Publiziert am: 06.07.2018

Gefragt ist nun das Denken in Varianten

DIE MEINUNG

Die Überraschung war gross, als die Wirtschaftskommission des Ständerates WAK-S im Frühling ihren Vorschlag zur Steuervorlage 17 (SV 17) präsentierte. Mittels eingängigem Slogan wurde das Steuerdossier mit der Reform der AHV verknüpft. Doch hält dieser Vorschlag tatsächlich auch, was er verspricht? Ist eine Vermischung von Sozial- und Steuerpolitik a priori wünschbar? Und ist sie auch sinnvoll?

Die Zeit eilt, und der internationale Druck ist hoch. Es mag einem gefallen oder nicht, aber die SV 17 muss in trockene Tücher gebracht werden. Ansonsten drohen dem Wirtschaftsstandort Schweiz im internationalen Wettbewerb gewichtige Nachteile. Angesichts dieser Ausgangslage schlug die WAK-S ein abgespecktes Konzept vor, das in den groben Zügen der seinerzeitigen Unternehmenssteuerreform III folgt. Umgekehrt erfolgt der soziale Ausgleich in der AHV, einer Anpassung am Kapitaleinlageprinzip sowie dem weitgehenden Verzicht auf steuerbegünstigte Eigenfinanzierung.

Mit ihrem Vorschlag, den Satz der Dividenden-Teilgewinnbesteuerung auf Bundes­ebene auf mindestens 70 Prozent und auf Kantonsebene auf mindestens 50 Prozent anzusetzen, hat die WAK-S den roten Linien des Schweizerischen Gewer­be­verbandes sgv Rechnung getragen. Die vorgeschlagene Anpassung der Teil­be­steuerung von Dividenden entlastet im Unterschied zur Bundesratsvorlage die Besteuerung der KMU in einem sensiblen Bereich. Dasselbe gilt für die Streichung der Familienzulage als Gegenfinanzierungsmassnahme. Schliesslich sieht der Vorschlag der WAK-S eine Erhöhung der Lohnprozente um insgesamt 0,3 Prozent vor.

Kritisch ist dazu zu vermerken, dass sich die Lohnnebenkosten erhöhen. Das ist im internationalen Umfeld problematisch. Problematisch ist aus staatspolitischer Perspektive ebenso, dass ein Stück weit die Einheit der Materie verletzt wird. Die Stimmbürger müssen über ein Gesamtpaket abstimmen, das eigentlich aus zwei verschiedenen Dossiers besteht.

 

Die Lösung liegt im Ersatz der Lohnprozente durch eine Erhöhung der Mehr­wertsteuer. Erstens bedingt eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes eine obligatorische Volksabstimmung. Somit kann die Bevölkerung über eine der wichtigsten Reformen mitbestimmen. Zweitens würde die Finanzierung der Renten nicht durch künftige Generationen mit Lohnbeiträgen quersubventioniert. Und drittens schüfe der Verzicht auf die Erhöhung der Lohnbeitragssätze in dieser Reform im Hinblick auf die Reform der 2. Säule Flexibilität.

Quasi über Nacht tauchte über das letzte Wochenende noch ein dritter Lösungs­ansatz auf. Der Bundesbeitrag an die AHV soll massiv erhöht und in ferner Zukunft dann wieder gesenkt werden. Dieser Vorschlag – fast schon ein Verzweiflungsakt – funktioniert aber nur, wenn das Rentenalter Mann/Frau auf 65 steigt. Im Rahmen der SV 17 ist dies nie und nimmer mehrheitsfähig. Zudem lässt er finanzpolitische Forderungen sträflich ausser Acht: Die gebunden Ausgaben, die die bürgerlichen Parteien senken wollen, werden einmal mehr auf Jahre hinaus massiv erhöht.

Ob all dieser Varianten wird eines klar: Die Steuervorlage 17 ist dringend notwendig und muss deshalb alle Chancen auf politischen Erfolg haben. Deshalb schlägt der sgv eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze vor.

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