Publiziert am: 10.03.2017

Energiestrategie statt Konzeptlosigkeit

Die Meinung

Das heute gültige Energiegesetz ist voller Probleme. Es ist eine Subventionsschlacht; voller unwirksamer Instrumente; strotzend von Kostentreibern. Deshalb wurde es revidiert. Die sogenannte Energiestrategie ist ein neues Energiegesetz. Wer nein dazu sagt, verharrt auf der heute geltenden Konzeptlosigkeit. Zugegeben: Das neue Energiegesetz – die Energiestrategie – ist nicht das beste Gesetz, das es je gegeben hat. Es setzt immer noch auf 
Subventionen. Es erhöht sogar die Subventionssteuer. Es basiert auf unrealistischen Zukunftsszenarien. Und trotzdem ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

Zunächst bringt das neue Energiegesetz Bewegung in die verkrustete Energieszene. Dann setzt es zum ersten Mal ein Ablaufdatum für das Subventionssystem der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV. Ab dem Jahr 2026 sollen keine Projekte mehr neu den steten Tropf des Staates ansaugen dürfen. Selbst innerhalb der KEV gibt es Verbesserungen: Strom wird auch dort stärker an den Markt geführt; Eigenverbrauchsregelungen werden vereinfacht; es soll mehr Wettbewerb geben. Auch im Bereich der Gebäudesanierungen hat das Parlament Wichtiges beschlossen. Investitionen in die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden werden steuerlich über mehrere Jahre abzugsfähig sein. Prämiert wird dabei das Ergebnis – die Verbesserung der Energiebilanz – und nicht die Massnahmen, wie es bisher geschah. D.h. auch hier werden pauschalisierte Subventionen durch Anreize ersetzt.

Das neue Energiegesetz erteilt abenteuerlichen Konzepten eine deutliche Abfuhr. Elektrizitätsunternehmen werden nicht verpflichtet, weniger Strom zu verkaufen. Autoimporteure werden nicht genötigt, elektrisch betriebene Autos in der Flotte zu haben. Gebäude müssen keine verbindlichen Energiestandards erfüllen. Alle diese Ideen sind mit dem neuen Gesetz vom Tisch. Zwei Dinge tut das neue Energiegesetz aber nicht: Erstens ist es kein Technologieverbot für die Nukleartechnologie. Und zweitens setzt es keinen Totalumbau der Energielandschaft um. Oft wird dem neuen Energiegesetz beides unterstellt, doch keines dieser zwei Elemente findet sich in der Vorlage.

Was stimmt ist: Es sollen keine neuen Standorte für Kernkraftwerke ausgeschieden werden. Aber bestehende Werke bleiben weiter in Betrieb, solange sie für sicher befunden werden. Sie können sogar am gleichen Standort renoviert und ersetzt werden. Was auch stimmt: Das neue Energiegesetze enthält Richtwerte für die Produktion von Strom und dessen Konsum. Was diese Werte in der Praxis bedeuten, weiss niemand. Sie gelten eher als Absichtserklärungen. Auf jeden Fall sind sie keine Ziele. Ziele ermächtigen nämlich den Bundesrat zum eigenständigen Handeln. Richtwerte tun dies nicht.

Das vom Parlament verabschiedete neue Energiegesetz – die Energiestrategie – ist sicher nicht optimal. Aber sie ist ein erster Reformversuch im völlig verkrusteten und von Subventionslogik geprägten Energiebereich. Und sie ist besser als das aktuell gültige Energiegesetz, das durch Konzeptlosigkeit glänzt.

Die Gewerbekammer – das Parlament des Schweizer Gewerbes – hat deshalb die Ja-Parole zum neuen Energiegesetz beschlossen. Dieses Ja zur Energiestrategie will vor allem die Schritte in die richtige Richtung, die das Parlament gemacht hat, belohnen. Die sind: Weniger Subventionen, mehr Markt, mehr Wettbewerb.

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