Publiziert am: 02.06.2017

Gegenseitigen Handel erleichtern

SCHWEIZ – GEORGIEN – Die Schweiz hat gute Beziehungen zu Georgien. Das Schweizer Parlament entscheidet noch in diesem Jahr über ein allfälliges Freihandelsabkommen mit dem EFTA-Verbund, wozu auch die Schweiz gehört. Der sgv begrüsst dies.

Gut 60 Schweizerinnen und Schweizer leben in Georgien. Das Handelsvolumen mit Georgien beträgt knappe 50 Millionen Franken im Jahr, 
also wenig. Der US-amerikanische Bundesstaat Georgia ist grösser, reicher und bekannter als das kaukasische Land Georgien. Warum überhaupt darüber reden? Die Schweiz hat traditionell gute Beziehungen zum 4-Millionen-Einwohner-Land. Die Beziehungen sind so gut, dass der EFTA-Verbund mit Georgien ein Freihandelsabkommen abschliessen will. Das Schweizer Parlament wird noch im Jahr 2017 darüber beraten. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Genehmigung dieses Abkommens.

Wettbewerbsvorteil für 
Wirtschaftsakteure

Das Freihandelsabkommen FHA zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Georgien wurde am 27. Juni 2016 in Bern unterzeichnet. Es hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich und entspricht den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA. Das Abkommen wird den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungsexporte sowie Investitionen auf dem georgischen Markt verbessern. Der gegenseitige Handel wird erleichtert, der diskriminierungsfreie Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt ermöglicht und der Schutz des geistigen Eigentums verstärkt. Ferner wird das FHA die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch erhöhen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Das Abkommen schafft für Schweizer Wirtschaftsakteure gegenüber Konkurrenten aus den Ländern, die kein FHA mit Georgien haben, einen Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus vermindert das Abkommen bestehende oder künf-tige Diskriminierungen gegenüber anderen Freihandelspartnern Georgiens.

Bilateraler Handel

Der bilaterale Handel erreichte in den vergangenen Jahren ein Volumen von 40 bis 50 Millionen Franken. Dabei ist ein starker Exportüberschuss seitens der Schweiz zu verzeichnen. Im Jahr 2015 erreichten die Exporte 36 Millionen Franken. Von diesen Exporten machen pharmazeutische Produkte 52 Prozent aus, Uhrmacherwaren elf Prozente und Papier und Papierwaren sechs Prozent. Die anderen nach Georgien exportierenden Sektoren sind Rohstoffe, Umwelttechnik und Maschinen. Die Importe betrugen ihrerseits drei Millionen Franken. Meist handelt es sich um Textilien und Bekleidung (38 Prozent) und Landwirtschaftsprodukte (25 Prozent der Importe). Aber auch einfache maschinelle Komponenten sowie IT-Unterstützungsgeräte gelangen von Georgien in die Schweiz.

Unkompliziertes Land

Natürlich sind die Governanzstrukturen Georgiens nicht mit jenen in der Schweiz vergleichbar. Und trotzdem bietet das kaukasische Land 
einige Annehmlichkeiten. Es ist dort einfacher, Geschäfte zu machen, als in der Schweiz. Gemäss dem «Ease of Doing Business»-Ranking befindet sich die Schweiz auf Platz 31, Georgien auf Platz 16.

Nun, diese Rankings bringen wenig Verständnis für nationale Besonderheiten auf und sind deshalb mit Vorsicht zu geniessen. Aber folgende Zahlen sind positiv zu wer-
ten: Das Land hat eine «Flatrate»-Einkommenssteuer von 20 Prozent. Die Steuern auf Unternehmen betragen 15 Prozent – nur Gewinne werden besteuert. Der Satz auf Immobilien beträgt lediglich ein Prozent. Natürlich wird Georgien nie zum wichtigsten Handelspartner der Schweiz aufsteigen. Doch das kleine Land bietet Möglichkeiten in der Nische. Die Schweiz ist Nettoexporteurin nach Georgien und die Rahmenbedingungen im Land selber sind positiv. Es ist aber immer Sache der einzelnen Firma, für sich das Beste aus diesen Möglichkeiten herauszuholen.

Henrique Schneider,

Stv. Direktor svg

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