Publiziert am: 03.10.2014

Ein wirrer, praxisferner Mix

ECOPOP-INITIATIVE – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt das Volksbegehren, das am 30. November 2014 zur Abstimmung kommt, entschieden ab.

Die Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» des Vereins Ecopop (kurz: Ecopop-Initiative) kommt am 30. November 2014 zur Abstimmung. Sie fordert, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz infolge Zuwanderung noch um maximal 0,2 Prozent pro Jahr wachsen darf. Das entspricht heute rund 16 000 Personen. Diese Höchstgrenze ist jeweils gemittelt über drei Jahre strikte einzuhalten. Internationale Verträge, die einer solchen ­Begrenzung widersprechen, müssen innerhalb von vier Jahren angepasst oder gekündigt werden. Zweitens verlangt die Initiative, dass mindestens zehn Prozent des jährlichen Budgets für die Entwicklungszusammenarbeit – also rund 200 Millionen Franken – in den Zielländern für Familienplanungsmassnahmen eingesetzt werden.

Schadet Gewerbe und Wirtschaft

Die heutige Migrationspolitik basiert auf der Personenfreizügigkeit mit der EU sowie einer eingeschränkten Zulassung von Drittstaatsangehörigen. Die Zuwanderung aus der EU wird in erster Linie durch den Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskräften beeinflusst. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative würde es die Ecopop-Initiative den Branchen durch eine strenge Beschränkung der Zuwanderung in die Schweiz erst recht verunmöglichen, die nötigen Arbeitskräfte zu beschaffen.

Eine Begrenzung der Netto-Zuwanderung auf 16 000 Personen pro Jahr ignoriert auch die Veränderung der Altersstruktur und deren Auswirkungen im Arbeitsmarkt. Die Konsequenz wäre, dass die Wirtschaft mittelfristig zum Schrumpfen gezwungen wird. Konjunkturelle Schwankungen können mit den starren Vorgaben der Initiative kaum aufgefangen werden. Die Initiative verhindert damit auch qualitatives Wirtschaftswachstum und Innovationen.

Eine Annahme der Initiative könnte dazu führen, dass das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU gekündigt würde. Aufgrund der Guillotine-Klausel treten bei einer Kündigung des FZA nach sechs Monaten alle anderen betroffenen Abkommen der Bilateralen I ausser Kraft. Dies würde der Schweiz und ihrer Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen, ist die EU doch der wichtigste Handelspartner der Schweiz.

Entwicklungspolitisch im Abseits

Ziele und Inhalt der Initiative stehen auch in Bezug auf die Entwicklungspolitik im Abseits. Bei Annahme der Initiative müssten jedes Jahr rund 200 Millionen Franken ausschliesslich in Aufklärungskurse und das Verteilen von Verhütungsmitteln investiert werden. Die Wirkung dieser Massnahme ist nicht zu überprüfen und hätte einen riesigen bürokratischen Aufwand zur Folge. Mit der Masseneinwanderungsinitiative hat die Schweiz bereits eine Begrenzung beschlossen, die nun auch umgesetzt wird. Weitere Massnahmen sind ­unnötig. Der sgv lehnt die Initiative daher ab.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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