Publiziert am: 09.01.2017

«Erfolgsmodell bewahren»

BUNDESRAT UELI MAURER – Der Finanzminister setzt sich mit Überzeugung für die Unter­nehmens­steuerreform III ein, über die das Volk am 12. Februar abstimmen wird.

Schweizerische Gewerbezeitung: Wie würden Sie Herrn und Frau Schweizer die komplizierte und sehr technische Vorlage mit dem knorrigen Namen «Unternehmenssteuerreform III» kurz erklären?

n Bundesrat Ueli Maurer: Die Schweiz muss unter dem Druck des Auslands gewisse Steuerprivilegien für international tätige Firmen abschaffen – da haben wir keine andere Wahl. Um zu verhindern, dass diese Firmen – im Fachjargon Statusgesellschaften genannt – ins steuergünstigere Ausland abwandern, stellen wir mit der USR III international akzeptierte steuerliche Ersatzmassnahmen bereit. Damit sichern wir zehntausende von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.

 

Weshalb hat die Schweiz die Steuerreform III ĂĽberhaupt in die Wege geleitet?

n Die Abschaffung der besagten Steuerprivilegien ist ja ein uraltes Anliegen der Linken, also der heutigen Gegner der USR III. Weil die steuerlichen Ermässigungen für diese Firmen nicht mehr im Einklang mit den internationalen Standards sind, will jetzt auch der Bundesrat diesen Schritt tun. Dies auch, um Gegenmassnahmen des Auslands, die der Werkplatz Schweiz ja nun wirklich nicht braucht, zu verhindern. Aber eben: Um eine Abwanderung der betroffenen Firmen zu verhindern, war für den Bundesrat klar, dass diese Privilegien nicht ersatzlos gestrichen werden sollen. Das war die Ausgangslage, als wir – in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen – die USR III in Angriff nahmen.

 

Wieso ist ein JA zu dieser Steuerreform fĂĽr den Werkplatz Schweiz so wichtig?

n Potenziell gefährdet sind rund 150 000 Arbeitsplätze – damit ist eigentlich schon alles gesagt. Wir wollen alles daransetzen, damit diese Arbeitsplätze in der Schweiz bleiben.

 

«BEI EINEM NEIN SIND 150 000 aRBEITSPLÄTZE IN GEFAHR – DAMIT IST SCHON ALLES GESAGT.»

Was bedeutet umgekehrt ein Nein zur USR III?

n Ein Nein ist gleichbedeutend mit dem Status quo und führt zu Rechtsunsicherheit. Auch wenn die Privilegien für Statusgesellschaften nicht sofort abgeschafft würden, wäre deshalb mit einem Wegzug solcher Firmen zu rechnen. Damit verbunden wären nicht nur ein empfindlicher Verlust von Arbeitsplätzen, sondern auch Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden in Milliardenhöhe. Um diese zu kompensieren, müssten früher oder später wohl auch die «gewöhnlichen» Steuerzahlenden zur Kasse gebeten werden.

 

Zusammen mit dem Bundesrat empfiehlt auch das Parlament die Steuerreform zur Annahme. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 139:55 Stimmen gutgeheissen, der Ständerat mit 29:10 Stimmen. Weshalb diese seltene Einigkeit?

n Die grosse Mehrheit des Parlaments ist eben vernünftig und kann die Konsequenzen einer falschen Politik realistisch einschätzen. Ganz ehrlich, für mich ist schlicht und einfach unbegreiflich, warum sich die Linke gegen diese Reform stemmt. Denn Leidtragende eines Nein wären nicht zuletzt Werktätige. Und erodierende Steuereinnahmen liegen sicher auch nicht im Interesse der SP-Wählerschaft. Für mich ist das Referendum ein klassischer Schuss ins eigene Knie.

 

Die Gegner kritisieren, die Vorlage nĂĽtze nur den Grosskonzernen. Was ist mit den KMU?

n Von der USR III wird der Grossteil aller Firmen in der Schweiz profitieren können. Während die hiesigen KMU bisher zusehen mussten, wie internationale Grosskonzerne von Steuerprivilegien profitieren, kommen die neuen steuerlichen Massnahmen und Tarife gemäss USR III allen in unserem Land tätigen Unternehmen zugute. Nicht zuletzt sind die grossen, international ausgerichteten Unternehmen, die wir in der Schweiz behalten wollen, auch wichtige Auftraggeber und Abnehmer von Zulieferern aus dem Gewerbe. Was die Grosskonzerne mit dem bisherigen Sonderstatus betrifft, so wird in der laufenden Debatte oft vergessen, dass diese in Zukunft steuerlich tendenziell sogar etwas stärker belastet werden.

 

Die Linke fürchtet zudem Steuerausfälle und behauptet, hier würden «Steuergeschenke» verteilt ...

n Das ist reine Polemik. Das Gegenteil ist nämlich der Fall. Die USR III sorgt dafür, dass «grosse» Steuerzahler in der Schweiz bleiben, und verhindert so Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Ohne die Reform müssten diese Ausfälle früher oder später von den «kleinen» Steuerzahlern getragen werden.

