Publiziert am: 14.12.2018

Es geht um Geld – sehr viel Geld

ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNGEN – Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) beraten. Es bleiben einige Differenzen.

Für das einheimische Gewerbe und die Beschaffungsstellen geht es um viel Geld. Die Gesamtsumme von Zahlungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungs­wesen in der Schweiz wird auf über 40 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschafft Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von über fünf Milliarden Franken jährlich. Diese Summen machen deutlich, dass das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) für die Gewerbebe­triebe in der Schweiz eine zentrale Rolle spielt.

Qualität soll wichtiger werden

Künftig erhält nicht das billigste Angebot den Zuschlag, sondern jenes mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Indem Preis und Qualität auf die gleiche Stufe gestellt würden, wird der Werkplatz Schweiz gestärkt. Inländische und ausländische Anbieter erhalten gleich lange Spiesse. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv ist das ein Schritt in die richtige Richtung.

Unklare Regelungen gestrichen

Der Ständerat hat richtigerweise die Ergänzung, dass ein Verstoss gegen die berufliche Ethik oder gegen «allgemein anerkannte Verhaltens­regeln» zum Ausschluss vom Verfahren oder zum Widerruf des Zuschlags führen kann, abgelehnt. «Berufliche Ethik» oder «allgemein anerkannte Verhaltensregeln» sind zwar hehre Begriffe, aber es ist nicht klar geregelt, was genau darunter zu verstehen ist. Deshalb ist eine Anwendung solcher Forderungen in der Praxis schwierig. Solche Regelungen führen zu Unklarheiten und müssten letztlich durch ein Gericht ausgelegt werden.

Nachdem der Nationalrat Organisationen der Arbeitsintegration dem BöB nicht unterstellen wollte, hat der Ständerat einen entsprechenden Passus wieder gestrichen. Aus Sicht des sgv ist das korrekt. Organisationen der Arbeitsintegration werden oft mit Subventionen staatlich unterstützt. Sie nicht dem BöB unterstellen zu wollen, hiesse, Wettbewerbsverzerrungen in Kauf zu nehmen.

Kein Einsichtsrecht in Akten

Der Bundesrat beantragte, dass Auftraggeber bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert von über 1 Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten. Die Unterlagen will er der Geheimhaltung unterstellen. Nachdem der Nationalrat zuerst nur die Geheimhaltungsbestimmungen aus dem Gesetz gestrichen hatte, lehnte der Ständerat das Einsichtsrecht nun insgesamt ab.

Verlässlichkeit des Preises nicht berücksichtigt

Das von der Bauwirtschaft geforderte Zuschlagskriterium «Verlässlichkeit des Preises» wurde nicht in den Gesetzestext aufgenommen. Der

Nationalrat hatte dies noch befürwortet. Dafür lässt der Ständerat mehr als eine Subunternehmerebene zu, was aus Sicht des sgv zu befürworten ist.

Bedauerlich ist, dass mit dem Beschluss des Ständerates Schutzgebühren wieder zugelassen sind. Es sei an den Fall der SBB erinnert, die im Fall einer Beschaffung von Batteriesystemen für eine Ausschreibung mit einem Volumen von 6 Millionen Franken eine «Schutzgebühr» von 20 000 Franken gefordert hatte. Schutzgebühren können diskriminierend und marktverzerrend sein und Klein- und Mittelbetriebe systematisch ausschliessen.

In der Bilanz verbleiben zahlreiche Differenzen zum Nationalrat. Diese werden in den nächsten Wochen und Monaten bereinigt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband wird die Debatte weiterhin sehr genau verfolgen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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