Publiziert am: 19.05.2017

Externer Verwaltungsrat kann helfen

UNTERNEHMENSFÜHRUNG – Weniger Betriebsblindheit, mehr Fokussierung auf das Wesentliche: Eine Sicht von aussen kann für ein familiengeführtes KMU einen Mehrwert bedeuten.

Ein externer Verwaltungsrat kann familiengefĂĽhrten KMU als Sparringpartner dienen, eine Aussensicht einbringen und dadurch die Betriebsblindheit reduzieren. Zudem wird an Themen gearbeitet, welche die Zukunft der Firma betreffen. Neben den grossen Chancen gibt es einige Voraussetzungen, damit ein externer VR seine Schlagkraft entfalten kann.

Sind Sie Inhaber, Geschäftsführer und einziger VR in Personalunion? Dann geht es Ihnen wie vielen KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Oft sind in Familienunternehmen nicht operativ tätige Geschwister im VR tätig. Die Vorteile: Kurze Entscheidungswege, weniger Widerspruch und weniger Diskussionen über spezifische Fragestellungen. Dadurch kann aber die VR-Sitzung zu einer rein formellen Angelegenheit werden – wichtige Fragen werden nicht kritisch genug hinterfragt.

Nachteile eines operativen 
und Familien-internen VR

Oft werden im Familien-VR operative Themenstellungen besprochen. Gerade in Kleinstfirmen wird der letzte Grossauftrag thematisiert, obwohl die Strategie des Unternehmens oder mögliche Investitionen für den zukünftigen Erfolg weitaus wichtiger wären. Die fehlende Aussensicht führt oft zu einer Betriebsblindheit, wodurch gewisse Geschäftsvorgänge, Risiken und Strategien nicht angemessen hinterfragt werden.

Externer VR als Sparringpartner

Ein externer Verwaltungsrat gehört weder zur Familie noch zum Unternehmen, kann Expertise aus der gleichen Branche besitzen oder branchenfremd sein. Diese unabhängige Aussensicht führt zu nützlichen Debatten über die Unternehmensführung (z. B. Strategie, Risikomanagement, Personalführung oder Finanzen).

Der externe VR sollte ein Experte in seinem Bereich sein und dadurch das Unternehmen weiterbringen. Das Hinterfragen von GL-Entscheidungen auf eine konstruktiv kritische Art führt nicht nur zu einer Unternehmens-, sondern auch einer persönlichen Weiterentwicklung der Führung.

Dank der Erfahrung des externen VR ist ein Vergleich mit anderen Unternehmen möglich. Es kann aufgezeigt werden, dass man gut unterwegs ist, oder dargelegt, dass es anderen Firmen auch so geht. Dies kann zu einer grösseren Gelassenheit und Zuversicht der GL führen.

Unternehmen muss bereit sein

Ein schlagkräftiger externer Verwaltungsrat hinterfragt die Geschäftsprozesse – die Geschäftsführung sollte kritikfähig sein und dieses Hinterfragen durch den VR wünschen. Ein offener und transparenter Umgang mit Zahlen und Informationen zum Geschäftsgang ist notwendig.

Das Risikomanagement und die Finanzen werden mit einem externen VR vertiefter als zuvor betrachtet. Dazu benötigt es aussagefähige Daten wie ein Monats- oder Quartalsreporting sowie eine Einschätzung der zukünftigen Marktlage. Natürlich erwartet der externe VR, dass die beschlossenen Massnahmen danach auch in die Tat umgesetzt werden.

Um das Risiko einer VR-Fehlbesetzung zu reduzieren, müssen die Geschäftsführung und der Inhaber einen Anforderungskatalog erstellen. Es empfiehlt sich, vorab das Gespräch mit einem Unternehmen zu suchen, das bereits einen externen VR hat.

Alexander Fust, 
KMU-HSG Institut der Universität St. Gallen, alexander.fust@unisg.ch

Christoph Brunner, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung der OBT AG, christoph.brunner@obt.ch

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VR-Symposium 2017

Treffpunkt für KMU-Verwaltungsräte

Unabhängig davon, ob Sie ein Familien-VR oder ein externer VR sind. Die OBT und das KMU-HSG haben erkannt, dass die Verwaltungsräte ein Bedürfnis nach Weiterentwicklung und Austausch haben. Speziell für die Bedürfnisse von KMU-Verwaltungsräten wurde das VR-Symposiums – der Treffpunkt für KMU-Verwaltungsräte – ins Leben gerufen. Reservieren Sie sich heute schon den 15. September 2017 im Swissôtel Zürich. Für weitere Informationen siehe

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