

*Der Nidwaldner Ständerat Paul Niederberger ist Co-Präsident des überparteilichen Komitees «Gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung».

Die Besteuerung nach dem Aufwand – im Volksmund Pauschalsteuer genannt – ist ein bewährtes und 2012 auf Bundesebene optimiertes Instrument zur Besteuerung von Personen ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Aufwandbesteuerte werden nicht besser behandelt, sondern lediglich nach einem anderen System besteuert. Der Steuerbetrag kann dabei nicht willkürlich festgelegt werden, sondern unterliegt einer sogenannten Mindestbemessungsgrundlage. Folgende Beträge werden dabei als Steuerbasis verwendet: Mindestausgabe von 400 000 Franken, das Siebenfache des Mietwerts oder das Dreifache des Pensionspreises (Unterkunft und Verpflegung). Liegen die Lebenshaltungskosten über den obigen Grenzwerten, wird der höchste so ermittelte Betrag als Bemessungsgrundlage verwendet.

Ein bewährtes und im Jahr 2012
optimiertes Steuerinstrument

Mit den 2012 verschärften Rahmenbedingungen wird noch besser sichergestellt, dass die Gesamtbelastung der Aufwandbesteuerten vergleichbar ist mit der Steuerbelastung von Schweizern. Neben der beträchtlichen Steuer in der Schweiz bezahlen sie auch im Ausland oft hohe Steuern auf ihr Einkommen, meistens als Quellensteuer. Zum Beispiel wird vom Preisgeld eines Formel-1-Piloten oder eines Tennisstars direkt im Land der Austragung die Quellensteuer abgezogen.

Die Alternative Liste und die SP fordern nun mit ihrer Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre» die Abschaffung dieses bewährten und wichtigen Steuerinstruments. Der Bundesrat und der Ständerat empfehlen, die Vorlage abzulehnen, und verzichten auf einen Gegenvorschlag: Mit der Revi­sion des Bundesgesetzes im 2012 sei ein ausgewogener Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und Standortattraktivität erzielt worden. Der Nationalrat tagt zur Volksinitiative Anfang Mai in der Sondersession. Das Stimmvolk wird voraussichtlich im September oder November 2014 darüber abstimmen.

Über 20 000 Arbeitsplätze

hängen an Pauschalbesteuerung

Das Engagement für dieses Steuer­instrument lohnt sich aus regional- und wirtschaftspolitischer Sicht. Denn Aufwandbesteuerte sind mehr als ausländische Steuerzahler, sie sind Investoren, Konsumenten und somit direkte oder indirekte Arbeitgeber. Eine Studie der eidgenössischen Steuerverwaltung zeigt, dass rund 22 500 Arbeitsplätze von der Anwesenheit der pauschalbesteuerten Personen abhängen. Eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung würde insbesondere ländliche Regionen hart treffen, wo zahlreiche KMU auf die Aufträge von Pauschalierten zählen können. Die Pauschalbesteuerung ist somit nicht nur ein Steuerinstrument, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsmotor.

Direkte Steuereinnahmen von rund 695 Millionen Franken

Zurzeit sind rund 5400 Personen der Besteuerung nach dem Aufwand unterstellt. Dieses Instrument bringt 
direkte Steuereinnahmen von rund 695 Millionen Franken jährlich. Bricht diese Summe weg, muss jemand anderes dafür aufkommen.

Es gibt keinen Grund, dieses seit 1934 bewährte Instrument für die gesamte Schweiz abzuschaffen. Jeder Kanton soll selber entscheiden, ob er die Pauschalbesteuerung anwenden will oder nicht. So wie dies einige Kantone in den letzten Jahren auch gemacht haben.

*Der Nidwaldner Ständerat Paul Niederberger ist Co-Präsident des überparteilichen Komitees «Gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung».

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