Publiziert am: 19.02.2021

Für transparente Arbeitslosenkassen

ARBEITSLOSENKASSEN – Die Arbeitslosenquote hat den höchsten Stand seit April 2010 erreicht. Die Politik muss handeln – auch indem sie mehr Transparenz bei den Arbeits­losenkassen schafft. Eine Motion von Ständerat Damian Müller bietet sich dazu an.

3,7 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer waren im Januar 2021 arbeitslos – so viele wie seit elf Jahren nicht mehr. Hinzu kommen hunderttausende Personen in Kurzarbeit. Umso wichtiger ist jenes politische Geschäft, das am 4. März im Nationalrat auf der Tagesordnung steht: die Motion «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» des Luzerner Ständerats Damian Müller. Müllers Motion hat zum Ziel, die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Seco und den Arbeitslosenkassen betreffend Transparenz weiterzuentwickeln. So möchte der FDP-Politiker international bewährte Benchmarking-Methoden hinsichtlich Einnahmen, Leistungen, Verrechnung, Mittelverwendung und Effizienz einführen. Und vor allem möchte er, wie er im Motionstext schreibt, «das intransparente System der Pauschalvergütung abschaffen. In künftigen Leistungsvereinbarungen dürfen nur noch die Effektivkosten verrechnet werden.»

Die Chancen für die Motion stehen gut: Nachdem ihr der Ständerat bereits 2020 zugestimmt hat, empfiehlt nun auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) mit 16 zu 8 Stimmen deutlich Annahme des Vorstosses.

Nur Unia setzt auf veraltete Methode

«Ich verlange klarere Richtlinien für die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Seco und Arbeitslosenkassen. Denn hier besteht grosser Handlungsbedarf, gelten doch für die Entschädigung der grössten Arbeitslosenkasse des Landes – die Unia-Arbeitslosenkasse – einerseits und ihre vielfältige Konkurrenz von öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen andererseits völlig unterschiedliche Regeln», erklärt Ständerat Müller. «Der Inkonsequenz, wie unterschiedlich die Verträge zwischen dem Seco und den Arbeitslosenkassen verfasst sind, bin ich mit zwei Interpellationen auf die Spur gekommen. So rechnet die Arbeitslosenkasse der Unia als einzige Anbieterin ihre Leistungen als Pauschale ab. Alle anderen Anbieter haben sich spätestens Ende 2018 von dieser veralteten Methode abgewendet.»

Unia nimmt Arbeitslosigkeit in Kauf

Auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv und Branchenverbände wie der Schweizerische Baumeisterverband sprechen sich für die Motion aus. Gerade während der Corona-Pandemie sind klare und transparente Richtlinien für die Tätigkeiten und Leistungen der Arbeitslosenkassen nötiger denn je. Es ist stossend, dass ausgerechnet jene Gewerkschaft mit ihrer Arbeitslosenkasse so undurchsichtig wirtschaftet, die seit Beginn der Corona-Krise mit einer regelrechten Kampagne gegen den Bundesrat alles darangesetzt hat, selbst Betriebe in der Industrie oder im Bau zu schliessen oder zumindest herunterzufahren. Damit nimmt die Unia viele Fälle von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bewusst in Kauf. Denn als Anbieterin der grössten Arbeitslosenkasse der Schweiz kann die Unia damit rechnen, dass zahlreiche betroffene Personen unmittelbar nach ihrem beruflichen Schicksalsschlag Dienstleistungen der Unia-Arbeitslosenkasse in Anspruch nehmen werden. Diesen Fehlanreiz gilt es mit der nächsten Vereinbarungsperiode zwischen dem Seco und den Arbeitslosenkassen, deren Laufzeit beginnt am 1. Januar 2024, abzuschaffen.

Ständerat Damian Müller ist überzeugt: «Es wäre ein wichtiges Zeichen für alle unter der Corona-Krise leidenden Unternehmen in unserem Land, wenn sich auch der Nationalrat in der Frühjahrssession für die Vorlage aussprechen würde».

sgz

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