Publiziert am: 19.05.2017

Es gibt viele Gründe für ein Ja

ENERGIEGESETZ – Der Gewerbeverband sagt Ja zum neuen Energiegesetz. Die Gewerbekammer, das Parlament des sgv, hat diese Parole beschlossen. Unter anderem, weil es mehr Planungssicherheit verspricht.

Mit dem neuen Energiegesetz will der Bundesrat die Energieeffizienz erhöhen und die Potenziale der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse) ausschöpfen. Das energetische Massnahmenpaket bedingt eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie Änderungen in verschiedenen weiteren Bundesgesetzen. Nach einer sehr langen Vorbereitungsphase, einer etwa zwei­jährigen Beratung in den Räten und vertieften Diskussionen sagen Bundesrat, Nationalrat, Ständerat Ja. Auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt das neue Energiegesetz.

Trotz allem Ja

Selbstverständlich ist nicht alles am Energiegesetz positiv. Die höhere Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung ist eine Kröte, die es zu schlucken gilt. Die zusätzliche Subventionierung der Wasserkraft ist unappetitlich und der vorauseilende Gehorsam seitens der Kantone macht den Mix nicht besser.

Trotzdem ist das Ja das Ergebnis einer sorgfältigen und pragmatischen Abwägung. Folgende Gründe sprechen für das Gesetz:

n  Ja zur Fortschreibung und Korrektur der aktuellen Energiepolitik. Das neue Gesetz ist eben keine Revolution oder gar eine Wende. Das Gegenteil ist der Fall: Es ändert nur wenig am heutigen System. Es handelt sich um eine Evolution mit punktueller Korrektur und nicht um eine Revolution. Die punktuelle Korrektur erfolgt im KEV-Subventionssystem, das effizienter und marktnaher gestaltet wird.

n  Ja zum Energiegesetz – und nur dazu. Das Volk stimmt nur über ein Energiegesetz ab und nicht über eine Energiewende, über Lenkungsabgaben oder gar über Verfassungsänderungen.

n  Ja zur Befristung des KEV-Subventionssystems. Zum ersten Mal in der Schweizer Energiepolitik besteht eine echte Chance, dass eine Subvention abgebaut wird. Das neue Energiegesetz setzt dem KEV-Subventionssystem eine zeitliche Frist, nämlich das Jahr 2025. Danach soll es auslaufen.

n  Ja zu geordneten Verhältnissen in der Energiepolitik. Für Investoren, Wirtschaft und die Planungssicherheit der Unternehmen ist es wichtig, nach Jahren des politischen Tauziehens Ordnung in der Energiepolitik zu schaffen. Mit dem neuen Energiegesetz geschieht das. Sollte es abgelehnt werden, bleibt ausser einem Scherbenhaufen nichts. Das heutige Subventionssystem würde nicht korrigiert und unbefristet bestehen bleiben und die politische Unsicherheit nähme zu.

Ja zu Verbesserungen

Ein Ja zum Energiegesetz bedeutet zudem auch ein Ja zur Sicherung der vom sgv eingebrachten Verbesserungen an der Energiestrategie 2050. Diese sind namentlich:

n  Der sgv wollte keine Ziele zum Stromverbrauch und zur Stromproduktion im ersten Massnahmenpaket aufnehmen, weil dies einen zweiten Schritt präjudiziert. Die Ziele wurden dann in Richtwerte (diese beinhalten keine Regulierungskompetenz für den Bund) umgewandelt und nach unten korrigiert. Der sgv wollte ein zeitlich verbindliches Ausstiegsszenario aus der Förderung durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Das hat das Parlament aufgenommen.

n  Der sgv wollte auch steuerliche Anreize für die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden einführen, was auch aufgenommen wurde.

n  Der sgv widersetzte sich einer nochmaligen Erhöhung des Limits für die CO2-Abgabe; das heutige System wurde beibehalten.

n  Konsumnormierungen wie zum Beispiel verbindliche Gebäudestandards oder die Verpflichtung für Stromlieferanten, den Stromverbrauch ihrer Kunden zu senken, lehnte der sgv ab. Diese Konsumnormierungen sind gestrichen worden.

Weil das neue Energiegesetz einen Ausweg aus der heutigen Regulierung sein kann, sagt der Gewerbeverband dazu Ja. Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

 

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