 

Konkret bedeutet dies: Bei einem Nein müssten die «gewöhnlichen» Steuerzahler – sprich: der Mittelstand – die Zeche zahlen?

n Natürlich ist es Sache der Politik, zu entscheiden, wie allfällige Steuerausfälle aufgefangen werden sollen. Aber ja, mittelfristig wäre wohl oder übel auch mit diesem Szenario zu rechnen. Deshalb ist die USR III im Interesse aller Steuerzahler.

 

Als vermeintlich abschreckendes Beispiel gilt die Unternehmenssteuerreform II, deren finanzielle Folgen völlig unterschätzt worden seien. Wie hat sich denn die USR II bis heute ausgewirkt?

n Die von gewissen Kreisen unterstellten negativen finanziellen Folgen haben sich nicht bewahrheitet. Die Realität sieht ganz anders aus: Seit der Annahme der USR II sind die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden insgesamt stärker gewachsen als das Bruttoinlandprodukt (BIP). Von einem einnahmenseitigen Aushungern des Staats kann also keine Rede sein. Und es fand auch keine Verlagerung der Steuerlast von Unternehmen auf natürliche Personen statt. Die Schweiz hat von der sehr dynamischen Entwicklung der von den Unternehmen bezahlten Gewinnsteuern massiv profitiert. Ähnliche positive Effekte sind mittelfristig auch von der vorliegenden Steuerreform zu erwarten. Die USR III ist eine Investition in die Zukunft: Sie schafft die Voraussetzungen, dass neues Steuersubstrat erschlossen werden kann und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Angenommen, die aktuelle Steuerreform findet am 12. Februar eine Mehrheit im Volk: Was bedeutet das für die Steuereinnahmen der Kantone, Städte und Gemeinden?

n Um eine Abwanderung von Statusgesellschaften zu verhindern und die Standortattraktivität zu wahren, stellt die USR III steuerliche Ersatzmassnahmen bereit. Ergänzend reduzieren die Kantone bei Bedarf ihre Gewinnsteuersätze. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Klar ist hingegen, dass der Bund den Kantonen zur Abfederung dieser Steuersenkungen zusätzlich rund eine Milliarde aus der direkten Bundessteuer zur Verfügung stellen wird. In welchem Umfang die Städte und Gemeinden tiefere Steuererträge juristischer Personen zu verkraften haben, hängt nicht zuletzt davon ab, nach welchem Schlüssel die Kantone ihre Gemeinden am höheren Kantons­anteil der direkten Bundessteuer teilhaben lassen. Korrekterweise dürfen die zu gewärtigenden Mindereinnahmen jedoch nicht mit dem Status quo verglichen werden. Denn wenn wir nichts tun, können wir viele der heute privilegiert besteuerten Unternehmungen nicht mehr halten, und es wäre erst recht mit Steuerausfällen in unbekannter Höhe zu rechnen.

 

Das heisst in der Folge auch, dass der Föderalismus gestärkt und der Handlungsspielraum von Kantonen und Gemeinden grösser wird?

n Davon bin ich überzeugt. Dank der USR III kann jeder Kanton die für ihn passenden Lösungen festlegen, um steuerlich attraktiv zu bleiben. Die Reform stellt ihnen gewissermassen die Werkzeuge zur Verfügung, damit sie für ihre spezifischen Gegebenheiten die Steuereinnahmen so weit wie möglich erhalten können. Die USR III ist gerade auch im Interesse der Kantone: Wäre dies nicht der Fall, würde die Reform wohl kaum von sämtlichen kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren mitgetragen.

 

«dieses referendum der linken ist ein klassischer schuss ins eigene knie.»

Und welche Bedeutung hat die Reform fĂĽr den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz?

n Zu den wichtigsten Massnahmen der USR III gehören die Patentbox sowie höhere Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung. Damit ist die Reform ganz zentral auf den Erhalt und die Förderung des Forschungs- und Innovationsstandorts ausgerichtet. Es gehört zur Erfolgsstory der Schweiz, dass es uns immer wieder gelungen ist, innovative Firmen anzuziehen. Die USR III setzt genau dort an: Sie ermöglicht es den Kantonen, Firmen zu entlasten, die viel Geld in Forschung und Entwicklung investieren oder Gewinne aus ihren Erfindungen erzielen. Die Steuerreform ist gewissermassen der Garant, dass unser Land weiterhin in der Champions League der innovativsten Volkswirtschaften der Welt mitspielen kann.

Fassen wir zusammen: Welches sind Ihre wichtigsten Argumente fĂĽr ein JA zur Unternehmenssteuerreform III?

n Die Reform sichert Steuereinnahmen in Milliardenhöhe und zehntausende von Arbeitsplätzen. Sie hat zwar kurzfristig Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen, doch handelt es sich hier um sehr gut investiertes Geld. Denn die USR III sorgt dafür, dass der Unternehmensstandort Schweiz für in- und ausländische Firmen steuerlich attraktiv bleibt und sich mittel- und längerfristig auch neue Unternehmungen in der Schweiz ansiedeln. Nicht zuletzt schaffen wir auch für hiesige KMU bessere Rahmenbedingungen.

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