Publiziert am: 06.07.2018

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AHV-REFORM – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die vom Bundesrat vorge­schlagenen Massnahmen zur Sanierung der AHV ab. Er verlangt Rentenalter 65 für alle und eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer.

In der Volksabstimmung vom ­24. September 2017 wurden beide Vorlagen der Reform Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Der Bundesbeschluss über die Zusatz­finanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer scheiterte mit einer knappen Nein-Mehrheit von 2357 Stimmen und einer Nein-Mehrheit von 13½ gegen 9½ Kantonen am Volksmehr und am Ständemehr. Das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 wurde von 52,7 Prozent der Stimmenden verworfen.

«Anlass zur Sorge»

Neun Monate später geht Bundespräsident und Sozialminister Alain Berset mit einer neuen Vorlage an den Start. Die Fakten liegen auf dem Tisch: Heute beziehen rund 2,6 Millionen Personen eine Altersrente ­
der AHV; im Jahr 2030 werden es 3,6 Millionen sein. «Die finanzielle Situation der AHV gibt Anlass zur Sorge», hält der Bundesrat denn auch fest. Ausgaben und Einnahmen seien nicht mehr im Gleich­gewicht und die Situation verschlechtere sich zusehends. Der Bundesrat schlägt deshalb folgende Massnahmen vor:

• Referenzalter 65 für Frauen und Männer;

• Kompensationsmassnahmen von durchschnittlich 70 Franken für Frauen mit Jahrgang 1958 bis 1966 und kleinem bis mittlerem Einkommen;

• Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozent.

«1,5 Prozent sind zu viel»

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv erachtet die vom Bundesrat vorge­schlagene Mehrwertsteuererhöhung von 1,5 Prozent als zu hoch. Und er lehnt alle Kompensationsmassnahmen ab, welche die Einsparungen vermindern. «Es ist wichtig, dass bei der AHV-Reform das Prinzip der Opfersymmetrie eingehalten wird», sagt sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. Der sgv sei indes bereit, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eine moderate Mehrwertsteuererhöhung hinzunehmen. «Als verkraftbar erachten wir eine Mehr­belastung der Betriebe, der Erwerbstätigen und der Konsumenten im Umfang von maximal 2,5 Milliarden.»

Wenn die Lohnbeiträge im Zuge der Steuervorlage 17 (vgl. Kasten) um 0,3 Prozent angehoben werden sollen, heisse das für den sgv, dass im Rahmen der AHV 21 noch maximal 0,3 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente zur Verfügung stünden. «Mehr darf weder der Wirtschaft noch den Konsumenten zugemutet werden», hält der sgv fest. Der Schaden für den Werkplatz Schweiz und die Wohlstandseinbussen wären sonst zu hoch.

Der sgv spricht sich seit langer Zeit für eine rasche, schlanke Reform der AHV aus, die sich auf die unabdingbaren Elemente konzentriert. Aus diesem Grund lehnt der sgv auch alle Kompensationsmassnahmen in Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauen­rentenalters ab. «Die Finanzierungslücke der AHV nimmt derart erschreckende Ausmasse an, dass die Einsparungen aus der Erhöhung des Frauen­rentenalters voll und ganz der Sanierung der AHV zu Gute kommen müssen», sagt sgv-Vizedirektor und Rentenspezialist Kurt Gfeller. Ein weiterer Leistungsausbau sei schlicht nicht mehr finanzierbar. «Die Altersvorsorge 2020 hat gezeigt, dass Kompensationsmassnahmen wie die damals vorgesehenen 70 Franken Zusatzrente ein Fehler waren. Dieser sollte nicht wiederholt werden.» En

steuervorlage 17

Die Empfehlungen des sgv kommen an

Statt die Lohnbeiträge zu erhöhen, soll eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer die Steuerreform 17 im zweiten Anlauf retten. Diesen vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv eingebrachten Vorschlag macht sich nun auch die Finanzkommission des Nationalrats zu eigen. «Damit müssen nicht nur die Erwerbstätigen, sondern auch die Rentner ihren Teil beitragen; das ist gerechter, weil damit die Solidarität unter den Generationen gewahrt bleibt», sagt FDP-Nationalrat und sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

www.sgv-usam.ch

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