Publiziert am: 19.05.2017

Eine aktienrechtliche Wundertüte

AKTIENRECHT – Auf den ersten Blick sieht die Aktienrechtsrevision attraktiv aus. Doch bei näherem Hinsehen wird klar: 
Hier sollen uns neue, auch für KMU schädliche Regulierungen aufgezwungen werden.

«Eine Wundertüte»: So bezeichnet sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler die kommende Aktienrechtsrevision. «Wundertüten sehen immer gut aus, aber oft beinhalten sie nur Ramsch.» Gilt diese Beo-
bachtung auch für diese Vorlage?

Auf den ersten Blick sieht die Ak-tienrechtsrevision attraktiv aus. Verschiedene Regulierungen für Ak-
tiengesellschaften sollen vereinfacht werden. So soll zum Beispiel die 
Beglaubigungspflicht für die Statu-ten entfallen. Oder künftig wird es möglich sein, Aktienkapital in verschiedenen Währungen zu halten. Die Buchwertkonsolidierung und 
Kapitalbänder entlasten Unternehmen weiter. Alles gut also?

Ein ĂĽbler Mix...

Zunächst: Diese Vorschläge zum Abbau der Regulierungskosten für Aktiengesellschaften hat der Bundesrat schon seit dem Jahr 2007 in der Schublade. Doch sie werden erst jetzt aufgetischt. Das weckt Skepsis. Diese Skepsis ist mehr als berechtigt. Denn es wird einerseits dereguliert. Andererseits wird reguliert, dass es kracht.

Die bundesrätlichen Vorschläge aus dem Jahre 2007 wurden nämlich 
um drei weitere Gruppen von Vorschriften angereichert: Die Vorschriften zur Managerentlöhnung sollen weiter verschärft werden. Eine Quote für in Entscheidgremien unterrepräsentierte Geschlechter wird gesetzlich verankert. «Rohstoffunternehmen» – was auch immer das sein soll – werden strikter reguliert. Jede dieser Gruppen von Regulierungen ist nicht bloss der Ramsch in der Wundertüte. Sie sind schädlich.

...mit vielen Schadstoffen

Die sogenannte «Minder-Initiative» wollte die Gehälter der Manager 
eindämmen. Nach der Annahme 
der Initiative wurde sie mit einer 
Verordnung umgesetzt, um Zeit zu gewinnen. Es ist logisch, dass man die Verordnung nun auf gesetzlicher Ebene verankern muss.

Warum man aber die Vorschriften nach erst zwei Jahren Gültigkeit schon wieder verschärfen muss, bleibt unklar. Sich ständig ändernde Regulierungen, die willkürlich vom Bundesrat verschärft werden, sind Gift für den Standort Schweiz.

Die Geschlechterquoten und die Regulierungen der Rohstoffunternehmen sind weitere schädliche Eingriffe des regulierungswütigen Departements Sommaruga.

Man sollte sich auch nicht täuschen lassen: Im Moment ist viel die Rede von Freiwilligkeit und Beschränkung auf börsenkotierte Firmen. Doch es ist völlig klar: Wenn diese Vorschriften erst einmal im Obligationenrecht verankert sind, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie verpflichtend werden – und zwar für alle Unternehmen.

Achtung, da kommt noch mehr

Es ist nämlich noch mehr in der 
Pipeline. Die Linke lancierte eine 
sogenannte Konzernverantwortungsinitiative. Anders als ihr Name vermuten lässt, betrifft sie auch – oder vor allem – international tätige 
KMU. Zwar wird diese Initiative 
erst im Jahr 2019 an die Urne gelangen. Doch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Aktienrecht nehmen viele Anliegen der Initiative vorweg.

Wer also dieser Aktienrechtsrevi-
sion zustimmt, sagt indirekt Ja zur linken Konzernverantwortungsini-tiative. Mit anderen Worten: Wer 
sich mit dem Ramsch der ersten Wundertüte anfreundet, freut sich am Ramsch der zweiten.

Besser in zwei Teile aufspalten

Was sind die Alternativen zu die-
ser Aktienrechtsrevision? Das Parlament kann sie in zwei voneinan-
der unabhängige Pakete aufteilen. Das eine setzt die Minder-Vorschriften um. Und zwar: Was heute in 
der Verordnung steht, soll unverändert ins Gesetz aufgenommen werden. Das zweite Paket bilden dann die Vereinfachungsvorschläge aus dem Jahr 2007.

Und die Rohstofffirmen-Regulierungen? Und die Geschlechterquoten? Diese können in jene Unbedeutendheit verschwinden, aus der sie hervorgekrochen sind.

Man muss keine Wundertüte kau-
fen, bloss weil sie zum Verkauf steht. Besonders dann nicht, wenn viel
bessere Alternativen zur Auswahl stehen.

Henrique Schneider, 
Stv. Direktor sgv

«Am BESTEN WÄRE ES, DIE VORLAGE IN ZWEI TEILE AUFZUSPALTEN.»

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