Publiziert am: 10.08.2018

Es braucht mehr B-Bewilligungen

AUFENTHALTSBEWILLIGUNGEN – Der Bundesrat hebt die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus den EU-/
EFTA-Staaten an. Der sgv fordert aber auch eine Erhöhung der B-Kontingente. Fachkräfte mit Kurzaufenthaltsbewilligung 
(L) sind zu wenig lang im hiesigen Markt angestellt. Dem Fachkräftemangel ist so nicht beizukommen.

Im Herbst legt der Bundesrat jeweils die jährlichen Höchstzahlen (Kontingente) für Kurzaufenthalts- (L) und Aufenthaltsbewilligungen (B) fest. Sie betreffen Personen aus Drittstaaten zwecks Ausübung einer 
Erwerbstätigkeit sowie Dienstleistungserbringer aus den EU-/EFTA-Staaten mit Aufenthalt von über 
120 Tagen. Die Regelung erfolgt über die sogenannte Verordnung über 
Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE).

Keine Reserven

Für 2018 wurden die Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA auf das Niveau von 2014 erhöht, was der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt hat. Ende 2017 waren die Drittstaatenkontingente zu 99 Prozent (Aufenthaltskontingente B) bzw. zu 87 Prozent (Kurzaufenthaltskontingente L) ausgeschöpft. Die Situation bei den Kurzaufenthaltskontingenten hat sich entspannt.

Die Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA wurden 2017 zu je 100 Prozent beansprucht. Für diese standen keine zusätzlichen Reserven zur Verfügung.

Für 2018 zeichnet sich erneut eine anhaltend hohe Beanspruchung der B-Kontingente ab. Für die Zukunft geht der sgv davon aus, dass der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eher zunehmen wird. Dies hängt mit dem zunehmenden Fachkräftemangel zusammen und damit, dass mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen, als neue dazustossen.

«Die Höchstzahl für Angehörige aus Drittstaaten sollte um 500 Einheiten ange­hoben werden.»

Die sich verändernden Prozesse in der Wirtschaft werden immer mehr Kompetenzen in der Digitalisierung erforderlich machen. Deshalb sind entsprechend B-Kontingente gefragt. Fachkräfte mit Kurzaufenthalts­bewilligung (L) werden diesen Wandel voraussichtlich nicht im gleichen Mass angehen können, da ihre ­Aufenthaltsfrist zu kurz bemessen ist. Die Höchstzahl für Angehörige aus Drittstaaten sollte für das Jahr 2019 angesichts der ungenügenden Anzahl an B-Bewilligungen und der damit verbundenen angespannten Situation um 500 Einheiten ange­hoben werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter

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