Publiziert am: 02.10.2015

Ein Triumph der Sozialpartnerschaft

UVG-REVISION – Im ersten Anlauf erlitt die Revision des Unfallversicherungsgesetzes Schiffbruch. Eine von den Sozialpartnern ausgehandelte Konsenslösung hat nun fast alle Klippen umschifft.

Gute zehn Jahre ist es her, seit das Bundesamt für Gesundheit BAG ein erstes Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes UVG eröffnet hat. Der daraus abgeleiteten Gesetzesvorlage war kein Erfolg beschieden. Die Beratungen in der nationalrätlichen Sozialkommission verliefen harzig, die Vorlage lief mehr und mehr aus dem Ruder. Bei vielen wichtigen Punkten gab es bloss Zufallsmehrheiten, zum Teil wurde das Fuder auch deutlich überladen. Dies veranlasste das damalige sgv-Vorstandsmitglied Werner Messmer, im Parlament die Reissleine zu ziehen. Sein Antrag, die Vorlage zur Überarbeitung und Entschlackung an den Bundesrat zurückzuweisen, fand in beiden Räten deutliche Mehrheiten.

Gemeinsam geht’s

Im Anschluss an die Rückweisung setzten sich die Sozialpartner an einen Tisch, um gemeinsam einen mehrheitsfähigen Konsensvorschlag auszuarbeiten. Diesem Ansinnen war tatsächlich Erfolg beschieden. Nach langwierigen Verhandlungen, vielen Detailarbeiten und einigen Berichten gelang es, sich auf eine Revisionsvorlage zu einigen, die nicht nur die ­Unterstützung aller massgebenden Sozialpartnerverbände fand, sondern zu der sich auch die Suva und der Schweizerische Versicherungsverband SVV bekennen konnten. Bundesrat und Parlament nahmen diesen Steilpass gerne auf und schlossen sich in allen relevanten Punkten dem Konsensvorschlag an. Die Sozialpartner haben damit eindrücklich aufgezeigt, welch grossen Einfluss sie haben, wenn es ihnen gelingt, sich auf gemeinsame Lösungen zu einigen. Schade nur, dass dies bloss so selten möglich ist.

«BUNDESRAT UND PARLAMENT WOLLEN EINE SCHLANKE REVISION.»

Die wichtigsten Punkte

Die wichtigsten Inhalte der Revi­sionsvorlage, die im kommenden Jahr in Kraft treten dürften, sind die folgenden:

n Im Pensionierungsalter zahlt die Unfallversicherung heute deutlich höhere Renten aus als die Invalidenversicherung. Diese Überentschädigung soll in angemessenem Umfang reduziert werden.

n Gewisse Abgrenzungsfragen in Zusammenhang mit dem Teilmonopol der Suva werden geklärt.

n Für Grossereignisse wird eine Schadenslimite eingeführt, was den Rückstellungsbedarf der Versicherer verringert.

n Die Organisation der Suva wird den heutigen Gegebenheiten angepasst und es wird eine moderne Governance etabliert.

n Die von der Suva bereits praktizierten Nebentätigkeiten werden gesetzlich verankert, was die Rechtssicherheit erhöht.

n Etliche Detailbestimmungen werden gut 30 Jahre nach Inkrafttreten des UVG zeitgemäss ausgestaltet.

Gesamthaft wird sich die UVG-Revision kostendämpfend auswirken. Grosse Prämiensenkungen sind zwar nicht zu erwarten. Im momentan sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld sind aber auch moderate Entlastungen sehr willkommen.

«Verwaltung kann immer noch eigene anliegen einpacken.»

Letzte Hürde: Die Verwaltung

Eine letzte Hürde bleibt noch: Die Gesetzesrevision wird noch etliche Anpassungen auf Verordnungsstufe zur Folge haben. Theoretisch hat die Verwaltung hier immer die Möglichkeit, eigene Anliegen einzupacken. Bleibt zu hoffen, dass derartige Versuche unterbleiben. Neben den Sozialpartnern, den massgebenden Versicherern und dem Bundesrat haben auch die beiden Parlamentskammern klar den Willen zum Ausdruck gebracht, dass sie es bei einer schlanken Revision bewenden lassen wollen. Diesem ­Willen hat sich die Verwaltung zu beugen.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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