Publiziert am: 09.05.2014

Erarbeiteter Firmenwert soll bleiben

FIRMENRECHT – Parlamentarische Vorstösse von sgv-Präsident Nationalrat Jean-François Rime und Ständerat Pirmin Bischof fordern eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge und eine Modernisierung des Firmenrechts.

Das Parlament hat in der Sommersession 2013 die inhaltsähnlichen Motionen von Nationalrat und sgv-Präsident Jean François Rime, «Erleichterung der Unternehmensnachfolge», und von Ständerat Pirmin Bischof, «Modernisierung des Firmenrechts», überwiesen. Zu Recht bemängeln die beiden Motionäre, dass die aktuellen Vorschriften für die Bildung von Firmen von Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften zu restriktiv seien und den Nachfolgeprozess behindern würden.

Die Stossrichtung der Revision

Seit seinem Inkrafttreten vor rund 100 Jahren blieb das Firmenrecht praktisch unverändert. Per 1. Januar 2008 wurden die Firmenbildungsvorschriften für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften vereinfacht. In einem nächsten Schritt sollen auch die Vorschriften für Personengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften überarbeitet werden.

Die Revision verfolgt verschiedene Ziele. Die einmal gewählte Firma soll auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden können. Insbesondere sollen bei Personengesellschaften Gesellschafterwechsel ohne Änderung der Firma möglich sein, und die Umwandlung in eine andere Rechtsform soll die Firma idealerweise nur noch beim Rechtsformzusatz tangieren. Der erarbeitete und gepflegte Wert einer Firma bleibt dadurch erhalten. Aus der Firma soll die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar sein. Bei der Firmenbildung sollen für alle Gesellschaften dieselben Vorschriften gelten. Die Ausschliesslichkeit der Firma soll für alle Gesellschaften auf die ganze Schweiz ausgedehnt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der Wirkungskreis von vielen Gesellschaften nicht mehr nur auf die Sitzgemeinde beschränkt.

Der sgv unterstützt die Revision

Auch wenn heute die grosse Mehrzahl aller Firmen Aktiengesellschaften und GmbH sind, ist diese Vorlage von grosser Bedeutung. Laut einer Studie der Universität St. Gallen werden in den kommenden Jahren 77 000 Unternehmen Herausforderungen im Nachfolgeprozess bewältigen müssen. Mit einer Lockerung des Obligationenrechts kann der Fortbestand der betroffenen Unternehmen erleichtert werden. Die gegenwärtigen Bestimmungen zu den Geschäftsfirmen (OR 944 ff.) sind zu strikt und erschweren Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften den Nachfolgeprozess, da unter dem heute gültigen Recht im Firmennamen nur der Name der Inhaberin oder des Inhabers der Einzelfirma bzw. die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften aufgeführt werden darf.

«Das Firmenrecht ist seit 100 jahren praktisch unverändert geblieben.»

Durch die geplante Vereinfachung dürfte sich bei Nachfolgeregelungen der bürokratische Aufwand verringern. Die Arbeit des Handelsregisteramts, das derzeit sämtliche Anmeldungen zum Registereintrag aufwendig prüfen muss, kann effizienter gestaltet werden. Der Vorschlag stellt zudem einen Abbau der Regulierungsdichte dar.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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