Publiziert am: 10.03.2017

Frauen im Fokus

Tribüne

Die politischen Rechte und die Gleichstellung der Frauen waren in den letzten Wochen vermehrt in den Medien; auf der einen Seite mit dem Film «Die göttliche Ordnung» von Petra Volpe, der an den Kampf der Frauen um das Frauenstimmrecht erinnert, auf der anderen Seite bei der Diskussion rund um die Altersvorsorge 2020.

Seit nunmehr 46 Jahren können die Frauen aktiv auf Bundesebene politisieren. Die ersten aktiven Frauen kämpften mit viel Energie für die Gleichstellung, zeigten viel Ausdauer bei der Erneuerung des Eherechts, des Scheidungsrechts und auch der Mutterschaftsversicherung. Allerdings wurden diese Gesetze nicht sofort, sondern erst im Verlaufe der kommenden Jahrzehnte umgesetzt.

Während der Frühjahrssession diskutieren wir im Parlament die Altersvorsorge 2020 und wollen diese auch zu Ende beraten. Unbestritten dabei ist die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Ständerat und Nationalrat sind sich aber überhaupt nicht einig, wie man die Sozialwerke sanieren und trotzdem den pensionierten Menschen einen gerechten Ausgleich zusichern will. Die einen möchten den Ausgleich nur in der Pensionskasse gestalten, die anderen – und dazu gehöre auch ich – möchten den Ausgleich mit 70 Franken mehr für Neurentner in der AHV umsetzen.

Die Mehrheit des Nationalrats verfolgt konsequent die vom Nationalrat in der ersten Lesung eingebrachte Lösung mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs beim Einzahlen der 2. Säule. Noch in der Vernehmlassung wurde dieses Modell vom Gewerbeverband und der Wirtschaft bekämpft, weil untere Einkommen massiv mehr belastet würden. Es ist nachvollziehbar, dass im Alter damit zwar eine kleine zusätzliche Rente ausbezahlt werden kann, aber ob sich dies auszahlt, wenn während des Erwerbslebens bei einem Einkommen von 25 000 Franken rund 11,4 Prozent, das heisst dann gesamt 21,9 Prozent Sozialabzüge, oder bei einem Einkommen von 40 000 Franken 7,8 Prozent mehr in die Sozialversicherungskosten einbezahlt werden müssen, ist fraglich.

Viele Frauen arbeiten heute immer noch Teilzeit, und viele Frauen erreichen die Grenze eines Jahreslohns von 21 000 Franken, der weiterhin als Schwelle für die Einzahlung der Pensionskasse gilt, auch in Zukunft nicht. Viele Frauen arbeiten in Berufen, wo auch heute die Löhne immer noch tief sind, oder in Betrieben, wo sie auf Abruf arbeiten und damit oft unter diesem Jahreseinkommen liegen und damit also auch in Zukunft keine Pensionskasse haben werden.

Ein Beispiel, das mich nachdenklich stimmt: wenn eine Coiffeuse in Teilzeitanstellung 2000 Franken im Monat verdient, wird sich ihr Pensionskassenbeitrag mit dem Modell des Nationalrats im Vergleich zu heute verdoppeln. Sie müsste monatlich rund 100 Franken mehr einzahlen. Ihr heute schon tiefer Lohn wäre für sie also nochmals gekürzt. Dabei ist nicht zu vergessen, dass auch der Coiffeurbetrieb ebenfalls noch 100 Franken mehr für seine Angestellte einbezahlen muss. Das heisst: Ohne eine Lohnerhöhung für die Coiffeuse steigen die Lohnkosten für den Betrieb.

Ich unterstütze nach wie vor die Lösung, dass man den Neurentnern als Ausgleich die Rente um 70 Franken erhöht. Mit dieser Erhöhung hat auch die Coiffeuse, trotz einer Senkung des Umwandlungssatzes in der Pensionskasse, der auch unbestritten ist, einen Ausgleich in ihrer Kasse, ohne dass sie vorher grosse Lohneinbussen in Kauf nehmen muss.

Ich hoffe, dass wir bis Ende Session eine Lösung für die Altersvorsorge präsentieren können, die auch bei einer Volksabstimmung eine Mehrheit finden kann. Die Sanierung der Sozialwerke für das Alter ist wichtig. Wenn wir jetzt keine Lösung finden, wird der AHV-Fonds ab 2030 bei null sein und eine nächste Reform wird dann noch schwieriger werden. Und – einmal mehr stehen Frauen im Fokus einer Vorlage.

*Die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler ist seit neun Jahren im Parlament und seit Beginn in der Sicherheitspolitischen und in der Geschäftsprüfungs-kommission. Sie ist Präsidentin der LU Couture AG, einem Lernbetrieb für Bekleidungsgestalterinnen, und Präsidentin der Pro Senectute des Kantons Luzern.

Die Tribüne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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